- Registriert
- 08.07.2019
- Beiträge
- 1
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Gastroenterologie
Hallo,
ich arbeite als GuKPf in einem Krankenhaus und werde nach TVöD-P bezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitgeber mich "in dringenden Fällen" auch mit Überstunden einplanen darf.
Mich würde interessieren, in welchem Umfang das statt finden darf, kennt sich jemand damit aus? Ich habe aktuell 70 Überstunden, und laut Dienstplan für August werde ich mit weiteren 26 Überstunden eingeteilt.
Ich habe meine 75% Stelle ja nun nicht umsonst, ich habe ein Kind, das in den Kindergarten gebracht werden muss, und ich finde es schade dass ich so oft auf fremde Hilfe angewiesen bin, nur weil ich so oft mit Zusatzstunden eingeteilt bin. Da würde ich gerne mal was verändern, wenn irgendwie möglich.... vielleicht weiß ja jemand von euch da einen Rat.
LG
ich arbeite als GuKPf in einem Krankenhaus und werde nach TVöD-P bezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein Arbeitgeber mich "in dringenden Fällen" auch mit Überstunden einplanen darf.
Mich würde interessieren, in welchem Umfang das statt finden darf, kennt sich jemand damit aus? Ich habe aktuell 70 Überstunden, und laut Dienstplan für August werde ich mit weiteren 26 Überstunden eingeteilt.
Ich habe meine 75% Stelle ja nun nicht umsonst, ich habe ein Kind, das in den Kindergarten gebracht werden muss, und ich finde es schade dass ich so oft auf fremde Hilfe angewiesen bin, nur weil ich so oft mit Zusatzstunden eingeteilt bin. Da würde ich gerne mal was verändern, wenn irgendwie möglich.... vielleicht weiß ja jemand von euch da einen Rat.
LG