PTBS-Assistenzhund in Psychiatrie(DBT-Station)bzw.Akutpsychiatrie

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Hallo…Habe u.A eine Kptbs und dissoziative Krampfanfälle und einen Assistenzhund der darauf trainiert ist mir diese im Vorfeld anzuzeigen ,damit ich nicht stürze bzw.mich bei der Reorientierung zu unterstützen.Auch habe ich schwerste Alpträume,aus denen sie mich weckt.Sie steht gesetzlich mit dem Blindenführhund auf einer Stufe (Teilhabe-Stärkungsgesetz Paragraf 12e und hat überall dort Zutrittsrechte,wo Menschen mit Straßenkleidung hindürfen,Arzt Supermarkt etc.)Hygiene Argument ist überholt(Stellungnahme RKI etc.)Sie war auch schon in der gyn.bzw.neurologischen Notaufnahme.Nur der Bereich,für den Sie ausgebildet wurde,stellt sich quer.Mal wegen möglicher Phobie,mal wegen Neid von Mitpatienten oder weil der Chefarzt keine Hunde mag.Haustiere sind es ja aber keine,sondern medizinische Hilfsmittel und das Hausrecht steht nicht über dem besagten Gesetz.Im Grunde wäre es sogar Diskriminierung.Was meint ihr dazu?
 
Hunde in der Akutpsychatrie sehe ich kritisch. Da würde ich nicht die Hand ins Feuer legen, dass alle Beteiligten gesund raus kommen.
 
Nur der Bereich,für den Sie ausgebildet wurde,stellt sich quer.Mal wegen möglicher Phobie,mal wegen Neid von Mitpatienten oder weil der Chefarzt keine Hunde mag.Haustiere sind es ja aber keine,sondern medizinische Hilfsmittel und das Hausrecht steht nicht über dem besagten Gesetz.Im Grunde wäre es sogar Diskriminierung.Was meint ihr dazu?
Was soll die Frage? Es geht nicht um Meinungen, sondern ums Gesetz, und das scheint doch ziemlich eindeutig:

Wann kann eine unverhältnismäßige Belastung für Eigentümer und Besitzer vorliegen?
Begrenzt wird die o. g. Duldungspflicht dadurch, dass der Verpflichtete durch den Zutritt mit dem Assistenzhund nicht unverhältnismäßig oder unbillig belastet werden darf. Die Beweislast hierfür liegt beim Verpflichteten. Die Gesetzesbegründung führt dazu aus, dass eine unverhältnismäßige Belastung von Betreibern medizinischer Einrichtungen vorliegen könnte, wenn beispielsweise hygienische Gründe die Begleitung durch Assistenzhunde ausschließen, weil dadurch Infektions- und Gesundheitsgefahren für andere, teilweise gesundheitlich vorbelastete Menschen entstehen.“



Es kann also in begründeten Einzelfällen tatsächlich ein Verbot geben.
 
Ein triftiger Grund ist meines Erachtens jedoch nicht,dass der Chefarzt keine Hunde mag.Und komischerweise funktioniert es in allen anderen Bereichen auch,NUR nicht in der Psychiatrie,wo die wenigsten immungeschwächten Patienten sein dürften und außerdem Therapie-Hunde eingesetzt werden.Und Sosylos ein Assistenzhund ist eben kein normaler Hund,sondern hat eine langjährige Ausbildung und Prüfung hintersich,zeichnet sich durch sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen aus und ignoriert andere Menschen und Patienten.Ein Assistenzhund darf niemals und unter keinen Umständen eine Gefahr für andere Menschen darstellen…
 
Es gab mal eine Empfehlung der DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) für Assistenzhunde (am bsp. Blindenhund), dass wenn diese gesund und durchgeimpft sind, es dem Beeinträchtigten nicht versagt werden kann ohne sein Tier in die (akut-)Klinik zu gehen! Ist allerdings schon etwas her und wie gesagt "nur" eine Empfehlung!
Gesetze dazu sind mir keine bekannt. Ich würde mich an die Hygieneabteilung der Klinik wenden!
 
ein Assistenzhund ist eben kein normaler Hund, sondern hat eine langjährige Ausbildung und Prüfung hinter sich, zeichnet sich durch sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen aus und ignoriert andere Menschen und Patienten. Ein Assistenzhund darf niemals und unter keinen Umständen eine Gefahr für andere Menschen darstellen…
Dennoch wird ein Mensch mit einer Hundephobie negativ auf ihn reagieren. Daher kann ich diese Begründung nachvollziehen. Das Haus hat eine Verantwortung all seinen Patient*innen gegenüber.
 
Claudia es dürften die wenigsten mit einer ausgeprägten Hundephobie da sein..Außerdem ist diese gut therapierbar(bei Ängsten hilft Konfrontation)..Eine Kptbs ist NICHT heilbar..Darf ich den auch sagen,ich habe eine sozialphobie und möchte nicht mit Mitpatienten in Kontakt kommen(was wirklich stimmt,durch die Traumata)
 
ein Assistenzhund ist eben kein normaler Hund,sondern hat eine langjährige Ausbildung und Prüfung hintersich,zeichnet sich durch sein ruhiges und ausgeglichenes Wesen aus und ignoriert andere Menschen und Patienten.Ein Assistenzhund darf niemals und unter keinen Umständen eine Gefahr für andere Menschen darstellen…

Auch weiß niemand, wie stark ein Hund sein Herrchen verteidigt. Das ist ein Instinkt, den man bei Tieren nicht weg bekommt.
Und wenn Herrchen doch mal fixiert werden müsste, oder von anderen Patienten angegriffen wird, hat man eine zusätzliche Gefahrenquelle, der man nicht Herr wird.
 
