12-Stunden-Schichten bei häuslicher Intensivpflege

@AdamK
In meiner Firma war‘s so, daß man von vornherein eine feste Versorgung zugewiesen bekam (stand im Arbeitsvertrag) - starb der Pat., hatte man ein Problem. Mein erster Pat. (Wachkomapat.) verstarb nach zwei Jahren... er war übrigens vor seinem Tode mehrmals im Krankenhaus, da war ich dann sehr froh, ein gutes Stundenpolster zu haben, um nicht ins Minus abzurauschen.
Nachdem er verstorben war, habe ich mich schleunigst um eine neue Versorgung umgeschaut - sie hätten mir sonst irgendwas zugewiesen.
Leider war auch bei uns das Problem, daß nicht genug Versorgungen in der Nähe waren, was für mich letztlich auch ein Grund mit war, zu gehen.
Eigener Pflegedienst:
Mach doch. :wink1: Hauptproblem dürften aber nicht die Pat. sein (da gäbe es genug, die gern in die ambulante Intensivpflege gehen würden), sondern genügend Pflegepersonal zu akquirieren - vor allem qualifizierte (Basiskurs wird ja inzwischen verlangt) und engagierte, die nicht nur 12 h absitzen wollen...:roll:
 
basiskurs verlangt der MDK ja. aber ein Verweis darauf nach der Prüfung das der kassenvertrag das nicht vorsieht und es ist vom Tisch.. das hatten wir vor so 6 mon.. ebenso der größere Kurs dem ich eben mache. will der MDK, den kassen reichen auch glaube 2j Berufserfahrung für die Leitung vor ort. somit hat der MDK Pech.. der kassenvertrag macht die regeln - der MDK steht darunter.. wir hatten sogar frisch exam AP, MDK stänkert. Pech für MDK den laut AOK Vertrag alles bestens so.. der Basis Kurs soll mal Pflicht werden hörte ich in meinem "pflegeexperte" Kurs letztens aber bis das mal kommt.. und gerade bei der AOK wird das niemals Pflicht. deren Pat lehnen einige Dienste komplett ab da zu geizig.. mit 32-35eur/Std kann man das gar nicht stemmen.. andere kassen zahlen bis 40-45eur/Std... da kann sich jeder ausrechnen was bei der Firma so hängen bleibt wenn viele MA nur 16eur/Std und ähnliche Scherze bekommen..

illegal was dein AG da machte. nicht dein Problem wenn der Pat stirbt. der AG hätte dich voll weiter bezahlen müssen und auch keine überstunden dafür verbraten. notfalls betriebsbedingte Kündigung mit Frist und in der natürlich volle Lohnfortzahlung... auch wenn viele AG sowas im Vertrag stehen haben also mit nicht bezahlen etc - illegal und einklagbar. wovei er dir natürlich je nach Vertrag nem anderen arbeitdplatz anbieten kann dem du dann annehmen musst.. aber wenn der Pat sogar drin stand ist das ja eher ein fester Arbeitsplatz?! versetzung ist nur unter bestimmten Voraussetzung möglich und Pflicht..
 
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PS: zum Thema KH:

dein dienstplan ist zu mindestens für 5 folgetag geschützt. KH bedeutet Pech des AG für 5 Tage. er muss dir sofort andere Arbeit in den selben bereits geplanten Schichten anbieten oder halt fürs frei voll bezahlen - wie geplant gewesen. da gabs bei uns schon papier-kram-arbeit für die NDs zzhause nachdem man mit klage drohte.. nach 5 Tagen darf er deinen bestehenden dienstplan ungefragt ändern... dazu gibt's ein Urteil. so oder so muss er dir dem monat voll bezahlen wie vertraglich vereinbart.. ob du arbeit bekommst oder nicht.. aber hier gibts auch *****-AG die tricksen und "bedarfsmitarbeitervertäge" als echte verkaufen wollen. ohne feste Stunden.. selbst schuld wer sowas unterschreibt... steht aber 40std/wo oder 173std/mon etc drin muss er diese immer zahlen und darf dich auch nicht ins Minus planen.. macht er das: Pech für AG. das minus musst du nicht aufarbeiten da es überplanung/mehrarbeit wäre die meistens illegal ist..

hängt aber im Detail vom Vertrag ab.. ich habe einem bei dem ich total geschützt bin vor allem.. AG hatte keine Ahnung was sie da überhaupt ausstellte :-) .. 40std/wo und keinerlei Klauseln. somit verfällt minus wenn unter 40 geplant und über 40 mache ich nur per Absprache also nie per muss...

und zum alternativen arbeitet anbieten steht ja drüber viel.m nicht alles das ein AG so anbietet muss man auch annehmen :-)
 
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ppps: Arbeitgeber jammern gerne. KH bzw pat weg = kein geld mehr von den kassen.. das stimmt.. ABER: ich rechnete das mal durch (inkl. U und krank) - ein einziger Pat = reines plus von 5.000 - 8.000 EUR pro Monat wenn man mit 4 festen MA und so 4 aushilfen versorgt.. d.h. in dem Jahr könnte man da auch mal Reserven aufbauen anstatt sich noch ein größere Haus zu kaufen..

die 1:1 versorgungen werden als milchkuh benutzt.. viele Arbeitgeber beuten da ihre MA aus und freuen sich über ihr großes Plus.. die Kassen wissen das. Ergo wollen sie nicht mehr bezahlen.. müssten sie auch gar nicht den eigentlich reicht das. auch wenn alle 20eur/Std (3500/mon) bekommen würden .. aber wer 8 säkretinnen und sein ferienhaus davon bezahlen will hats halt schwer......


und Personal ist hier in der Region kein Problem. wenn man fair bezahlt.. das Gejammer der AG kommt von ihren 13.50eur/Std angeboten lol.. aber es müssen ja mind 15eur an jeder Stunde als plus abfallen ;) ...
 
