Wie ist das denn nun mit den Teildiensten, den Überstunden und den Ruhepausen?

… oder zum Berufsverband (DBfK), dort habe ich immer bei solchen Sachen nachgefragt. :wink1:

Und da kann man unverbindlich nachfragen?

Fakt ist, dass sich auch in der medizinischen Branche an Regeln gehalten werden müsste, Patientenverantwortung hin oder her.
Im Notfall muss die Chefin eben auch mal selbst einspringen.
Ist schließlich IHR Laden.
 
Und da kann man unverbindlich nachfragen?

Wenn man Mitglied ist ja.


Ich hab dort schon oft um Rat gefragt, insbesondere bevor ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hab; dann habe ich den erst dort prüfen lassen.
 
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Hab das hier gefunden:

"Die Ruhezeit bei Ableistung von Rufbereitschaft kann auf die Hälfte verkürzt werden, also auf bis zu fünfeinhalb Stunden, sofern die Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft ebenfalls nicht mehr als fünfeinhalb Stunden beträgt. Liegt sie darüber, dann tritt erneut die 11 Stundenregelung ein"

Das heißt also mache ich um 22 Uhr Feierabend, dann darf ich ab 03:30 Uhr in den Einsatz gerufen werden.
Dieser Einsatz selbst darf aber nicht länger als 5,5 Stunden lang sein.
Sollte er länger sein, muss ich 11 Stunden Ruhepause nehmen.

Richtig verstanden?
Du kannst natürlich auch davor gerufen werden, dafür ist die Rufbereitschaft ja da.
Solltest du bis 5,5 Stunden abgerufen werden, musst du aber dann danach 5,5h Ruhezeit einhalten. Bis du also bspw 00:00 bis 03:30Uhr im Dienst, darfst du erst um 09:00Uhr wieder kommen - zumindest wenn das Gesetz eingehalten werden soll.
 
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