Überstunden abfeiern, trotz Beschäftigungsverbot - ist das rechtens?

Der Arbeitgeber hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob ein generelles Beschäftigungsverbot zur Anwendung kommt.
Mutterschutz Ärzte

Wenn es sich um ein generelles Beschäftigungsverbot handelt, obliegt es doch dem Arbeitgeber, ob er sie einsetzen kann oder nicht. Geplanter Überstundenabbau ist demnach ja eine zulässige Dienstplanung, weil sie keine Tätigkeiten ausübt, die die Schwangerschaft gefährden. Erst wenn keine Überstunden mehr da sind, gibt es keinen Einsatzbereich mehr.
Natürlich könnte der AG seine Mitarbeiter auch sofort ins Beschäftigungsverbot schicken, die Stunden "einfrieren" und sich den Lohn über Umlageverfahren von anderer Stelle zurückzuholen... aber ich sehe hier keinen Zwang dafür.

Bei 50 Std. muß man sich natürlich überlegen, ob man einen Rechtstreit mit ungewissem Ausgang anstrebt. Der AG hat dabei die bessere Position, denn der hat das Geld aktuell noch.
 
Laut Aussage der Schwester, welche in einem Anwaltsbüro arbeitet, ist die Lage eindeutig. Dann wäre doch wohl der normale Gang, dies entsprechend einzufordern. Dafür musst net gleich vor den Kadi. Der Anwalt kann ersz mal versuchen, sich gütlich zu einigen. Erfolgt in der Regel über Schriftverkehr. Aber das weiß die Schwester sicher alles besser.

Das ich das wie hypurg sehe, ist ja was ganz anderes.

Elisabeth
 

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