Also jetzt nur kurz, da ich nicht mehr auf jedes Argument eingehen werde, so lange Du auch keine (juristischen) Belege lieferst...

basiskurs verlangt der MDK ja. aber ein Verweis darauf nach der Prüfung das der kassenvertrag das nicht vorsieht und es ist vom Tisch..
Das mag vielleicht bei euch in der Region noch so sein, bei uns in Bayern ist der Basiskurs bei beatmeten Pat. Pflicht.
Mein AG drängte selber darauf, daß die MA den Kurs machen; hätten sie irgendein Schlupfloch nützen können, so hätten sie das sicherlich getan, da billiger (der Kurs wurde vom AG bezahlt).
illegal was dein AG da machte.
Nö, sicher nicht.
Ich lasse alle Verträge (Arbeits-, Weiterbildungs- ...) prüfen, entweder von einer befreundeten Fachanwältin für Arbeitsrecht oder auch vom DBfK (oder sogar beiden).
Fazit: Alles rechtens.
Abgesehen davon hatte ich im Studium genügend Arbeitsrecht, um gewisse Dinge zumindest grob abschätzen zu können. Da wären manche hier sehr erstaunt, was nach deutschem Arbeitsrecht alles so geht - völlig legal.
 
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moin,

"bei beatmeten pflicht": laut wem??

bei uns (BaWü) war der oben erwähnte Fall mit dem MDK bei Tracheostoma ohne BAG.. und da war es ein sparsamer AOK BaWü Vertrag.. 34.50eur/Std x 22/Tag sgb5 + 2std sgb11.. Ob aber BAG oder nicht ist da eigentlich irrelevant.

Die Kurse wären aber ein Grund damit die Kassen höhere Stundensätze zahlen würden.. Nur deswegen mache ich den großen. Evtl hängt das bei euch damit zusammen? d.h. eigentlich keine Pflicht aber mit Kursen gibt's mehr Geld??

Und zu deinem Vertrag: dann war es ein Bedarfsmitarbeiter-Vertrag alla H&M ohne feste Stunden?!.. wieso unterschreibt denn sowas jemand in der Pflege?? ein seriöser Arbeitsvertrag stellt den MA nie so schlecht..


ps: sowohl der kleine als auch der große Kurs sind aber eigentlich unnötig. hier hat jeder MA das selbe wissen schon seit Jahren durch interne (meine) Weiterbildungen..
 
@Martin H. :

was willst du denn immer für beweise ?????????????


BGB § 293 Annahmeverzug: Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
-> gilt auch für Arbeitsverträge. kann man nicht eingeplant werden aber bietet seine arbeitsleistung an so ist das pech des arbeitgebers und er muss diese auch ohne arbeit wie vertraglich geregelt voll bezahlen (KH/Tod des Pat z.B.).

das hatte ich mal mit der caritas: trotz gültigen vertrag nach kündigung keine einplanung mehr (minijob). die kündigung war aber natürlich erst für in 6 wochen oder so. bei austritt dann kamen rückforderungen da angeblich mit minus-stunden aus dem vertrag gegangen und zuviel überwiesen. die rechneten meine rest-U-Tage sogar ein um das minus auszugleichen: KLAGE arbeitsgericht gegen die große caritas: natürlich illegal. ihr pech da annahmeverzug. ich bot meine arbeitsleistung nachweisbar weiterhin an aber sie wurde nicht genutzt.. minusstunden mussten auf 0 gesetzt werden und die U-Tage kammen laut AVR als fettes plus (mehrarbeit) oben draf und wurden fürstlich entlohnt ausbezahlt (vorteil AVR/TvÖD ansonsten wären es normale plusstunden) -> gab eine nachzahlung statt rückforderungen. logisch...


