Anspruch auf Festvertrag?

punkie

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hallo ich habe mal eine nachfrage...

ich arbeite seit 2004 in einer diakonischen einrichtung und bin im AVR-DW EKD beschäftigt, mein alter ist zur zeit 54 Jahre. ich habe seit 2004 immer nur einen befristeten arbeitsvertrag bekommen für jeweils ein jahr (als vertretung für eine schwangere mitarbeiterin). nun läuft mein vertrag dieses jahr im april aus und ich soll wieder nur einen befristeten vertrag bekommen. habe ich nicht mittlerweile mal einen anspruch auf einen festvertrag???

habe mal irgendwas gehört das der arbeitgeber nur 3 x befristen darf. wenn das so wäre hätte ich ja schon längst anspruch auf eine festanstellung oder??

wenn das so wäre wo kann ich das nachlesen gibt es da ein gesetz??

da ich ja schon recht alt bin möchte ich auch etwas sicherhiet haben um mal meinen weiteren lebensverlauf planen zu können.

danke punkie
 
Es gibt sogenannte Kettenarbeitsverträge die dreimal verlängert werden dürfen.

Schau mal hier:

Befristeter Arbeitsvertrag oder Zeitvertrag - ArbeitsRatgeber

Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn
  • nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
  • nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll
  • der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit "getestet" wird
  • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten
  • die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind
  • ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt
Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.
 
Hallo Punki!

Ich kann mich gut in Deine Situation hineinversetzen, denn mir ging es auch schon wie Dir und mein Vertrag wurde auch immer nur befristet verlängert und da habe ich mich auch gefragt ob das eigentlich rechtlich so O.K. ist und habe mich bei der MAV kundig gemacht (arbeite auch in einem kirchlichen Haus). Dein Vertrag darf auch öfters als 3mal verlängert werden wenn es einen Grund dafür gibt. Bei mir war es auch immer auf Grund von Elternzeit und die entsprechende Person für die ich eingesetzt wurde war sogar immer namentlich im Vertrag erwähnt. Aber ich rate Dir, frag doch einfach nochmal bei euch bei der MAV nach.
Und halte durch, ich habe letztlich dann auch noch einen unbefristeten Vertrag bekommmen.
Liebe Grüße Henning
 

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