3 Schichten plus Rufbereitschaftsdienst?

Betti1

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Beruf
Karnkenschwester im Bereich Anästhesie- und Intensivpflege
Hallo und Guten Tag,

schreibe hier im Interesse aller Kollegen/innen meiner Abteilung.
Leider war es uns bisher noch nicht möglich, ausreichende Informationen zu finden.
Wir arbeiten alle in einem Krankenhaus der Regelversorgung in der Abteilung Anästhesie-und Intensivmedizin.
Auf der Intensivstation im 3 Schicht-System.
Da es ein kleines Haus ist und im Rotationssystem gearbeitet wird, sind einige Kollegen zusätzlich im Anästhesiebereich eingearbeitet und müssen Rufbereitschaftsdienste machen. Nach der Regelarbeitszeit im OP von 7.30- 16.00, RB bis zum nächsten Morgen 7.30 Uhr. Bei schlechter OP Koordination geht es zum überwiegenden Teil in den Bereitschaftsdienst, so dass für die Kollegen die in beiden Abteilungen arbeiten (dürfen/müssen auch aufgrund von Personalmangel) eine erhebliche Mehrbelastung durch Aktivstunden in der Rufbereitschaft und 3 Schichtarbeit besteht. Dieses System wird seit vielen Jahren praktiziert. Anfänglich auch in Ordnung, aber durch die Veränderung der Situation und die ausgeprägte Mehrbelastung aller Mitarbeiter nicht mehr zumutbar. Von der PDL natürlich kein Interesse etwas zu verändern.
Nun unsere Frage, ist es überhaupt zulässig, können wir uns dagegen wehren?
Wir sind völlig überlastet, wissen aber auch, dass es von der Dienstplangestaltung sicher schwierig ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen??

LG Betti1
 
Von der PDL natürlich kein Interesse etwas zu verändern.

Warum auch ? Läuft doch....


Nun unsere Frage, ist es überhaupt zulässig, können wir uns dagegen wehren?

Man kann sich gegen alles wehren...muss es aber auch tun....


Wir sind völlig überlastet,.....

Schon `ne Überlastungsanzeige geschrieben ??? Den BR oder die MAV informiert ???


.....wissen aber auch, dass es von der Dienstplangestaltung sicher schwierig ist.

Sollte nicht euer Problem sein...Dann muss eben mehr Personal her...
 
Könnt Ihr mir mal sagen, nach welchem Tarif Ihr arbeitet?
Normalerweise kann Rufbereitschaft nur angeordnet werden, wenn ein Arbeitseinsatz nur ausnahmsweise mal anfällt. Der tatsächliche Einsatz muß selbstverständlich als Arbeitszeit gerechnet werden, i.d.R. pro Einsatz mindestens 3 Stunden. Wenn in der Rufbereitschaftszeit weniger als 5 Stunden Ruhezeit verbleiben, dann ist der Arbeitnehmer am darauffolgenden Tag freizustellen (für mind. 11 Stunden). (ArbZg §5 Abs. 3 § 5 ArbZG Ruhezeit - JUSLINE Deutschland )
Wenn Ihr Bereitschaftsdienst macht, dann zählt diese zur Arbeitszeit. D.h. nach höchstens 24 Stunden Dienst (Vollarbeitszeit + Bereitschaftsdienst) sind 11 Stunden Ruhepause einzuhalten.
Weist Euren AG auf evtl. vorhandene Mißstände hin, schreibt Überlastungsanzeigen, schaltet den Betriebsrat od. MAV ein!
Alles Gute!
 