5-tage-dienstplan-bindung: google selbst :P für mich ist das total logisch:
ein besteher dienstplan hat für beide seiten eine rechtliche bindung. der AG verfügt zwar über deine arbeitsleistung und kann sie wie er wünscht auch abrufen aber als MA muss man noch lange nicht mit jedem scherz einverstanden sein! dazu gibt es keine gesetze, nur urteile. bei den 5-tagen ist es das einer krankenschwester die aus dem frei zum dienst geplant werden sollte. NÖ sagte das gericht. ab erst in 5 tagen ist das möglich und nicht von heute auf morgen. absolut nachvollziehbar und logisch! wir sind menschen und keine skalven. jeder hat auch termine etc und niemand steht seinem AG 24std/tag von heute auf morgen zu verfügung! muss er auch gar nicht. der AG hat das privatleben zu berücksichtigen. das MUSS er ausdrücklich.

dies ist übrigens genau so auch beim einspringen gültig! niemand MUSS morgen einspringen, er kann/darf wenn er möchte. ein MUSS besteht da nicht... niemand muss eine änderung seines dienstplanes zumindestens für die nächsten 5-tage zustimmen! erst danach darf der AG das ohne zustimmung einfach machen.. bei AVR/TvÖD ist das aber auch etwas anders. dort gilt zum teil die dienstplanbindung für den gesammten monat. und der von AG in solchen fällen oft genannte NOTFALL.. *lach*... ein notfall = katastrophenfall, erdbeben, überschwemmung etc.. eine grippe-welle der MA oder autounfall von nur einem MA etc gehört da in deutschland nicht zu. dazu gibt es viele urteile.. hat der AG kein personal-polster (wie fast alle) ist das ein organisationsverschulden und kein notfall... sein pech!

PDL hat ja die möglichkeit im notfall per dienstanweisung zum einspringen zu zwingen - dazu gibt es aber auch zig haken ;) es fängt schon beim: "wie stellt man diese dienstanweisung dem MA denn im frei überhaupt zu" an ;) kein MA ist verpflichtet im frei anrufe des AG anzunehmen. auch seinen briefkasten muss er nicht 8x/tag leeren..


wie irgendwo schon erwähnt: in der ausserklinischen intensiv laufen gaaaaaaanz viele sachen die nicht so wirklich korrekt sind aber von vielen MA so hingenommen werden... viele wissen es einfach nicht besser...



hier mal paar auszüge aus meiner facharbeit:

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und
die Problematik des Einspringens


(benotet durch anwalt im arbeitsrecht, gab ne 1)

[...]
Dank massiven Personalabbau der letzten Jahre, und nun chronisch herrschenden Personalmangel, ist es besonders in der Alten- und Krankenpflege sehr schwierig geworden Personalausfälle zu kompensieren. In vielen Betrieben und Einrichtungen fehlt es nicht nur an Mitarbeitern, sondern auch an Konzepten um mit dieser Situation richtig umzugehen. So wurde es für viele Arbeitgeber zur absoluten Normalität, bei z.B. krankheitsbedingten Ausfällen, andere Mitarbeiter zu fragen, ob jemand aus seinem Dienstfrei einspringen könnte. Dabei gilt es aber diverse rechtliche Rahmenbedienungen zu berücksichtigen damit dies nicht einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt und strafbar wäre. Mitarbeiter per Zwang, mittels einer Dienstanweisung, zum Einspringen zu zwingen ist ebenfalls ein sehr heikles Thema. Es gibt andere und bessere Möglichkeiten um Personalausfälle zu kompensieren. Diese Punkte werden auf den folgenden Seiten näher erörtert.
[...]

6. Dienstplanbindung
In vielen Berufen, die z.B. in Büros ausgeübt werden, gibt es oft klare und feste Arbeitszeiten die in Arbeitsverträgen geregelt werden. Wie z.B. Werktags Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr. In der Alten- und Krankenpflege gestaltet sich dies anders, und jeder Arbeitnehmer ist üblicherweise verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten. Rahmenbedienungen wie das Arbeitszeitschutzgesetz, der Arbeitsvertrag, tarifliche Verträge und Betriebsvereinbarungen etc. schaffen eine Basis anhand dieser der Arbeitgeber einen Dienstplan für seine Mitarbeiter erstellen muss. Dieser muss die Arbeitstage sowie die freien Tage (Freizeitausgleich) beinhalten.

Wann ein Dienstplan erstellt sein muss ist gesetzlich nicht klar definiert, üblich ist aber oft der 15. des Vormonats für den Dienstplan des darauf folgenden Monates. Betriebsvereinbarungen können diesen Zeitpunkt auch auf z.B. zwei Monate früher setzen. Üblich ist ebenfalls, dass ein bereits ausgehängter Dienstplan für beide Seiten bindend ist und Veränderungen durch den Arbeitgeber die Einverständnis der Arbeitnehmer bedürfen.

Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits am 19.05.2009 in einem Fall bei dem es darum ging, dass als frei geplante Tage (Freizeitausgleich) einer Teilzeitkraft durch ihrem Arbeitgeber wieder wiederrufen wurden:
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden; denn das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nicht nur die Befugnis, den Arbeitnehmer an bestimmten Tagen von der Arbeit freizustellen, sondern auch das recht, ihn an bisher „freien“ tagen zur Arbeitsleistung heranzuziehen. (…) Die Klägerin beruft sich ohne Erfolg darauf, die freie Zeit sei wertlos, wenn sie jederzeit damit rechnen müsse, zur Arbeitsleistung herangezogen zu werden. Den berechtigten Interessen des Arbeitnehmers trägt die Pflicht des Arbeitgebers gemäß § 106 Satz 1 GewO Rechnung, bei Ausübung seines Weisungsrechts die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 BGB einzuhalten. Damit muss er auch auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers an der Planbarkeit seiner Freizeit Rücksicht nehmen.14
14 BAG-Urteil vom 19.05.2009, 9 AZR 433/082 (<- hierbei durfte der AG dem dienstplan wieder ändern! war rechtens)

