12-Stunden-Schichten bei häuslicher Intensivpflege

Pause? Ich weiss jetzt nicht was du von mir möchtest. Ich bekomme die vollen 12 Std bezahlt. Und du bist die 12 Std nicht ständig am Patienten. Ich habe von den 12 std im td vielleicht zusammen gerechnet 3 std am und mit dem Patienten zutun.den Rest sitze ich in unserem Raum oder so wie jetzt im Sommer auf der Therasse und freue mich über das schöne Wetter. Natürlich in einer WG hast du mehr zutun . Aber auch da hat man Zeit genug. Es ist nicht die Arbrit die anstrengenden ist sondern die 12 std. Ich liebe meine Arbeit . Mache das seit über 14 Jahren und du kannst mir nicht erzählen das ein Betrieb sich strafbar macht wenn er 1000 Mitarbeiter hat oder auch kleinere Pflegedienste. Dann würde sie es nicht machen. Nochmal meine Chefin ist Anwältin. Man kann auch an allem und jedem etwas negatives suchen und finden. Es ist jedem selber überlassen welchen Weg er geht. Aber hier Sachen zuschreiben von wegen illegal finde ich sehr anmaßend.
 
Pause? Ich weiss jetzt nicht was du von mir möchtest. Ich bekomme die vollen 12 Std bezahlt. Und du bist die 12 Std nicht ständig am Patienten. [..]Nochmal meine Chefin ist Anwältin[..]

ließt du auch mal was ich davor so schrieb oder antwortest du einfach nur irgendetwas?

bekommst du 12std bezahlt so MUSS dein arbeitgeber 12:45 für dich abrechnen. davon 45min pause. diese pause MUSST du bekommen. wie eine pause in deutschland aussehen muss steht weiter vorne.

alles andere = illegal.

schön das deine cheffin anwältin ist ;) sag doch mal dem namen der firma.. evtl wird die strafe dadurch für sie ja noch höher wenn man sie bei der gewerbeaufsicht verpetzt :P


PS:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen


Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

und deutsche gerichte definieren pause immer als:
der mitarbeiter muss den arbeitsbereich verlassen können sonst ist es keine pause. dein bereitschaftsdienst gilt somit natürlich auch nicht als pause.........



PS: wie erwähnt arbeite ich selbst in dem job und weiss das 99% unserer dienste "pausen" sind. rechtlich aber eben nicht und das ist der knackpunkt der die gesammte branche illegal macht. auch mit sondergenehmigung.. nichts und niemand kann die pausenregelung des ArbZG aufheben.
 
Ich könnte nicht mehr mit @AdamK übereinstimmen, das absolut illegal ist ... es ist verrückt, dass Intensivpfleger so behandelt werden. Wenn jemand dagegen ankämpfen will, wird er den Fall gewinnen ... ich kann das nicht glauben.
 
..das ganze wird aber GEDULDET obwohl illegal. mir ist kein fall bekannt bei dem ein intensivpflegedienst strafen deswegen zahlen musste..

"lustig" oder eher traurig ist auch:
was macht man bei 12std diensten wenn die ablöße nicht erscheint (autounfall, spontan K..)??????? da müsste in 1 min ersatz her den ab 12:01 wird es so oder so illegal und der MA muss gehen während er gleichzeitig seinen pat nicht verlassen darf (=im stich lassen von schutzbefohlenen, aufsichtspflicht verletzt).. auch dafür gibt es keinerlei regelungen die rechtlich auch bindend wären.......... selbst wenn jeder intensiv-dienst bereitschaftsdienste für sowas hätte: in 1 min ist niemand vor ort was aber sein müsste damit es nicht illegal wird.........

diese ganze branche werkelt im illegalen bereich seit x jahren vor sich hin.. es geht aber einfach auch gar nicht anders. selbst wenn man versucht es perfekt zu machen ist es anscheinend NIE 100% LEGAL umsetzbar.. nie.. und die meisten denken aber da gäbe es ausnahmeregelungen etc. NÖ gibt es nicht!!!



