Zwangsmedikation: Psychiatrie und Neuroleptika

bisauf: im zweifel für den angeklagten! du wirst niemals alle Probleme im vorfeld erahnen oder bereits lösen können und sicherungsverwahrung bevor etwas passiert, ist auch unmöglich. das leben ist und bleibt unberechenbar und lebensgefährlich. um auf dein Beispiel zurückzukommen: ich kann doch nicht jeden vorsorglich in die Psychiatrie einweisen, der etwas anders ist! es gab auch keinerlei hinweise darauf, daß er tun würde, was er tat.Übrigens: ich möchte nicht wissen, was manchmal so alles in den wohnungen passiert!!!! Jedem Tierchen sein Plaisierchen...
unser aller Leben ist und bleibt riskant!!!!
aber ich verstehe schon, was du meinst...
 
Es wäre nautürlich auch denkbar, dass der Polizist, der den Beschwerdeanruf bekommt, kurz nachdenkt und sich sagt: "Mensch, das ist doch der Karl, der berühmte aber leider etwas verarmte Trampolinspezialist. der wird bestimmt bald aufhören mit dem Lärm!". Und siehe da! Nach einer halben Stunde ist Ruhe in der Wohnung. Karl legt sich schlafen.
 
Es gibt feste Regel dafür, wann man jemanden zwangsbehandeln darf und wann nicht. Und an die müssen sich die beauftragten Institutionen nun einmal halten.

Und wenn man nicht mit diesen Regeln einverstanden ist, dann muss man sich politisch und gesellschaftlich für die Veränderung dieser Regeln einsetzen. Dies hat man ja auch getan, in dem man eine strittige Frage an das Gericht weitergegeben hat. Wenn es Verstöße gegen diese Regeln gibt, dann müssen diese gemeldet werden.

Aber auch der psychisch Kranke muss Gesetze einhalten und Einschränkungen in Kauf nehmen wenn er dies nicht tut. Das wird leider gern vergessen
 
Ja, es gibt Gesetze und Regeln dafür, an die sich die meisten auch verantwortungsbewußt halten. Aber eben nicht alle..
 
Es wäre nautürlich auch denkbar, dass der Polizist, der den Beschwerdeanruf bekommt, kurz nachdenkt und sich sagt: "Mensch, das ist doch der Karl, der berühmte aber leider etwas verarmte Trampolinspezialist. der wird bestimmt bald aufhören mit dem Lärm!". Und siehe da! Nach einer halben Stunde ist Ruhe in der Wohnung. Karl legt sich schlafen.

Dafür müsste man aber in jeder Stadt alle Bewohner kennen. Und das ist sogar in kleineren Städten nicht mehr gegeben, weil man eben meist dahin geht, wo gerade Arbeit ist, und nicht, wo man herkommt.
Und was wird man dem Polizist vorwerfen, wenn Karl noch 3 Stunden keine Ruhe gibt?
 
Nur mal zur Verdeutlichung, wie weit das gehen kann:
Zwangsmedikation: Bundesrichter stärken Rechte psychisch kranker Straftäter - SPIEGEL ONLINE

Und nun ein Artikel im Ärzteblatt, der die damit verbundenen Probleme aufzeigt:
Deutsches Ärzteblatt: Zwangsbehandlungen bei psychisch Kranken: Fixieren statt behandeln? (03.02.2012)
Hier werden auch die möglichen schweren Nebenwirkungen mancher Psychopharmaka beim Namen genannt- ist für mowgli sicher interessant und auch die zumeist nicht nachhaltige Wirkung von Zwangsbehandlungen. Auch Alternativen werden aufgezeigt.

So ist die Lage, eigene Meinung dazu hin oder her...
 
Kannst eigentlich auch Fakten beibringen?
Das Bundesverfassungsgericht ... es geht um das Problem Krankheitseinsicht. Die schient hier vorzuliegen- inklusive der Kenntnisse, dass die Vorerkrankung eine Neuroleptikabehandlung eigentlich ausschließt. Zweitgutachten dürfte wohl jeder einfordern können.

