Habe ich bei Ausbildung zur Krankenpflegehelferin keinen Anspruch auf BAB?

Tami1982

Newbie
Registriert
25.11.2008
Beiträge
4
Ort
Fürstenfeldbruck
Beruf
Pflegediensthelferin
Akt. Einsatzbereich
Pflegehilfe auf einer kardiologischen Station
Hallo ihr lieben,
Ich fiel grad aus allen Wolken. Ich beginne am 7.9.09 meine Ausbildung zur KPH und da ich schon Kind ect.habe und das schon finanzielle Einbusen bedeutet, dachte ich mir, ich stelle einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe. Mein Kollege hat das damals auch bekommen in der gleichen Situation. Jetzt kommt doch heute tatsächlich ein Brief, das diese Ausbildung nicht gefördert wird, weil dies eine schulische Ausbildung ist /600 std Theorie und 1000 Std Praxis nenn ich keine schulische Ausbildung).
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob ein Einspruch sinnvoll ist? Meines Erachtens hat er nicht Recht und ich frage mich warum mein Kollege das dann vor 2 Jahren bekam...
Vielen Dank und Liebe Grüsse Tamara
 
Bekommst du kein "Lehrlingsgeld"?

Elisabeth
 
Einspruch lohnt sich nicht. Man kann höchstens noch Wohngeld beantragen. Und dann wenn man keinen vollen Satz bekommt, besteht Möglichkeit es mit ALG2 aufzustocken.
 
Huhu...
Bei schulischen Ausbildungen kann man Bafög beantragen. Kannst dich ja mal schlau machen...
LG
Charlie
 
ich glaube nicht, daß du anspruch auf bafög hast.

aber zusätzlich zum wohngeld kannst du noch bei der familienkasse kinderzuschlag beantragen, sofern du nicht ergänzend ALG2 bekommst.

gucksu hier:Kinderzuschlag - www.arbeitsagentur.de

grüße vom stinkfisch
 
Hallo,
BAB richtet sich nach dem Einkommen. Ich weiss nicht wie hoch dein Ausbildungsgehalt ist, aber Kindergeld für dein Kind zählt auch als Einkommen und dann kommt noch Einkommen von deinem Partner dazu bzw Unterhalt. Es ist wirklich nicht leicht an dieses Geld zu kommen.
Widerspruch würde ich aber in jedem Fall einlegen.
Ich spreche aus Erfahrung.:gruebel:
 
Hallo ihr lieben,
Ich fiel grad aus allen Wolken. Ich beginne am 7.9.09 meine Ausbildung zur KPH und da ich schon Kind ect.habe und das schon finanzielle Einbusen bedeutet, dachte ich mir, ich stelle einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe. Mein Kollege hat das damals auch bekommen in der gleichen Situation. Jetzt kommt doch heute tatsächlich ein Brief, das diese Ausbildung nicht gefördert wird, weil dies eine schulische Ausbildung ist /600 std Theorie und 1000 Std Praxis nenn ich keine schulische Ausbildung).
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir sagen ob ein Einspruch sinnvoll ist? Meines Erachtens hat er nicht Recht und ich frage mich warum mein Kollege das dann vor 2 Jahren bekam...
Vielen Dank und Liebe Grüsse Tamara


Hallo,
da ich am 1.Sept. meine Ausbildung zur KPH anfange, und ich in der gleichen Situation stecke ( mit Kindern) kenne ich das Problem.

Es macht keinen Sinn, Einspruch zu erheben, da KPH und auch die Ausbildung zur GUK nicht mehr gefördert wird. es wird nur noch die Altenpflegehilfe und Altenpflege gefördert. So schreibt es das Gesetz gerade vor.
Ich hatte die Dame gefragt und die sagte mir es ist so vorgeschrieben, weil es davon ja schon genug gibt und nur die Altenpflege mehr gefördert wird.

Für weitereren Austausch bitte PN

lg m.:knockin:
 
Ich hätte gerne gewusst, ob man "Lehrlingsgeld" bekommt bei der Ausbildung zur KPH analog zur GuK- Ausbildung?

Leider mag Tami nicht mehr antworten, vielleicht kan ja jemand anderes mir da eine Antwort geben.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

wenn ich es richtig im Kopf habe, so sind es im TVÖD ca. 600 Euro im Monat Ausbildungsgehalt.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
Wieso komme ich dann auf die Idee, dass mir noch zusätzlich Geld zusteht? Versteh ich nicht. Und warum mache ich mir nicht im Vorfeld Gedanken darüver, wie ich das Ganze finanziere- vor allem wenn ich Kinder habe. Dazu gehört auc, sich im Vorfeld genau zu informieren bei den entsprechenden Behörden.
Das bei der Nachbarin was gezahlt wurde, bedeutet doch noch lange nicht, das man dieselben Ansprüche geltend machen kann... bei der Kurzlebigkeit der Gesetzesregelungen.

Elisabeth
 
Die KPH-Ausbildung ist seit 2004 Ländersache. Es gibt nicht in allen Bundesländern eine Ausbildungsvergütung.
 

Ähnliche Themen