Beschäftigungsverbot kurz nach Ausbildungsende

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Hallo ihr Lieben!

Ich brauche nun mal euer Schwarmwissen bezüglich des Beschäftigungsverbots!

Folgende Frage die mich momentan verfolgt und die mich (noch) abhält, ins BV zu gehen: Ich habe zum 01.04 mein Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bestanden. Ich bin von meinem Betrieb auch übernommen worden. Ich bin jetzt in der 21. SSW und mein Arzt rät mir aus mehreren Gründen zum BV! Meine Frage ist jetzt aber: Das Gehalt wird aus den letzten 13 Wochen berechnet! Als Examinierte habe ich ja jetzt erst 9 Wochen gearbeitet, bzw war die letzten 2 Wochen Krankgeschrieben. Werden zur Berechnung des Durchschnittsverdienst nur die 9 Wochen gezählt oder die restlichen 4 Wochen aus dem Ausbildungsverhältnis dazu gezählt das es so die 13 Wochen ergibt? Oder gelten nur die 9 Wochen ab Beginn des neuen Arbeitsvertrages? Oder gelten hier auch die 3 Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft als Grundlage zur Berechnung? Vielleicht hat hier jemand ja schon mal mit so einer Situation zu tun gehabt!

Vielen Dank für eure Hilfe :-)
 
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Hab mal unsere alten Beiträge durchforstet und dies hier gefunden: Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot

Ich würde behaupten, dass (trotz der Übernahme im Ausbildungsbetrieb) Dein Arbeitsverhältnis als ein neues Arbeitsverhältnis gilt. Damit würdest Du unter §11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz fallen und nur die kurze Zeit, in der dieses neue Arbeitsverhältnis besteht (also die Zeit ab dem 1.4.) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Du könntest Dich beim Betriebs- oder Personalrat genauer erkundigen.
 

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