PS: wer noch mehr lachen oder auch weinen möchte: befasst euch mal mit dem gesetzesentwurd von mr. spahn mit der nicht aussprechbaren abkürzung dert wohn noch dieses jahr in kraft tritt.. DANN wird es erst wirklich lustig.. die selbstbestimmung der patienten -im den eigenen 4 wänden versorgt zu werden- was ein grundrecht darstellt wird aufgehoben. die kasse darf dann entscheiden wer zuhause versorgt werden kann udn wer anscheinend ins heim/wg muss... schokierend und eine verletzung der grundrechte.. aber man will geld sparen..............
 
habe ich doch weiter oben bereits?!
Nö, hast Du nicht.
Und eine bloße Wiederholung von Behauptungen ist kein Beleg.

12 std = absolutes maximum mit sondergenehmigung die nur 5% der dienste haben. 95% arbeiten ohne und illegal. auch mit genehmigung gelten regeln an die sich 0% DIENSTE halten. somit: ALLE ILLEGAL!

Noch einmal:
Behauptung bitte belegen.

regeln für die sondergenehmigung der 12std ist u.a. das ein großer teil der zeit arbeitsBEREITSCHAFT sein muss mit pausen-character. hierzu gibt es ein urteil einer bewachungsfirma, die verlor vor gericht

Schön; nur ist das Urteil für den Fall der Pflege eher irrelevant, da die Pflege zusammen mit einigen wenigen anderen Branchen (z. B. Gastronomie, Landwirtschaft) ausdrücklich Ausnahmen zuläßt.
Ein Beispiel ist die Verkürzung der Ruhezeiten zwischen zwei Schichten:
In allen "normalen" Arbeitsbereichen mindestens 11 Stunden.
In der Pflege darf sie ausdrücklich verkürzt werden.
selbst mit ausnahmegenehmigung ist diese an x bedienungen geknüpft. u.a. muss für die beantragung eine analyse mitgeschickt werden (gesunderhaltung der MA etc.) und die pause ist PFLICHT...
Nein, ist sie nicht. Du hattest es ja selber bereits geschrieben bzw. es geht auch aus meinem Link hervor, daß u. U. auf Pausen verzichtet werden kann, wenn ein Teil der Arbeitszeit nur Bereitschaft ist:

" Die Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamts und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales prüfen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten die Einhaltung der formalen Bedingungen und stören sich ggf. auch an den langen Schichten. Sie fordern Arbeitgeber deshalb auf, eine Belastungsanalyse vorzulegen. Ziel ist es dabei herauszufinden, in welchem Umfang sich die tägliche Arbeitszeit aus Arbeitsbereitschaft und aus Vollarbeit zusammensetzt. Mit der entsprechenden Analyse wollen die Ämter die Zulässigkeit einer Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden beurteilen."

Und da man i. d. R. in der amb. Intensivpflege genügend Leerlauf hat, spricht nichts dagegen, das so zu handhaben.
Anders sähe es freilich aus, wenn man 12 Stunden durchpowern müsste... ganz ehrlich, das habe ich in all den Jahren in der amb. Intensivpflege noch nie erlebt.
Auch das beweist gar nichts.
Da hat irgendwer haufenweise irgendwelche wilden, unbewiesenen Behauptungen hingeschrieben.
Entscheidend ist aber die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (ganz unten), und die ist ernüchternd:

" Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre E-Mail vom 16. August 2019 zurück. Der Vorgang war hier leider versehentlich liegengeblieben. Eine jetzt erst erfolgte inhaltliche Durchsicht hat ergeben, dass das Bundesministerium für Gesundheit für die Beantwortung Ihrer Fragen nicht zuständig ist. Arbeitszeitregelungen zum Schutz von Beschäftigten fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Ich rege an, dass Sie sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass nach hiesiger Einschätzung die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig sind: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Für die späte Antwort entschuldige ich mich. Mit freundlichen Grüßen"

Und dann noch ein Hinweis von mir:
25 Ausrufe- und 30 Fragezeichen wirken wenig beeindruckend, jedenfalls auf mich.
 