Von daher trifft hier das Problem der, von uns nicht geleugneten, Fehlenstcheidung von Therapeuten. Es bleibt also dabei: Ausnahme und nicht Regel.

Und was die Meinungsfreiheit anbetrifft- auch ein Richter vetritt seine Meinung, seine Auslegung des Gesetzes. Wie wussten schon die alten Römer: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. *fg*

Elisabeth
 
Danke für das Lob. Warum hast du eigentlich net das Urteil selbst eingestellt?

Elisabeth
 
Weil ich dachte, Du würdest es sowieso tun! :)
Nein, im Ernst: Die meisten von uns LIEBEN meines Wissens Juristendeutsch...
 
Wenn das keine Fakten sind, weiß ich ja nicht...

das urteil ist absolut unspektakulär - und meiner ansicht nach genauso richtig.



p.s.: weniger "urteil" als mehr "einstweilige anordnung" (ich denke, da ist nochmal ein unterschied - wobei ich nicht anzweifle, dass eine einstw. AO des BVerfG recht... beeindruckend ist [glücklicherweise])
 
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen...
So unspektakulär das Urteil auch ist, schwerwiegende und verunsichernde Auswirkungen hat es dennoch...
 
Aber Spiegel ist es immerhin ein Artikel wert im Sinne von: Aufspringen auf den rollenden Zug gegen die Vergabe von Neuroleptika. Wahrscheinlich hat Google das Urteil ausgespuckt bei der Recherche. Es ist ja net mehr das Aktuellste.

Aktuell geht es um Fixierung: Beschluss des XII.*Zivilsenats vom*27.6.2012 -*XII*ZB*24/12*- . Auch dies ist ein alter Hut. Richterliche Entscheidung war eigentlich schon immer Vorschrift.

Elisabeth
 
Wo gibt es da eine Verunsicherung? Im Gegenteil. Es zeigt eindeutig auf, dass es auf die Fähigkeit zur Krankheisteinsicht und Therapiebedürftigkeit ankommt und das es eine Einweisung in die Forensik nicht gleichbedeutend mit mangelnder Reflexionsfähigkeit.

Elisabeth
 
In der Praxis, liebe Elisabeth, gibt es diese Verunsicherung durchaus, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Von Forensik hat hier bisher keiner geredet. Das ist ja nun wieder die nächste Baustelle.
 
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen...
So unspektakulär das Urteil auch ist, schwerwiegende und verunsichernde Auswirkungen hat es dennoch...


... nie im leben...


€dit:

posting überlesen.. meinst du: (...) für die forensik?
 
Du hast aber schon gelesen, worauf sich das Urteil bezieht. Oder? ich werd den Eindruck net los, dass du den Inhalt nicht ganz verstanden hast. Bei dem Pat. in der Forensik lag kein Fakt vor, der als Grundlage für eine Zwangsmedikation herhalten konnte. Der Aufenthalt in der Forensik ist nicht ausreichend.

Es ging also nicht darum zu bestätigen, dass die Psychiatrie kritklos therapiert weil es durch ihre Geschichte so bedingt ist.

Elisabeth
 
einer der entscheidenden punkte bei dem urteil ist eher, dass bei dem patienten keine indikation für das medikament selber vorlag. (neben den verkomplizierenden begleiterkrankungen und der zwangsproblematik)
 
Ich habe noch mal nachgelesen. Hier in Dänemark kann man ohne weiteres in die Psychiatrie eingewiesen werden, wenn man akut psychotisch ist und man der Meinung ist, die psychiatrische Behandlung in der Psychiatrie würde eine Verbesserung des Zustandes ergeben.
Ebenso bei Eigen und Fremdgefährdung. Zur Zwangseinweisung gehört auch die Erlaubnis, Medikamente unter Zwang zu verabreichen.
Die Einweisung wird immer durch einen Arzt bestimmt, der nicht in der Abteilung arbeitet, um eine unabhängige Überprüfung zu ermöglichen. Der Patient hat das Recht, gegen die Einweisung Einspruch zu erheben. Dann wird sie nochmal überprüft.
 
vergleiche mit anderen ländern hinsichtlich rechtsnormen sind ein zweischneidiges schwert und bringen insgesamt eher selten weiter.
 

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