hypurg
Poweruser
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Mutterschutz ÄrzteDer Arbeitgeber hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob ein generelles Beschäftigungsverbot zur Anwendung kommt.
Wenn es sich um ein generelles Beschäftigungsverbot handelt, obliegt es doch dem Arbeitgeber, ob er sie einsetzen kann oder nicht. Geplanter Überstundenabbau ist demnach ja eine zulässige Dienstplanung, weil sie keine Tätigkeiten ausübt, die die Schwangerschaft gefährden. Erst wenn keine Überstunden mehr da sind, gibt es keinen Einsatzbereich mehr.
Natürlich könnte der AG seine Mitarbeiter auch sofort ins Beschäftigungsverbot schicken, die Stunden "einfrieren" und sich den Lohn über Umlageverfahren von anderer Stelle zurückzuholen... aber ich sehe hier keinen Zwang dafür.
Bei 50 Std. muß man sich natürlich überlegen, ob man einen Rechtstreit mit ungewissem Ausgang anstrebt. Der AG hat dabei die bessere Position, denn der hat das Geld aktuell noch.