Somit ist es Arbeitgebern theoretisch gestattet bestehende Dienstpläne nachträglich zu verändern und z.B. freie Tage durch Diensten zu ersetzen. Hierzu müssen aber auch die Arbeitnehmer und ihre Interessen berücksichtigt werden, was sich in der Praxis als kaum durchführbar darstellen würde. Jeder Einzelfall müsste erst einmal juristisch geprüft werden. Hierrüber muss der Arbeitnehmer aber auch rechtzeitig informiert werden, das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass bei einer Teilzeitkraft vier Tage im Voraus ausreichend wären.15 Liegen Betriebsvereinbarungen oder ein Tarifvertrag vor, so können sie dies auch ganz anders regeln.


15 Vgl. ArbG Berlin 28. Kammer-Urteil vom 05.10.2012, 28 Ca 10243/12


Alle rechtlichen Rahmenbedienungen müssen hierbei natürlich auch eingehalten werden. D.h. die wöchentliche maximale Arbeitszeit oder z.B. die Einhaltung der Ruhezeiten. Auch stellt sich hierbei die Frage ob eine Überplanung des Mitarbeiters überhaupt rechtens wäre, oder ob man das Einspringen durch Freizeitausgleich an anderer Stelle wieder ausgleichen müsste.

7. Zwang per Dienstanweisung
Um Mitarbeiter per Dienstanweisung zum Einspringen zu zwingen gibt es keinerlei rechtliche Handhabe. Ganz im Gegenteil, es gibt ein Urteil des Arbeitsgerichts Bremen bei dem eine Krankenschwester, in einem jedoch recht speziellen Fall, erfolgreich ihre freien Tage per einstweilige Verfügung verteidigte und das Gericht dem Arbeitgeber unter Androhung einer Geldstrafe von 2500€ verbat diese in Diensttage umzuwandeln16.

Auch bedarf eine Dienstanweisung bei Betrieben mit einer Mitarbeitervertretung (MAV) oder einem Betriebsrat (BR) deren Zustimmung, die sicherlich nicht gegeben werden würde da ihre Aufgabe die Arbeitnehmer- und nicht Arbeitgebervertretung ist. Die Zustellung bzw. das Informieren des Mitarbeiters würde sich ebenfalls schwierig gestalten, da es per Schriftform und Brief etwas dauern würde und auch kein Mitarbeiter verpflichtet ist während seines Freizeitausgleiches Telefonate des Arbeitgebers entgegen zu nehmen. Es wäre davon auszugehen, dass ein Mitarbeiter auf Zwang zum Einspringen alles andere als erfreut reagieren würde und sich evtl. für diesen Dienst auch als krank melden würde. Die Vermutung liegt nahe, dass es aus diesen Gründen nicht einen einzigen Fall dazu gibt, der tatsächlich auch vor Gericht verhandelt wurde.

Zwang per Dienstanweisung ist theoretisch in absoluten „Notfällen“ zwar möglich, hierzu könnte man die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinen Arbeitgeber anwenden, aber Notfälle sind gesetzlich anders definiert als es viele Arbeitgeber selbst einschätzen. Hierzu gehört keinesfalls, wie es in der Alten- und Krankenpflege oft üblich ist, ein selbst verschuldeter Personalmangel aufgrund dauerhafter Unterbesetzung und somit keinerlei Reserven bzw. auch ohne Konzepte mit denen man personelle Engpässe selbst beseitigen könnte. Als Notfall gelten absolut unerwartete Krisensituationen wie massive Überschwemmungen, große Brände, Erdbeben, Terroranschläge etc. Eine Norovirus- oder auch Grippewelle die jedes Jahr aufs Neue eintritt und ganze Stationen bzw. deren Personal in Krankenhäusern stilllegt gehört zum Beispiel nicht dazu. Diese ist vorherzusehen und somit auch planbar. Wird dies vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt und entsprechend eingeplant so würde jedes Gericht von Eigenverschulden sprechen.

16 Vgl. ArbG Bremen-Urteil vom 21.12.1989, 1Ga 93/89


[..]
 
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Also in diesem Thread kommt mir das Wort illegal zu oft vor und irgendwann habe ich angefangen zweidrittel dieses unbelegten Blödsinns zu überlesen. Ich möchte kurz, auch wenn der Eingangspost schon über 10 Jahre alt ist, was zu diesen Übergabezeiten sagen. Zitiere dazu nochmal den Eingangspost:

Übergabezeit
Wir arbeiten von 7-19 bzw. von 19-7 Uhr. Bisher haben wir jeweils ne 1/4 Stunde Übergabezeit drangehängt und auch bezahlt bekommen. Jetzt hat die PDL angekündigt, dass die Übergabezeit gestrichen wird, weil dies vom Gesetzgeber gar nicht erlaubt sei.
Macht es Sinn um die 15 Minuten zu zanken? Wir finden die 12-Stunden-Schichten im Grunde sehr gut und möchten sie behalten.
Laut Arbeitszeitgesetz sind die 12-Stunden-Schichten doch sowieso irgendwie nicht rechtens, warum jetzt also um ne weitere Viertelstunde zanken? Uns geht es gegen den Strich, weil unser AG so nur ein paar Cent einspart, denn die Übergabe machen wir, so oder so. Also was tun?