PS: wer noch mehr lachen oder auch weinen möchte: befasst euch mal mit dem gesetzesentwurd von mr. spahn mit der nicht aussprechbaren abkürzung dert wohn noch dieses jahr in kraft tritt.. DANN wird es erst wirklich lustig.. die selbstbestimmung der patienten -im den eigenen 4 wänden versorgt zu werden- was ein grundrecht darstellt wird aufgehoben. die kasse darf dann entscheiden wer zuhause versorgt werden kann udn wer anscheinend ins heim/wg muss... schokierend und eine verletzung der grundrechte.. aber man will geld sparen..............
Ja, das ist allerdings ein Skandal:
 
martin: wo steht da irgendwas zu den Pausen? das wäre mir neu und sehe ich ebenfalls einfach mal als Behauptung ;) wie erwähnt: Pause heisst Arbeitsplatz verlassen können. ausnahmslos.. dienstbereitschaft ist keine Pause. die rufbereitschaft kann damit aber soviel ich noch weiss verrechnet werden. es gibt aber große Unterschiede zwischen Ruf-, Dienst- und Arbeitsbereitschafft und nur das letzte trifft bei uns zu.

und das mit der ruhezeit ist doch uralt und klar - sonst ginge kaum ein Wechsel von spät auf früh.. weitere aus ahmen gibt's da aber imho nicht also wo bleiben deine Beweise?


ps: die Themen waren mal Teil einer Facharbeit von mir und hatten exakt diese Themen in einer Leitungs-WB mit einem anwalt für arbeitsrecht..
 
Wir haben die Gesetzeslage hier mal erörtert: Gesetzliche Grundlage für 12 Stunden schichten in der ambulanten Intensivpflege

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Abweichungen von den Grundregeln, in vielen Punkten. Der Sonntagsarbeit an sich, der Anzahl arbeitsfreier Sonntage, der Dauer der Ruhezeit und eben auch der Dauer der täglichen Arbeitszeit. Nicht in jedem Arbeitsverhältnis, geknüpft an bestimmte Bedingungen, aber eben gestattet und damit nicht illegal.

Ich glaube übrigens nicht, dass der Anwalt für Arbeitsrecht Dir erzählt hat, die Fahrt zur Arbeitsstelle sei nicht Teil der Ruhezeit. Das musst Du missverstanden haben. Der Arbeitgeber hat für eine Ruhezeit zwischen zwei Diensten zu sorgen - wie Du sie verbringst, ist Deine Sache. Ob du noch eine lange Fahrt hast oder ein quengelnder Säugling Dich wach hält: Du musst wieder pünktlich zum Dienst.
 
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hi,

die Gesetzeslage kenne ich. das alles bringt privaten Anbietern ohne Tarifverträgen aber nichts?! und bezieht sich ja nur auf die 12std..

was ist mit den fehlenden Pausen?


und das hat der Anwalt so nicht gesagt, das ist meine private Meinung und ich denke schon das die auch einklagbar wäre. d.h. neuer Pat, MA wohnt zu weit weg und wird aber gezwungen bei 12 Std Schichten noch je 2std zu fahren. nie im Leben würde der AG da vor Gericht recht bekommen wenn MA dagegen klagen würde! hoffe ich doch mal?! unzumutbar in meinen Augen.


erlebte sowas kürzlich:
nicht mobile MA wurden eingestellt und es wurde extra mit "kein Führerschein nötig" geworben. pat war sehr lokal gelegen. alles Top. er verstarb und neuer sollte 70km entfernt sein. Fahrzeit bis 2.5std mit Zügen etc für 3 MA.. ich kämpfte mit denen dafür das das nicht als "es wurde ja Arbeit angeboten" gilt! annahmeverzug bestand weiterhin bzw wurde zum Glück auf höherer Ebene so weiter akzeptiert.. rechtlich finde ich das so korrekt und denke das hätte man vor Gericht auch so gewonnen..