Hallo,

erstmal vielen Dank, für Deine Antwort. Das ist bei uns riesig kompliziert und kaum vorstellbar wie es geregelt ist und nur schwer zu beschreiben. Es gibt nur eine Schwester welche seit Jahren dauerhaft und täglich in der Anästhesie beschäftigt ist, Vollzeit. Es laufen Dienstag- Donnerstag 2 OP Säle, Montag und Freitag einer. Wochenende ist nur Rufbereitschaft. In der Zeit wo in 2 Sälen gearbeitet wird unterstützen die Schwestern aus dem ITS Bereich, ebenso im wöchentlichen Bereitschaftsdienst und am Wochenende. Da kommt es schon vor, dass eine IS Schwester Freitag Frühdienst hat, bis 14.00, ab 16.00 Uhr den Rufbereitschaftsdienst und Aktivstunden im OP leistet und am Samstag z. Bsp. wieder zum Frühdienst auf der ITS erscheint. Einsatz wird ebenfalls immer mit 3 Stunden angerechnet, Aktivstunden werden nur in Freizeit abgegolten und nicht bezahlt. Da wir ein relativ kleines Haus ist alles schlecht planbar, vieles ohne Regelmäßigkeit, sehr wechselhaft. Es gibt Tage, da ist es ruhig und dann wieder eine riesiger Arbeitsaufwand vorhanden. Da das IS- Personal in beiden Abteilungen benötigt wird und auch eingeplant wird können Ruhezeiten oft nicht gewährt werden können. Wir werden nach AVR bezahlt, RB mit 12,5 %. Die AVR ist sehr fluffig und zu bestimmten Punkten sind keine Angaben gemacht, höchstens dieser schöne Satz " alles ist möglich und notwendig, wenn es die Versorgung der Patienten notwendig macht". Die Mitarbeitervertretung ist ist eher reduziert am Start. Alle Mitglieder arbeiten Voll bzw. Teilzeit und konnten bei verschiedenen Anliegen von Mitarbeitern eher nur eingeschränkt was erreichen. Nicht weil sie nicht wollen, oft fehlt Ihnen wirklich die Zeit und das Fachwissen. Wir werden das Problem nochmal besprechen und die Stationsleitung muss bei der Dienstplangestaltung darauf achten. Wir haben schon diverse Lösungen durchdacht, konnten aber aufgrund dieser Situation noch keinen vernünftigen Lösungsansatz finden.
Danke nochmal.
 
Hallo,

ihr habt doch alle Vorraussetzungen, um Euch erfolgreich gegen diese Mißstände zu wehren:

1.) die Regelungen im ArbZG gelten für Alle

2.) ihr habt einen Tarifvertrag mit Regelungen

3.) ihr habt eine Personalvertretung

Sich aktiv um eine Änderung zu bemühen, können wir euch hier nicht abnehmen !!!

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Betti,
Was ist denn bei Euch definitiv angeordnet?
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?
Rufbereitschaft darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn i.d.R. nur ausnahmesweise Arbeit anfällt.
Bei Bereitschaftsdienst, und dieser gehört zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden!, werden verschiedene Stufen unterschieden. Das kannst Du hier nachlesen in den §§ 5 und 6 der Anlage 5 d. AVR: AVR Anlage 5
Wenn Ihr während Eurer Rufbereitschaft fast die ganze Zeit arbeitet, dann darf Euer Dienstgeber gar keine Rufbereitschaft anordnen. Wenn der durchschnittliche Arbeitsanfall mehr als 49% beträgt, dann hat Euer Dienstgeber diese Zeiten mit Vollarbeitszeit zu besetzen.
Ich habe so den Eindruck, dass es daran bei Euch hakt.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ihr Eure tatsächliche Einsatzzeit genau notiert! Lest Euch die entsprechenden §§ mal genau durch. Das Arbeitszeitgesetz findet ihr hier: ArbZG - Arbeitszeitgesetz
Zusammen mit Eurer Mitarbeitervertretung solltet Ihr die Gesetzestexte und Euren tatsächlichen Arbeitseinsatz vergleichen. Sprecht mit Eurem Arbeitgeber! Eure MAV kann auch alle Unterlagen Ihrer juristischen Beratung vorlegen. Dort sitzen speziell in den AVR geschulte Rechtsanwälte, die sind meistens sehr auf Zack!. Eure MAV wird auch beraten, welche Schritte zu tun sind, um evtl. Mißstände zu beheben.
Betti, ich sende Dir gleich noch eine private Nachricht, bitte schau dann in Dein Postfach!
Alles Gute!
Brigitte (Mitarbeitervertreterin im Bereich AVR Caritas)
 

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