1. Wenn ich vom Arbeitgeber keinen Auftrag bekomme eine Übergabe durchzuführen, dann mache ich auch keine. Weder bezahlt noch unbezahlt. Worüber sollte ich mich da zanken?

2. Mündliche Übergaben sind m.E. grundsätzlich nicht notwendig, dafür gibt es eine Dokumentation. Gerade im amb. Intensivbereich kann mir keiner erzählen, dass es keine Zeit gibt, diese zu führen und zu lesen.

3. Als Arbeitgeber würde ich diese mündlichen Übergaben auch nicht bezahlen, unabhängig von dem Problem des Arbeitszeitgesetzes. Die "Ersparnis" liegt eben nicht im "Cent-"bereich. Viertelstunde mal zwei Mitarbeiter mal zwei pro Tag ist eine Stunde Bruttoarbeitslohn. Kenne die die Löhne in der amb. Intensivpflege nicht, aber die dürften locker und deutlich über 50,- €/h liegen. Was das im Monat pro Patient an Kosten verursacht kann sich jeder selbst hochrechnen. Übertragen auf Altenheim oder Krankenhaus, wo sich gerne mal 5-10 MA für eine Stunde kaffeetrinkend "unterhalten" möchte ich das wirklich nicht mehr selber ausrechnen...

Denkt mal dran, wenn ihr euch kaffeetrinkend über euren Arbeitgeber beschwert... was es ihn kostet.
 
Also in diesem Thread kommt mir das Wort illegal zu oft vor und irgendwann habe ich angefangen zweidrittel dieses unbelegten Blödsinns zu überlesen[..]

inzwischen ist doch reichlich belegt.. lesen hilft ;)


3. Als Arbeitgeber würde ich diese mündlichen Übergaben auch nicht bezahlen, unabhängig von dem Problem des Arbeitszeitgesetzes. [..]
die die Löhne in der amb. Intensivpflege nicht, aber die dürften locker und deutlich über 50,- €/h liegen.[..]

passt zu oben denn damit würdest du auch illegal handeln und es wäre dir egal :D

ist eine überlappungszeit für übergaben pflicht so MUSS diese bezahlt werden. PUNKT.
rein schriftliche übergaben sind so eine sache - da gab es sicher mal etwas (=schiefgelaufen) den die mündliche wird überall vorausgesetzt. viele sagen "kommt doch einfach 5min früher zum dienst (unbezahlt)"... ich erlebte da aber auch schon das krasse gegenteil: 15min überlappung, mündliche übergabe mit protokoll das alle unterschreiben mussten und täglich wurde es an die firma geschickt.. aber da lief sicher auch mal was gewaltig schief das so ein aufwand nötig wurde..


und 50eur/Std ???????? in welcher welt lebst denn du wenn ne kasse im schnitt 35eur/Std für intensivpflege bezahlt? die durchschnitts-intensiv-kraft im ambulanten bereich wird brutto bei unter 20 EUR/Std liegen.. mit 20 wärens ja schon ~3500 brutto und das bekommt da kaum jemand. man findet immer noch stellenanzeigen mit 16 EUR/ STD also weit unter 3000/mon die als überdurchschnittliches gehalt verkauft werden.. WGs zahlen oft nur 14eur/Std für 3j exam da ihre einnahmen im verhältniss zu den ausgabennoch viel geringer sind.. dort zahlen die kassen viel weniger. z.b. bei 3 pat/WG sinds dann nur 1/3 pro Pat...



ps: auch mit nur 35eur/Std kostet der "spass" die kassen ein vermögen. macht bei 22std (SGB 5) lockere 23.100 eur/mon bzw. 277.200 EUR pro Jahr... x 40.000 patienten die es bundesweit sein sollen gehts da um summen im bereich: 11 MILLIARDEN EUR pro Jahr (11.088.000.000 EUR).. die mitarbeiter sehen davon aber im schnitt sicherlich nur so 50%... rest geht für die firmen drauf...
 
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"bei beatmeten pflicht": laut wem??

„12) Alle Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich die fachpflegerische Versorgung bei beatmeten Versicherten nach Abs. 2 übernehmen, müssen ausgehend von § 1 neben einer Ausbildung als
a) Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
b) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder
c) Altenpfleger/-in nach dem Altenpflegegesetz vom 25.08.2003 oder
d) Altenpfleger/- in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht,
eine der folgenden Voraussetzungen bzw. Qualifikationen12 aufweisen:
(...)
6. Alternativ zur Berufserfahrung nach Nr. 3 oder 5 kann ein erfolgreicher Abschluss einer anerkannten und berufsbegleitenden Zusatzqualifikation über mindestens 120 Zeitstunden (...) nachgewiesen werden. Die Inhalte der theoretischen Schulung orientieren sich curricular an Weiterbildungen von Fachgesellschaften, z. B. „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“/ „Pflegefachkraft für außerklinische pädiatrische Beatmung“
(...)“


https://www.gkv-spitzenverband.de/m...ge/20190920_HKP-Rahmenempfehlung_132aAbs1.pdf S. 17ff

Das entspricht dem Basiskurs.
 