dazu ist die 12std Sonderregelung ja auch zu beachten! damit herrscht ja anscheinend auch eine noch besonderere/höhere fürsorgepflicht des AGs!? ich sah sowas leider noch nie aber aus den antrags-anleitungen geht genau das hervor.. u.a. soll man örtliche Bescheinigungen mitschicken das Arbeit nicht die MA gefährdet bei 12std.. bei all sowas muss doch aber dann auvh die Fahrzeit beachtet werden?! finde ich..

evtl bin ich als ex betriebsratsmitglied und jahrelanger für-MA-rechte-kämpfer auch nur zu verwöhnt...
 
das erste hat sich erledigt mit den 12std und Tarifvertrag. geht dann wohl auch ohne mit Bezug auf einem. schön.
 
nd das hat der Anwalt so nicht gesagt, das ist meine private Meinung und ich denke schon das die auch einklagbar wäre. d.h. neuer Pat, MA wohnt zu weit weg und wird aber gezwungen bei 12 Std Schichten noch je 2std zu fahren. nie im Leben würde der AG da vor Gericht recht bekommen wenn MA dagegen klagen würde! hoffe ich doch mal?! unzumutbar in meinen Augen.
Was in Deinen Augen zumutbar ist oder nicht ist dem Gesetzgeber herzlich egal. Hier, §140.4, inklusive der Ausnahmeregelung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-140_ba015147.pdf
 
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Das ist doch diese hier absolut irrelevante hatz4 Regel wo auch 4std pro strecke ok sind?! bei normalen Arbeitsverhältnisse gibt es dazu doch gar keine gesetzliche Regelungen..

ausserhalb hartz4 sieht das doch ganz anders aus. da gibt es zum glück viele andere urteile bzgl. zwangs-versetzung und zumutbaren arbeitswegen.. und da aber leider keines davon bei 12std Diensten. denke hier wird das ganze noch viel enger gesehen.. die Gerichte urteilten schon oft das 200km etc nicht ok sind! und dies immer Individuell.. gerade die 12std muss man dabei doch besonders berücksichtigen. in meinen Augen absolut logisch das da nicht die selbe Länge wie bei nur 8std gelten darf.. auch ohne Gesetz dazu.


ps: ich war ja schon x Male vor arbeits- oder auch Landgerichten etc. teils alleine und teils mit zwangs-Anwalt. bisher noch nie verloren :) auch gegen evangelische und katholische Kirche in der pflege gewonnen.. hier gelten nie nur Gesetze wie bei irgendwelchen finanziellen Geschichten. es wird immer auchbdienpersönlivhe Situation beachtet und speziel bei 12std könnte auch jeder MA damit argumentieren das 2std Fahrzeit zu lange sind und das auf sie Gesundheit geht. spätestens da wären die 12std Geschichte und der AG hätte ein großes Problem.. lösst sich MA auch noch von NDs befreien dann gute navht...

ergo: als AG würde ich was Fahrweg angeht immer auch auf die MA hören. und nur zumutbaren...
 
Das ist doch diese hier absolut irrelevante hatz4 Regel wo auch 4std pro strecke ok sind?! bei normalen Arbeitsverhältnisse gibt es dazu doch gar keine gesetzliche Regelungen..
Es geht um zumutbare Fahrtzeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis. Eine Arbeitsstelle wird doch nicht "unnormal", weil der Arbeitnehmer zuvor arbeitslos war! :kloppen:
 
Es geht um zumutbare Fahrtzeiten in einem normalen Arbeitsverhältnis. Eine Arbeitsstelle wird doch nicht "unnormal", weil der Arbeitnehmer zuvor arbeitslos war! :kloppen:

doch, genau so ist es..

