12-Stunden-Schichten - wie Pause?

Lerethia

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Hallo,

über die Suche habe ich zwar einiges gefunden, aber wollte mich nochmal genau bei euch erkundigen, da ich zu meinem genauen Problem, nichts wirklich passendes gefunden habe.

Es geht um folgendes:
ich arbeite in der ambulanten 1:1-Pflege und wir wollen ab dem 22.4. 12-Stunden-Schichten machen. Dieser Wunsch geht vom AG aus, wir haben grundsätzlich nichts dagegen, da es einige Vorteile für uns gibt, die uns 8-Stunden-Schichten nicht bieten.
Nun meine Frage: Wir sind (besonders nachts) allein beim Patienten, haben einen Nebenraum in der Wohnung, in dem wir uns in ruhigen Stunden auch mal hinlegen und schlafen können. Dennoch können wir in der Pause das Gebäude lediglich kurz zum rauchen verlassen, müssen aber jederzeit abrufbar sein, falls mit der Patientin etwas ist. Nun stehen uns ja eine dreiviertel Stunde Pause zu. Diese müssen wir allerdings in Rufbereitschaft und in der Nähe der Patientin verbringen. Der AG zahlt uns also nur 11 Stunden und 15 Minuten. Ist das rechtns? Ein AN aus einer anderen Avteilung meinte nein, da wir den Arbeitsplatz ja nicht verlassen können und die Zeit nicht beliebig nutzen können. AG lies sich da auf keine diskussion ein (war auch etwas ungünstig, da grad etwas stressig). Sollte er uns diese 3/4 Stunde nicht wenigstens als Bereitschaft bezahlen? Gibt es irgendwo Gerichtsurteile, die genau das aussagen oder sich eben mit diesem Thema beschäftigen?

Danke euch schonmal!

Liebe Grüße
 
Die maximale Arbeitszeit beträgt 10 Std. pro Tag. Es gibt Tarifverträgte (z.B. der Ärzte), die 12 Std. in Ausnahmen erlauben. Ihr werdet wohl einen solchen nicht haben. D.h., daß Ihr eigentlich sogar 2 Std. Pause haben müßtet, wenn Ihr über 12 Std. anwesend sein wolltet.
Von daher schon nicht zulässig.

Ob ein Dienst auch in Bereitschaft umgewandelt werden kann, ist in den TArifverträgen geregelt. Ich bemühe mal wieder die Ärzte... die haben auch Bereitschaft, können das Haus nicht verlassen und müssen sich halt irgendwo in der Nähe auf Abruf bereit halten. Es hängt davon ab, wie viel tatsächliche Arbeitsleistung "zu erwarten" ist. Wirst Du 50% Deiner Arbeitszeit auch irgendetwas tun oder nicht. Bei Euch ist es nicht wie im Krankenhaus, wo eine Pflegekraft auf Station die ganze Zeit präsent sein muß, sondern Ihr könnt auch vor die Türe oder Euch mal hinlegen. Von daher ist Bereitschaftsdienst meiner Meinung nach schon möglich. Er könnte den natürlich, je nachdem, wieviel bei Euch regelmäßig los ist, noch in viel höherem Umfang ansetzen, was unter Umständen dann aber für Euch ungünstiger sein könnte, was andere Zuschläge angeht.

Also, 10 Std. Volldienst ist das Maximum. Für die anderen 2 Std. müßte er sich was einfallen lassen.
Hierzu den Text der Arbeitszeitgesetzes (Maximale Arbeitszeit) und des Tarifvertrages lesen.
 
müssen aber jederzeit abrufbar sein, falls mit der Patientin etwas ist. Nun stehen uns ja eine dreiviertel Stunde Pause zu. Diese müssen wir allerdings in Rufbereitschaft und in der Nähe der Patientin verbringen. Der AG zahlt uns also nur 11 Stunden und 15 Minuten. Ist das rechtns?

Nein.

Ein AN aus einer anderen Avteilung meinte nein, da wir den Arbeitsplatz ja nicht verlassen können und die Zeit nicht beliebig nutzen können.

Und da hat dieser AN recht.

Gibt es irgendwo Gerichtsurteile, die genau das aussagen oder sich eben mit diesem Thema beschäftigen?

Ja.

Es gibt BAG-Entscheidungen zur Pausenregelung in der stehen, dass eine Pause dann nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn sie nur auf dem Papier steht und faktisch nicht genommen werden kann, weil es eigentlich nicht möglich ist.

