- Registriert
- 21.02.2011
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- 63
Hallo zusammen,
ich und meine beiden Kollegen arbeiten seit ca. 2 Jahren außnahmslos als Dauernachtwache im öffentlichen Dienst in einem ambulant betreutem Wohnheim.
Jetzt meint unser Chef, aufgrund der Personalsituation, daß wir auch vertretungsweise in den Tagesdienst müßten.
Können wir das ablehnen, weil ich mal gehört habe, daß es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf die Schicht gibt. Da ja auch unsere Lebensplanung entsprechend des Nachtdienstes ausgerichtet ist.
Ich denke auch, das uns die Geschäftsführung aus dem Nachtdienst haben möchte, da wir zu teuer sind (alle 3 mit Staatsexamen). Der Nachdienst darf auch von Praktikanten o.ä. gemacht werden.
Ist übrigens eine passive Nachtwache, d.h. wir dürfen 6 Stunden von 23 Uhr bis 6 Uhr schlafen.
Kann mir jemand, was dazu sagen?
Danke für Eure Infos.
Grüße an alle
ich und meine beiden Kollegen arbeiten seit ca. 2 Jahren außnahmslos als Dauernachtwache im öffentlichen Dienst in einem ambulant betreutem Wohnheim.
Jetzt meint unser Chef, aufgrund der Personalsituation, daß wir auch vertretungsweise in den Tagesdienst müßten.
Können wir das ablehnen, weil ich mal gehört habe, daß es sowas wie ein Gewohnheitsrecht auf die Schicht gibt. Da ja auch unsere Lebensplanung entsprechend des Nachtdienstes ausgerichtet ist.
Ich denke auch, das uns die Geschäftsführung aus dem Nachtdienst haben möchte, da wir zu teuer sind (alle 3 mit Staatsexamen). Der Nachdienst darf auch von Praktikanten o.ä. gemacht werden.
Ist übrigens eine passive Nachtwache, d.h. wir dürfen 6 Stunden von 23 Uhr bis 6 Uhr schlafen.
Kann mir jemand, was dazu sagen?
Danke für Eure Infos.
Grüße an alle