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Übertragen auf Altenheim oder Krankenhaus, wo sich gerne mal 5-10 MA für eine Stunde kaffeetrinkend "unterhalten"
Das ist ja auch mal ne gaaanz tolle Einstellung gegenüber den Leuten, die an vorderster Front die Arbeit erbringen und auch letztlich DEIN Gehalt erwirtschaften...

Könntest direkt bei Helios anfangen, da hörte man früher auch solche Töne.

„Gehen Sie doch mal nachmittags in eine Krankenhaus und besuchen Sie einen Angehörigen, dann sehen Sie das Schwesternzimmer, an dem eine Schild hängt mit der Aufschrift `Übergabe´. Wenn Sie die Tür öffnen, sehen Sie, wie sie Kaffee saufen", zitiert das Nachrichtenmagazin den Helios-Gründer Lutz Mario Helmig.“


 
das gkv Ding ist doch nicht bindend.. RahmenEMPFEHLUNG.. daraus zitiert der MDK auch gerne. die Kassen sind aber Vertragspartner und geben die regeln vor.. wenn die sagen frisch exam AP wäre da ok dann ist es auch so.. in einigen Bundesländern dürfen (durften??) sogar 1j zu intensiv und auch absaugen.. dies nie gelernt haben.. in deutschland geben immer nur die Kassen alles bindend vor.. traurige Realität.. rest sind nur empfehlungen ..

wie glaub oben schon erwähnt. die fehlenden Kurse kritisierte der MDK bei uns vor so 6mons. als antwort: "sieht der Vertrag mit der Kasse nicht vor" und der Punkt ist abgehakt in der möngelliste also erledigt.. evtl pochen aber einige kassen auch drauf.. wäre wünschenswert.


zu den pausen: schockt mich auch etwas. gerade im KH kennt das doch jeder: da hat man kaum Zeit mal was zu trinken oder aufs Klo zu gehen! was stört da ein Kaffee bei der Übergabe?

wir hatten deswegen mal Diskussionen mit pflegedirektion.. Übergabe Zeit war so bemessen das kaum 30sec pro Pat blieben... am Ende gab's parallel 2 übergaben.. (rießen Station in 4 bereichen) naja..
 
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ps: erlebte es aber tatsächlich auch im Nebenjob in einem Luxus Pflegeheim das übergaben immer in 15 von den 30min erledigt waren und alle früher gingen statt Klatsch... Jahre lang.. aber selbst dort gab's die Jahre so nem massiven Abbau das bei übergaben gar nie mehr alle anwesend sein konnten da ein Großteil noch Arbeit hatte.. im KH ist das ja oft standard, da übergibt regelmässig ja nur eine Person. aber da sind die überlappungszeiten meistens höher als in Heimen und der FD hat danach auch noch was zu tun.. egal - so oder so finde ich etwas Kaffee-Klatsch absolut ok solange es nicht übertrieben wird. oft sind das neben dem rauchen ja die einzigen Möglichkeiten zur auch privaten Kommunikation in den Teams.. ganz ohne geht es niergens. schon gar nicht in sozialen berufen. Wer sowas zu hart handhabt hat später die Probleme mit null zusammenhalt etc in den Teams.. fördert die Produktivität sicher nicht.

bei den 1:1 pflegen ist das ja ähnlich.. wir haben da null überlappung aber fast alle kommen gerne 15min früher zum Austausch.. passt und tut Teams immer gut.
 
das gkv Ding ist doch nicht bindend.. RahmenEMPFEHLUNG.. daraus zitiert der MDK auch gerne. die Kassen sind aber Vertragspartner und geben die regeln vor..
Der GKV SIND "die Kassen":

"Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V; die Rahmenempfehlungen wurden unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene beraten."

(aus meinem Link).

Und ja, hast recht, dort steht nur "Empfehlung".
Aber wozu sollten sie hier einen mordsmäßigen Aufriß mit allen möglichen Vorgaben machen, die sie mühsam mit allen möglichen Trägern ausgehandelt haben, wenn sie die dann bei nächster Gelegenheit selber nicht befolgen? Komplett sinnlos.

