Bundesarbeitsgericht: Anspruch auf Weiterbeschäftigung trotz Nachtdienstuntauglichkeit

Touhy

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Hallo Gemeinde,


hier ein sehr, sehr gutes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:


AZ: 10 AZR 637/1; 09.04.2014

Urteil > 10 AZR 637/1 | BAG - Krankenschwester hat trotz Nachtdienstuntauglichkeit Anspruch auf Weiterbeschäftigung < kostenlose-urteile.de


Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.


Da ich dazu keine Information auf der BAG Webseite finde, kann ich nicht quoten, deswegen Zusammenfassung:

Krankenschwester, seit 30 Jahren in einer Klinik der Maximalversorgung (2.000 MA), darf wegen medikamentöser Behandlung keinen ND mehr machen. Sie bietet Ihre Arbeitsleitung für den Tagdienst an, wird nach betriebsärztlicher Untersuchung vom Pflegedirektor nach Hause geschickt und für arbeitsunfähig befunden. Zunächst bekommt die Frau EFZ, dann ALG.

Gericht entscheidet, dass die Frau weder Arbeitsunfähig ist, noch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung als Krankenschwester nicht erbringen kann. Der Arbeitgeber muss bei der Dienstplanerstellung auf gesundheitliche Defizite der Arbeitnehmerin Rücksicht nehmen.


Dieses Urteil ist richtungsweisend für alle Schichtarbeiter. Jeder, der gesundheitlich in so einer Situation steckt, sollte hier mit Gewerkschaft oder Anwalt prüfen, was er für sich damit rausschlagen kann!


 
danke, ich hatte in diesem Forum hier geguckt, ob es das schon gibt
 
Eigenartig. ich kann den genauen Wortlaut des Urteils Az. 10 AZR 637/13 nach wie vor nicht finden. Oder hab ich was übersehen? Bundesarbeitsgericht . Es interessiert nur der genaue Wortlaut. Interpretationen diverser Experten und "Experten" gibt es im Netz bereits genug.

Eliabeth
 
ja, hab ich auch festgestellt. Vor allem ist in der "Entscheidungen"-Übersicht ein Urteil vom 9.4., nicht aber dieses. Und auch neuere Entscheidungen stehen da schon. AZ Suche bringt auch nix :-(
 

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