aus hartz4 heraus gelten logischerweise ganz andere regeln, dort ist der mensch gaaanz besonders verpflichtet alles mögliche zu unternehmen damit er wieder arbeiten kann. nur dafür gilt dieser paragraph doch auch dem du da nanntest. mit normalen arbeitsverhältnissen hat der nichts zu tun bzw findet dort gar keine anwendung.. oder arbeitest du etwa auch für 1eur/Std mit max 160std/mon etc.? sowas wird dort doch sicher auch geregelt... hat mit der normalen arbeitswelt aber nichts zu tun...


ps: genau dazu findet man aber auch sofort zig beiträge von (angeblich) anwälten im netz. da ist sowas gesetz, gilt aber nicht für menschen die eben kein hartz4 beziehen.. für die gibt es da keine festen regeln sondern eben nur heranziehbare urteile..
 
dazu aus arbeitsvertrag.org die es auf dem punkt treffen:


Kompaktwissen: Zumutbarer Arbeitsweg

Was gilt als zumutbarer Arbeitsweg?
Der Begriff taucht in verschiedenen Zusammenhängen auf und wird dort jeweils unterschiedlich definiert. Im Arbeitsrecht spielt er zum Beispiel bei einer geplanten Versetzung des Mitarbeiters eine Rolle. Hier ist die Frage, ob der Arbeitgeber das so ohne Weiteres darf und welche Entfernungen dem Arbeitnehmer dabei zumutbar sind.

Darf denn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten an einen weiter entfernten Arbeitsort versetzen?
Wenn im Arbeitsvertrag nur ein bestimmter Arbeitsort vorgesehen ist, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Regel nicht versetzen. Anders sieht es auch, wenn es keine Regelung im Vertrag gibt oder wenn dort mehrere Arbeitsorte vorgesehen sind. Ob die Entfernung bzw. Fahrzeit zumutbar ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.


Wo spielt der zumutbare Arbeitsweg noch eine Rolle?
Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger dürfen zumutbare Arbeiten nicht so einfach ablehnen. Anderenfalls gefährden sie ihren Leistungsanspruch. Für ALG-1-Empfänger richtet sich die Zumutbarkeit nach § 121 IV 2 SGB III und für ALG-2-Empfänger nach § 10 SGB II. Näheres erfahren Sie hier.
 
@AdamK
Wegen der 2h Anfahrt zur Arbeit:
Es wird doch kein AN gezwungen, das in Kauf zu nehmen.
Zumindest in meiner Firma war‘s so, daß wir uns unsere Versorgungen selbst gesucht haben. Es wurde zwar gelegentlich mal gefragt, ob wir nicht da und da aushelfen könnten, aber es wurde keiner gezwungen.
Wenn der AG das nicht akzeptieren will - auf zur nächsten Firma! :wink1: Arbeit in der Pflege gibt’s genug.
Aber stell die AG doch nicht pauschal als Verbrecher dar.
 
ganz so einfach ist das leider nicht immer @Martin H. ...

wir hatten kürzlich das problem:
größerer ambulanter pflegedienst, im intensivbereich aber nur 1-patient. 4 feste MA. 3 davon nicht mobil.
Pat. verstarb..............

was nun?
neuen lokal herzaubern klappte leider bisher nicht so wie früher (sehr seltsam! weder thoraxklinik HD noch Schmiederkliniken HD haben einen). also wurde per portale etc gesucht die sogar gebühren für vermittlung verlangen.. btw, hat sich hier irgendetwas verändert? früher überranten uns die pat.anfragen da ja chronischer intensiv-dienst-mangel.. ist das nicht mehr so??

naja. die moral von der geschicht:
cheffin kam dann mit Pats vom popo der welt an.. 2.5std pro richtung.. mit bus, bahn & zug für die nicht mobilen mitarbeiter(MA)..


fakt ist:
ich wimmelte das ab. wir haben TEILWEISE "intensiv only!" verträge. die MA ohne: blöd! wurden in die ambulanz gezwungen damit kein arbeitnehmerverzug (=geld obwohl keine arbeit) fällig wird..
laut geschäftsführung: sie vermittelte uns ja arbeit. bot sie ja an... kein verztug durch sie.. wäre ja nicht ihr problem wenn uns das zu weit ist........... laut mir: sehr wohl verzug! das ist keine zumutbare arbeit (zu langer arbeitsweg) gewesen.............