-BAG, Urteil vom 25.10.1989 - 2AZR 633/88
"Ruhepausen sind im VORAUS festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten, noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will"

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- BAG, Urteil vom 5.5.1988 - 6 AZR 658/85
„Pflegekräfte, die jederzeit auf Klingelzeichen reagieren müssen, haben keine ordentliche Pause in oben angeführtem Sinn und diesen muss die gesamte Zeit als Arbeitszeit vergüten werden“



-BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
"Eine Pausenregelung genügt aber dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn es den AN gestattet ist, Pausen zu nehmen, dies aber tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist".


Die Urteile sind zwar alle schon länger her, sie werden aber immer noch verwendet, weil sich seither niemand mehr die Mühe gemacht hat, darüber Klage zu führen und wenn doch, dann hat sich kein Arbeitsgericht oder LAG die Mühe gemacht, so akribisch wie das BAG zu prüfen, entscheiden und zu begründen. Es hat sich also an der Rechtslage nichts geändert. :dudu:

Beispiel aus der Praxis: Ich habe auch 12h in einer 1:1 Betreuung gearbeitet. Da gab es gar keine Diskussionen, dass die 0,75h eben NICHT in Abzug werden. Wir haben genau die 12h auf dem Arbeitszeitkonto angerechnet UND auch 12h vergütet bekommen. :wink1:
 
Die maximale Arbeitszeit beträgt 10 Std. pro Tag. Es gibt Tarifverträgte (z.B. der Ärzte), die 12 Std. in Ausnahmen erlauben. Ihr werdet wohl einen solchen nicht haben. D.h., daß Ihr eigentlich sogar 2 Std. Pause haben müßtet, wenn Ihr über 12 Std. anwesend sein wolltet.
Von daher schon nicht zulässig.
Auch für die Pflege sind 12 Stunden inzwischen rechtmäßig. Siehe zB AVR Caritas.



Die Pausenregelung dürfte ein ewiges Problem der 1:1 Pflege sein.

War ja bisher auch irgendwie geregelt?
Außerdem schlaft ihr nachts auch, sagtest du?
#Wo ist der Unterschied bzgl. der jetzigen Regelung?
 
Vorsicht vor den Geistern, die man ruft.

Wenn Du Dich hinlegst, gilt die Zeit trotzdem als Arbeitszeit und nicht als Bereitschaftsdienst?
Dann solltest Du die Füße, wegen der Pause, lieber schön still halten.

Wenn sie Statistiken machen, welche Pflegekraft, wann und wie lange zwischendurch schlafen kann, und die durchschnittliche Zeit pauschal als Bereitschaftsdienst bezahlen, steht Ihr am Ende schlechter da als jetzt.
Ich wäre da ganz vorsichtig.
 
Die 12h in der 1:1 Pflege sind vom Arbeitszeitgesetz her nur okay, weil nicht die vollen 12h als Arbeitszeit zählen sondern da auch sogenannte Ruhezeiten drin sind, in der man z:b. nur da sein muss für den Fall das Bea.gerät piept oder man absaugen muss. Trotzdem muss der AG die komplette AZ vergüten, da wie schon weiter oben erwähnt, keine Möglichkeit besteht eine Pause zu nehmen, die diese Anforderungen im Sinne des Gesetzes erfüllt.

Das ist ähnlich wie bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bereitschaftsdienst zählt vollkommen als Arbeitszeit, egal wie oft oder selten man "ran" muss. Bei Rufbereitschaft muss die Rufbereitschaft an sich vergütet werden, aber nicht mit dem vollen Stundensatz; die Zeit in der man dann tatsächlich zum Einsatz kommt (und zwar vom verlassen der Wohnung bis man da wieder kommt und durch die Haustüre geht) muss wieder mit dem vollen Stundenlohn vergütet werden. Da ich in der 1:1 Pflege immer beim Patienten bin, zählt da nicht die Rufbereitschaft sondern es wird behandelt wie Bereitschaftsdienst ergo 12h vorort müssen auch 12h vergütet werden.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können echt teuer werden und kommen auch relativ schnell ans Tageslicht. Spätestens dann, wenn mal jemand einen Arbeits- oder Wegeunfall hat und diese lustigen kleinen Fragebögen ausfüllen muss (wann beagnn ihr Dienst; wann endete ihr Dienst; wann und wie lang hatten sie im Dienst Pause, haben sie für die Pause die Einrichtung verlassen ...) und die BG dann so Wind davon bekommt.

Sollte man den AG mal drauf hinweisen. Im Übrigen trägt sowas auch nicht gerade zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Aber okay, viele AG's in der Pflege kenne das Wort ja sowieso nicht.
 
Da ich in der 1:1 Pflege immer beim Patienten bin, zählt da nicht die Rufbereitschaft sondern es wird behandelt wie Bereitschaftsdienst ergo 12h vorort müssen auch 12h vergütet werden.

:up: und der Rest auch :up:
 

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