Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR: Ansprüche? Mitnahme? Urlaub? Überstunden?

Mormu2012

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Angenommen ich wechsel meinen Arbeitgeber innerhalb der AVR. Und mein Urlaub ist nun schon beim noch Arbeitgeber genehmigt, kann / muss der dann vom neuen AG übernommen werden obwohl ich ggf. in der Probezeit dann wäre. Habe mal gehört in der Probezeit darf man keinen Urlaub nehmen.Aber wie sieht es aus wenn ich von einem" AVR Krankenhaus" in ein anderes "AVR Krankenhaus" ohne einen Tag dazwischen wechsel?:-?
 
Grundstätzlich wird der Urlaub bei dem AG bei dem er erworben wurde abgegolten.

Du hast z.B. 30Tage Urlaub und kündigst zum 30.06, hast du 15 Tage, die du nehmen mußt.
Ist die faktische Unmöglichkeit der Urlaub zu nehmen, kann er auch ausbezahlt werden.
Beim neuen AG entstehen neue Urlaubsansprüche - immer 1/12 pro Monat.
Natürlich könnten sich AG untereinander absprechen werden sie aber nicht, da dies mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre, wenn zwei verschiedene Träger (Verwaltungseinheiten), wovon ich ausgehe.

Und natürlich muss dein aktueller AG den Urlaub genehmigen und nicht dein vorheriger.
Üblicherweise ist während der Probezeit Urlaub tabu - Gesetz ist das nicht, der AG kann wenn er will, muss aber nicht.
 
Danke habe ich mir fast gedacht. Hatte eben die Hoffnung weil beides AVR Tarif.
 
Üblicherweise ist während der Probezeit Urlaub tabu - Gesetz ist das nicht, der AG kann wenn er will, muss aber nicht.
Glückwunsch zum 2000. Beitrag ;-)

Nur zur Verdeutlichung: Gesetz ist das schon. Nämlich, dass der Urlaubsansprich erstmalig nach 6 Monaten steht.

Man KANN halt aber trotzdem bereits vorher Urlaub geben.

Übliche Verfahrensweise ist meist so, dass man halt Urlaub gibt, wenn man meint, dass der Mitarbeiter auch im Betrieb bleibt...
 

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