im endeffekt einigten wir uns alle und gaben nach. d.h. urlaub etc vorgezogen... korrekt ist das so aber nicht. hatten den fall vor jahren schonmal. da wurde auch ohne arbeit lohn gezahlt! ist ja nicht unser (intensiv-only-leute) problem wenn es keien arbeit gibt. rechtlich ist das ganz klar geregelt.. damals machten wir 50/50 aus. d.h. 50% der stunden schenkte die geschäftsführung und 50% verbuchten wir mit urlaub etc.. diesmal schenkten wir der sogar alles.......... gar nicht so optimal...........



inzwischen haben wir 2 pat (Schlauer ist das, 2-3.. prädige ich seit jahren um ausfälle kompensieren zu können) aber leider alles "durch andere pflegedienste abgelegte" und wie üblich: nicht ohne grund.. von den kliniken kam immer noch nichts...
 
will sagen: diese fahrzeiten sind in so einem fall extrem relevant und was davon als zumutbar gilt und was nicht.
unser fall mag exotisch sein, die meisten MA kennen sich bei sowas ja eh absolut nicht aus... ich (leider - für die cheffin) schon denn ich bekomme mein geld da so oder so, notfalls vor gericht :D ... und da "vertretung des Teams/der MA gegenüber der geschäftsführung" sogar in meiner stellenbeschreibung (art gesamtleitung) steht..........


es wurden sogar scherze wie fahrdienste diskutiert und ernsthaft angeboten. dann wären es 1std fahrzeit pro richtung gewesen. wimmelte ich aber auch ab. unzumutbar bei 12 STD.. "14 std aufwand" pro 12std dienst geht einfach nicht finde ich... argumentierte hierzu auch mit ruhezeiten, den langen 12std diensten udn der besonderen führsorgepflicht des AG gegenüber den MA etc.... dann fing es mit "können ja auf 8std umstellen" an.. stööööööhn!.. will niemand haben......... auch "dort übernachten" ist ernsthaft gefallen. wie im mittelalter...

wenns ums liebe geld geht ist das alles echt heikel.............


ps: ansonsten ists aber top bei uns. mehr als alle mdk richtlinien werden erfüllt.. dank mir :) so ne qualität kennt der laden gar nicht.. ich führte da alles in den letzten jahren ein.. frage mich aber nun oft: wozu das ganze, es dankt einem eh keiner und wieso mache ich nicht meine eigene firma auf........... pdl-kurs erfolgte auch in freizeit/privat/Selbstzahlung.. dem AG wars wurscht.. brauch ich doch net.. stöööhn.. aber pflegeexperte ausserklinische intensiv zahlen sie nun...
 
:sflouts:Komm mal dem Arbeitsgericht mit Argumenten wie "finde ich" und "will niemand haben"!
 
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:sflouts:Komm mal dem Arbeitsgericht mit Argumenten wie "finde ich" und "will niemand haben"!

das tat ich eigentlich schon mehrfach genau so... natürlich mit ausschmückung und bezug auf anderes wie die fürsorgepflicht des arbeitgebers, gesunderhaltung des MA etc... hat bisher immer geklappt.. wenn man ein "finde ich" mit paragraphen begründen kann passt es dann schon.. geht man wie ein dödel da rein und hat von nichts ne ahnung dann natürlich weniger ;) und gerade bei 12-std-schichten MUSS auch jedes arbeitsgericht ein gaaaanz arg offenes ohr für alles "drum herum" haben. kein job darf einen MA krank machen bzw. kein AG darf es ignorieren falls es passiert !!!!


ps: wurde von nem richter aber auch mal mit: "wie reden sie denn mit dem geschäftsführer des xyz krankenhauses?!" angebrüllt ;) ;) gewann dann aber trotzdem und es wurde teuer fürs krankenhaus.. no risk, no fun...
 

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