Angenommen ich wechsel meinen Arbeitgeber innerhalb der AVR. Und mein Urlaub ist nun schon beim noch Arbeitgeber genehmigt, kann / muss der dann vom neuen AG übernommen werden obwohl ich ggf. in der Probezeit dann wäre. Habe mal gehört in der Probezeit darf man keinen Urlaub nehmen.Aber wie sieht es aus wenn ich von einem" AVR Krankenhaus" in ein anderes "AVR Krankenhaus" ohne einen Tag dazwischen wechsel?
