Hallo,
über die Suche habe ich zwar einiges gefunden, aber wollte mich nochmal genau bei euch erkundigen, da ich zu meinem genauen Problem, nichts wirklich passendes gefunden habe.
Es geht um folgendes:
ich arbeite in der ambulanten 1:1-Pflege und wir wollen ab dem 22.4. 12-Stunden-Schichten machen. Dieser Wunsch geht vom AG aus, wir haben grundsätzlich nichts dagegen, da es einige Vorteile für uns gibt, die uns 8-Stunden-Schichten nicht bieten.
Nun meine Frage: Wir sind (besonders nachts) allein beim Patienten, haben einen Nebenraum in der Wohnung, in dem wir uns in ruhigen Stunden auch mal hinlegen und schlafen können. Dennoch können wir in der Pause das Gebäude lediglich kurz zum rauchen verlassen, müssen aber jederzeit abrufbar sein, falls mit der Patientin etwas ist. Nun stehen uns ja eine dreiviertel Stunde Pause zu. Diese müssen wir allerdings in Rufbereitschaft und in der Nähe der Patientin verbringen. Der AG zahlt uns also nur 11 Stunden und 15 Minuten. Ist das rechtns? Ein AN aus einer anderen Avteilung meinte nein, da wir den Arbeitsplatz ja nicht verlassen können und die Zeit nicht beliebig nutzen können. AG lies sich da auf keine diskussion ein (war auch etwas ungünstig, da grad etwas stressig). Sollte er uns diese 3/4 Stunde nicht wenigstens als Bereitschaft bezahlen? Gibt es irgendwo Gerichtsurteile, die genau das aussagen oder sich eben mit diesem Thema beschäftigen?
Danke euch schonmal!
Liebe Grüße
über die Suche habe ich zwar einiges gefunden, aber wollte mich nochmal genau bei euch erkundigen, da ich zu meinem genauen Problem, nichts wirklich passendes gefunden habe.
Es geht um folgendes:
ich arbeite in der ambulanten 1:1-Pflege und wir wollen ab dem 22.4. 12-Stunden-Schichten machen. Dieser Wunsch geht vom AG aus, wir haben grundsätzlich nichts dagegen, da es einige Vorteile für uns gibt, die uns 8-Stunden-Schichten nicht bieten.
Nun meine Frage: Wir sind (besonders nachts) allein beim Patienten, haben einen Nebenraum in der Wohnung, in dem wir uns in ruhigen Stunden auch mal hinlegen und schlafen können. Dennoch können wir in der Pause das Gebäude lediglich kurz zum rauchen verlassen, müssen aber jederzeit abrufbar sein, falls mit der Patientin etwas ist. Nun stehen uns ja eine dreiviertel Stunde Pause zu. Diese müssen wir allerdings in Rufbereitschaft und in der Nähe der Patientin verbringen. Der AG zahlt uns also nur 11 Stunden und 15 Minuten. Ist das rechtns? Ein AN aus einer anderen Avteilung meinte nein, da wir den Arbeitsplatz ja nicht verlassen können und die Zeit nicht beliebig nutzen können. AG lies sich da auf keine diskussion ein (war auch etwas ungünstig, da grad etwas stressig). Sollte er uns diese 3/4 Stunde nicht wenigstens als Bereitschaft bezahlen? Gibt es irgendwo Gerichtsurteile, die genau das aussagen oder sich eben mit diesem Thema beschäftigen?
Danke euch schonmal!
Liebe Grüße