Und abgesehen davon kann ich nur nochmals wiederholen, daß diese Vorgaben ("Empfehlungen") in Bayern seit 2018/19 (?) in der Tat genau eingehalten wurden... so lange ich nicht hauptsächlich bei beatmeten Pat. arbeitete, war´s egal. Sobald ich aber zu einem Beatmeten wechseln wollte, wurde mir das von der PDL zur Bedingung gemacht, den Basiskurs zu machen.
Es wurden m. W. alle MA, die in Versorgungen mit Beatmeten arbeiteten, in den Basiskurs geschickt. Für alle anderen war´s freiwillig. Die Kurse waren aber lange Zeit erst mal für die reserviert, die den machen mussten.
 
ich weiss was die GKV ist, ändert aber nichts daran das es hier in BaWü den kassen (noch) egal ist... nur weil ein verband was sagt heisst das noch lange nicht das jedes Mitglied auch alles umsetzen muss ;) siehe EU und ihre Mitgliedsländer...

es gibt hier auch nur an die ca 50 Plätze im Umkreis von 100km pro Jahr für diese Kurse. ergo, so ne Vorgabe wäre null umsetzbar da man gut 1j auf einen Platz warten muss.. das es für alle sinnvoll wäre steht ausser Frage..

wobei da auch der kostenfaktor sicher eine Grösse Rolle spielt.. die 490eur kursgebühr sind ja nichts aber die Arbeitszeit für glaub 120std wohl schon..

der pflegeexperte Kurs besteht bei mir übrigens aus 3x5 Tagen Schule und noch so 80std Praktikum das aber eh niemand wirklich macht und so 45std e-learning zuhause.. glaub insg 240std an Arbeitszeit.. und 1500eur Gebühren.. Macht so 6.000 - 7.000 EUR pro Mitarbeiter.. beim Basis wohl 2.000 - 3.000 EUR.. wenn AGs das für alles aufbringen müssten heisst das: entweder unsere Stundenlohn gehen noch weiter runter oder die kassen müssen kräftig die stundensätze hoch setzen.. da die AOK BaWü von vielen intensiv-diensten komplett abgelehnt wird fürchte ich das die Problematiken mit solchen Vorgaben sich dann noch mehr verschärfen werden und die Dienste noch mehr darauf achten müssen welche Pat. bzw aus welchen kassen sie überhaupt noch annehmen.. Hammer eigentlich ...



ps: diese Kurse waren doch vor 5 Jahren schon erwünscht aber hier noch nie Pflicht.. laut also Akademie in Heidelberg sollen sie aber irgendwann mal auch hier Pflicht werden. das wird aber auch schon seit x Jahren erzählt.. Fakt ist wohl aber das Dienste deren MA diese Kurse haben, oder zu mindestens zum Teil, dadurch größeren verhabdlungsspielraum bei den alle-glaub-6mon möglichen zahlungsverhabdlungen mit den Kassen haben. d.h. es gibt dadurch wohl etwas mehr Geld.. evtl kommt auch daher die angebliche Pflicht in Bayern? evtl verhängen sich das die Dienste selbst um über die 34.50eur/Std zu können? ..


pps: Korrektur: der Pflegeexperte hat hier bei der also Akademie nur echte 165std die als Arbeitszeit bezahlt werden müssen (wobei die 40std e-learning in 2std machbar sind + dann aber noch Klausur + fallarbeit). das Praktikum geht beim eigenen AG also kostenlos und macht eh niemand (alla PDL/Leitungs-Kurs).. Macht somit ein monatsgehalt + die Gebühr von 1500eur.. brutto also doch nur so 5.000eur..
 
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nur weil ein verband was sagt heisst das noch lange nicht das jedes Mitglied auch alles umsetzen muss ;)
Ja, da hast Du recht. Ich kann´s aber nur wiederholen, hier bei uns wird das scheinbar sehr ernst genommen, und ich sehe keinen Sinn in einer Vereinbarung, an die man sich dann selber nicht hält. :weissnix: Denn dann kann man´s auch gleich bleiben lassen.
es gibt hier auch nur an die ca 50 Plätze im Umkreis von 100km pro Jahr für diese Kurse. ergo, so ne Vorgabe wäre null umsetzbar da man gut 1j auf einen Platz warten muss.. das es für alle sinnvoll wäre steht ausser Frage..
Ich hätte meinen Kurs auch gern in Bayern gemacht, aber da meine Firma ihren Sitz woanders hat, veranstalten die ihre Kurse alle außerhalb Bayerns.
Nur fürs Praktikum hab ich mir eine WG hier in Bayern gesucht, wollte da nicht auch noch ewig rumfahren müssen.
diese Kurse waren doch vor 5 Jahren schon erwünscht aber hier noch nie Pflicht..
ja, war bei uns ähnlich bis vor paar Jahren.
pps: Korrektur: der Pflegeexperte hat hier bei der also Akademie nur echte 165std die als Arbeitszeit bezahlt werden müssen (wobei die 40std e-learning in 2std machbar sind + dann aber noch Klausur + fallarbeit). das Praktikum geht beim eigenen AG also kostenlos und macht eh niemand (alla PDL/Leitungs-Kurs).. Macht somit ein monatsgehalt + die Gebühr von 1500eur.. brutto also doch nur so 5.000eur..
Falls ich in der ambulanten Intensivpflege geblieben wäre, hätte ich wohl auch irgendwann noch den Pflegeexperten draufgesattelt. Denke mal, sowas ist auf jeden Fall sinnvoll. Dann gibt´s ja noch den Atmungstherapeuten, aber das ist wohl noch mal ne ganz andere Hausnummer. Den hatte m. W. hier jemand im Forum gemacht.

