Hallo Gemeinde,
hier ein sehr, sehr gutes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:
AZ: 10 AZR 637/1; 09.04.2014
Urteil > 10 AZR 637/1 | BAG - Krankenschwester hat trotz Nachtdienstuntauglichkeit Anspruch auf Weiterbeschäftigung < kostenlose-urteile.de
Da ich dazu keine Information auf der BAG Webseite finde, kann ich nicht quoten, deswegen Zusammenfassung:
Krankenschwester, seit 30 Jahren in einer Klinik der Maximalversorgung (2.000 MA), darf wegen medikamentöser Behandlung keinen ND mehr machen. Sie bietet Ihre Arbeitsleitung für den Tagdienst an, wird nach betriebsärztlicher Untersuchung vom Pflegedirektor nach Hause geschickt und für arbeitsunfähig befunden. Zunächst bekommt die Frau EFZ, dann ALG.
Gericht entscheidet, dass die Frau weder Arbeitsunfähig ist, noch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung als Krankenschwester nicht erbringen kann. Der Arbeitgeber muss bei der Dienstplanerstellung auf gesundheitliche Defizite der Arbeitnehmerin Rücksicht nehmen.
Dieses Urteil ist richtungsweisend für alle Schichtarbeiter. Jeder, der gesundheitlich in so einer Situation steckt, sollte hier mit Gewerkschaft oder Anwalt prüfen, was er für sich damit rausschlagen kann!
hier ein sehr, sehr gutes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:
AZ: 10 AZR 637/1; 09.04.2014
Urteil > 10 AZR 637/1 | BAG - Krankenschwester hat trotz Nachtdienstuntauglichkeit Anspruch auf Weiterbeschäftigung < kostenlose-urteile.de
Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, ist deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
Da ich dazu keine Information auf der BAG Webseite finde, kann ich nicht quoten, deswegen Zusammenfassung:
Krankenschwester, seit 30 Jahren in einer Klinik der Maximalversorgung (2.000 MA), darf wegen medikamentöser Behandlung keinen ND mehr machen. Sie bietet Ihre Arbeitsleitung für den Tagdienst an, wird nach betriebsärztlicher Untersuchung vom Pflegedirektor nach Hause geschickt und für arbeitsunfähig befunden. Zunächst bekommt die Frau EFZ, dann ALG.
Gericht entscheidet, dass die Frau weder Arbeitsunfähig ist, noch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung als Krankenschwester nicht erbringen kann. Der Arbeitgeber muss bei der Dienstplanerstellung auf gesundheitliche Defizite der Arbeitnehmerin Rücksicht nehmen.
Dieses Urteil ist richtungsweisend für alle Schichtarbeiter. Jeder, der gesundheitlich in so einer Situation steckt, sollte hier mit Gewerkschaft oder Anwalt prüfen, was er für sich damit rausschlagen kann!