Dank an Martin!
Der Klinikbetreiber sollte auf Grund der von Martin angezeigten Einzelnorm sein Verhalten überdenken. Mir ist noch erinnerlich, dass auch die DGKH auf die Möglichkeit der Einzelzimmerunterbringung hingewiesen hat, sollten erhebliche Bedenken ggü. der Aufnahme von Menschen mit Assistenzhunden bestehen!
 
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Auch weiß niemand, wie stark ein Hund sein Herrchen verteidigt. Das ist ein Instinkt, den man bei Tieren nicht weg bekommt.
Und wenn Herrchen doch mal fixiert werden müsste, oder von anderen Patienten angegriffen wird, hat man eine zusätzliche Gefahrenquelle, der man nicht Herr wird.
Ein Assistenzhund ist kein aber Schutzhund(Wach und Schutztrieb ist ein Ausschlusskriterium bei der Prüfungszulassung)Wer sagt denn das ich Fixiert werden muss,da muss doch eine akute Eigen-bzw.fremdgefährdung vorliegen.Es geht aber ,,nur“ um Kptbs und dissoziative Anfälle.Außerdem ist eine Psychiatrie kein Rechtsfreier Raum.Das Personal hat dafür Sorge zu tragen,dass niemand verletzt oder angegriffen wird.
 
Claudia es dürften die wenigsten mit einer ausgeprägten Hundephobie da sein.
Das kannst Du nicht wissen.
Außerdem ist diese gut therapierbar (bei Ängsten hilft Konfrontation).
Da Du mit Deiner Erkrankung und Deinen Bedürfnissen ernst genommen werden möchtest, solltest Du dieses Recht auch anderen Patient*innen zugestehen. Deine Aussage klingt, als meintest Du, die Konfrontationstherapie mit Deinem Assistenzhund mal eben so nebenbei erledigen zu können. Dem ist nicht so. Auch die übrigen Patient*innen haben ein Recht auf eine professionell durchgeführte Behandlung.
Darf ich den auch sagen,ich habe eine sozialphobie und möchte nicht mit Mitpatienten in Kontakt kommen(was wirklich stimmt,durch die Traumata)
Du könntest diesen Wunsch selbstverständlich äußern. Er widerspricht allerdings der vorherigen Aussage, dass Phobien gut therapierbar wären und Konfrontation hilfreich sei.

Ich verstehe Dein Problem. Dein Assistenzhund ist Deine Stütze. Aber ich verstehe auch eine Klinik, die Sorge um die Wirkung des Hundes auf andere hat.

Wäre ein Kompromiss möglich, z.B. Deine Unterbringung in einem Einzelzimmer, in dem der Hund bleiben kann, so dass Du ohne ihn zu Gruppentherapien o.ä. gehst?
 
Dank an Martin!
Der Klinikbetreiber sollte auf Grund der von Martin angezeigten Einzelnorm sein Verhalten überdenken.
Danke, Matras! :-)
Worauf ich aber eigentlich hinauswollte:
Ja, es gibt tatsächlich ein Gesetz diesbezüglich.
Dort wird aber die folgende Einschränkung vorgenommen (Hervorhebung in fett durch mich):

"(1) Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigern, soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde."

D. h., es gibt sehr wohl mögliche Einschränkungen seitens der Einrichtung - siehe auch mein Verweis weiter oben auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ansonsten finde ich, daß auch die Einwände von @Sosylos und @-Claudia- nicht von der Hand zu weisen sind: Der Klinikbetreiber muß ja auch die Anliegen der anderen Patienten beachten, nicht nur desjenigen mit dem Assistenhund.
 
Aber wieso gilt das nicht für die Gyn /Unfall-Chirurgie(wo Patienten mit offenen Wunden sind)o.Neurologie.Das leuchtet mir nicht ein.Der Hund steht analog einer medikamentösen Anfallsprophylaxe,die es ja für dissoziative Anfälle nicht gibt.Das Gesetz lässt eigentlich laut Antidiskriminierungsstelle wenig Spielraum(vor allem nicht ein ,,Grund“ ala der Chefarzt mag keine Hunde.Wenn dann müsste es laut denen schon eine lebensbedrohliche Allergie(und die sind bei Hunden viel seltener als Katzen,besonders bei nicht haarenden Pudeln.)von irgendjemandem vom Personal sein.Bin eigentlich sonst nicht so auf Krawall gebürstet,aber das bringt mich einfach auf die Palme.Wünsche dem Chefarzt,der keine Hunde mag,mal verschüttet zu sein und von einem Suchhund gefunden zu werden.Vielleicht ändert das etwas an seiner Einstellung.Leider kann die Antidiskriminierungsstelle die Klinik nicht dazu verdonnern,mich mit dem Hund zu nehmen.Aber sie kann gerichtlich zu einer Geldstrafe verdonnert werden,wenn sie keinen besonders schweren Grund beweist.Der Hund hat in Notaufnahmen noch NIE jemanden gestört und jeder vom Personal war froh,dass sie da war,da das Personal so weniger Arbeit hatte.Ich war auf sie fokussiert,hatte Ihre Nähe,die mir gut tat und hatte weniger Angst vor den Mitpatienten.In Akutpsychiatrien sind viele Patienten sowieso derart übergriffig,dass grenzt immer schon an Retraumatisierungen.Gottseidank war ich jetzt mehrere Jahre nicht mehr.Bin immer wieder froh wenn ich es zu Hause schaffe,da es ja eh nicht heilbar ist.
 
Der Klinkbetreiber muss auch einen gütigen und nachvollziehbaren Hygieneplan vorweisen. In diesem müssen die Vorbehalte, Regeln und Richtlinien der Klinik auf Grund bestehender Vorgaben aufgeführt sein!
Daher der Hinweis an die zuständige Klinikhygiene!
 

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