Evtl. meldet sich ja @pepita-sheep hier auch mal zu Wort; sie ist auch in der amb. Intensivpflege, aber in einer WG, und hat soweit ich weiß den Experten draufgesattelt, aber in NRW. Leider schreibt sie in letzter Zeit nicht mehr viel. :(
 
ich musste vor zig Jahren für dem Basis Kurs mal von Mannheim aus nach nach Bayern. Glaube ich. kreut oder so.. aber machte damals nur so 50%..

und haben jetzt in HD auch Leute von weiter weg die dort irgendwo schlafen.. naja.. teurer Spass halt. noch teurer..

zum experten: bisher brachte der Kurs mir null an neuem. Wer paar Jahren in dem Bereich arbeitet und nicht immer nur bei einem Pat hockt sondern im Idealfall WGs alla in MA eine mit 20 Pat. . der hat das alles eh schon drauf.. als KP mit etwas KH Erfahrung sowieso.

der pdl/Leitungs-Kurs Kurs bringt da vieeeeel mehr.. und kostet nur 500eur/Jahr (2j immer 1wo Schule/mon) da muss man theoretisch gar net körperlich anwesend sein an der MA Akademie ;) lustig diese Regeln.. F&U in HD erlaubt nur Tage an fehlzeiten und das selbe woanders: soviel man will.. beim experten darf man bei "also HD" 3 der 15 echten Schultag fehlen..
 
zum experten: bisher brachte der Kurs mir null an neuem.
Ach so, Du hast den Expertenkurs bereits. Das hatte ich falsch verstanden.
Wer paar Jahren in dem Bereich arbeitet und nicht immer nur bei einem Pat hockt sondern im Idealfall WGs alla in MA eine mit 20 Pat. . der hat das alles eh schon drauf.. als KP mit etwas KH Erfahrung sowieso.
Stimmt schon, ich kam aus der Neurologie und hatte daher auch einiges an Vorerfahrungen mit beatmeten bzw. tracheotomierten Pat.
Trotzdem war es gut, vieles an Theorie dazu zu hören, und sei es nur als Wiederholung.
Sachen wie z. B. Überleitungsmanagement haben mich jetzt weniger interessiert, ich bin schließlich keine PDL.
 
Nene, bin noch am expertenkurs.. so 50% sind rum aber laut stundenplänen kommt da nicht mehr viel prickelndes.. Kommunikation mit Angehörigen, palliativ.. neurologie.. stöööhn.. die erste woche war wohl wie im basis-kurs. all das wirklich relevante.

im Leitungs-Kurs kam nichts über überleit.. da geht's ganz viel um Mitarbeiter Führung, Kommunikation etc, recht und auch pflegebuchführungsverordnung und sowas.. von Gründung eines Unternehmens in dem Bereich bis gute Leitung und so.. aber auch viel krankheitslehre und da alles auf AP zugeschnitten ist hieß das natürlich Demenz und Psych. Erkrankungen.. in Heimen sind die Kurse nun wohl Pflicht für die Wohnbereichsleitungen.. der Kurs ist wohl das aufwendigste und höchste für uns. aber auch das billigste da staatlich subventioniert.. und dem praxidanleiter macht man auch immer gleich mit..
 
Hallo alle zusammen,

sorry das ich so lange nicht im Forum gewesen bin.

Hier meine Antwort.

Bei uns auf der Beatmungs - WG muss jeder der neu bei uns anfängt, seinen Basiskurs für ausserklinische Beatmung nach 6 Monaten absolvieren.
Die wenigsten hospitieren nach bestandener schriftlichen Prüfung in anderen Häusern. (Ich habe 2013 auf einer Intensivstation einer Lungenfachklinik in Essen meine Hospitation absolviert. Es war Aufschluss reich für mich - flexible und starre Bronchoskopie gesehen,
bei einer Lungenteilresektion im OP zu sehen dürfen, den Arbeitsalltag auf einer Intensivstation erleben dürfen).

Den Pflegeexperten für ausserklinische Beatmung braucht nur die Teamleitung und seine Stellvertretung absolvieren.

Ja, es stimmt beim Pflegeexperten kommt wenig neues Fachwissen aus der medizinischen Seite hinzu, soweit ich in den alten Unterlagen gesehen habe, wird die Anatomie und etwas Krankheitslehre der Niere mit hinzugenommen und die Blutgasanalyse wird auch unterrichtet.
Was soll auch neues dazu kommen?
Ansonsten wird viel rechtliches unterrichtet.
Die andere beatmungsrelevanten Themen rund um die ausserklinische Beatmung und dem daraus erlangte Wissen aus dem Basiskurs ist etwas differenzierter und wird dadurch vertieft.

Wenn ich meinen Pflegeexperten Kurs machen werde, möchte ich gerne meine Hospitation auf einer Weaningstation absolvieren (um einen einen Einblick in deren Arbeitsalltag zu haben.

Die Arbeitgeber zahlen jetzt für ihre Mitarbeiter auch nicht so viel für die Fortbildungen. Vieles davon finanzieren die über den Bildungcheck oder über einen Bildungsgutschein, dass richtet sich je nach dem Bundesland. Einen großen Teil der Kosten können sie von der Steuer absetzen.
 
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