Zwangsmedikation: Psychiatrie und Neuroleptika

Gibt es Studien über die Nebenwirkungen dieses Medikaments? Wenn diese Deinen Eindruck untermauern, hättest Du eine Diskussionsgrundlage.

Den Ausgang des von Dir beschriebenen Gerichtsverfahrens bezweifle ich ernsthaft. Wenn die Behandlung mit einem Medikament lege artis ist, hat sich kein Angehöriger in die ärztliche Behandlung einzumischen. Hier liegt kein Fehler des Arztes vor. Die möglichen Nebenwirkungen sind ihm bewusst - aber wie hier schon mehrfach gesagt worden ist: Nicht nur Psychopharmaka können massive Nebenwirkungen haben und werden dennoch verschrieben, weil es selten eine vernünftige Alternative dazu gibt.

Ich kenne mich im psychiatrischen Bereich nicht gut genug aus. Gäbe es tatsächlich Medikamente, die mit geringeren Nebenwirkungen den gleichen Erfolg erzielen?
 
Wenn Du möchtest, dass man ein anderes Medikament benutzen soll, dann würe ich auch gerne wissen wollen, welches Medikament Du denn so vorschlägst. Was sollt man also stattdessen nehmen?
 
Hatten wir bei dem konkreten Beispiel in dem anderen Thread doch schon: gar nix und dem Wunsch des Pat. nach Entlassung sofort entsprechen. Es bestanden ja keinerlei Indikationen für eine Behandlung welcher Art auch immer. Ging nur um einen einmaligen Ausrutscher: unbeabsichtigte Überdosierung eines Medikamentes.

Elisabeth
 
kann grad nicht ganz folgen:

anderer thread, überdosierung, ausrutscher? hm?
 
Ist wohl gelöscht worden aus Datenschutzgründen. Ging aber um gleiches Thema wie hier_ Zwangsmedikation inklusive Fixierung bei mangelnder Krankheitseinsicht infolge Medikamentenabusus und Suizidversuch.

Elisabeth
 
Diskutieren wir hier nicht die Zwangsmedikation "im Prinzip"? Bei konkreten Fällen kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob eine bestimmte Behandlung angebracht war / ist oder nicht. (Nur macht das hier im Forum wenig Sinn, da nur einer den Patienten kennt.)
 
Hallo!
danke für die Antworten... ist scheinbar das falsche Forum
Lieben Gruß
jasper
 
musst n eigenen thread zu deiner frage eröffnen dann bekommst du sicher etwas mehr antworten..
 
Hallo!
danke für die Antworten... ist scheinbar das falsche Forum
Lieben Gruß
jasper

ist irgendwie eher n komisches posting von dir.

zuclopenthixol ist sicherlich ein sehr unangenehmes medikament - hochpotent und antidopaminerg und antiserotonerg.

aber irgendwie hab ich noch nicht ganz verstanden:

- wieso du genug einblick in diese andere station hast, auf der es benutzt werde (oder ist es die gleiche klientel wie auf deiner station?)

- um was für patienten es überhaupt geht (ich kann mir durchaus vorstellen, für welche patientengruppe dieser stoffe angemessen sein könnte)

- in was für situationen es denn gegeben wird. alle notfallsituationen? nur besondere? wenn ja: welche?
 
Das stimmt so nicht. Natürlich kann er das unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Betreuer oder Bevollmächtigter (das kann natürlich ein Angehöriger sein) kann Behandlungen im Interesse des Patienten ablehnen. Allerdings kann er den Arzt nicht zu anderen Behandlungen (oder der Verwendung anderer Medikamente) zwingen - er könnte den Patienten höchstens auf eigenen Verantwortung aus der Klinik holen und evtl. in eine andere Einrichtung bringen.

Hier ist die Idee: Arzt ordnet zugelassenes Medikament im Notfall an - Angehöriger hält nicht viel von Medikament und verklagt Arzt - Richter gibt Angehörigen Recht. Vergiss es, es käme nicht mal zu einem Verfahren. Wie sollte die Straftat denn lauten? Arzt hat seinen Job gemacht?
 
Muss aktuell net sowieso der Richter befragt werden bei Betreuung? Dann darf man davon ausgehen, dass der sich primär an die Aussage des behandelnden Arztes halten wird. Und genau da liegt die Crux bei den Pat., bei denen, aus welchen Gründen auch immer, eine Fehldiagnose zu einer Zwangstherapie führt.

Elisabeth
 
@Claudia:
wenn sich der angehörige mit medikamenten auskennen würde und auf keinen fall ein bestimmtes eingesetzt sehen möchte, wird das der arzt in der regel im rahmen seiner möglichkeiten durchaus berücksichtigen. jedenfalls die, die ich kenne. auch ohne entlassung oder richter...
 
Muss aktuell net sowieso der Richter befragt werden bei Betreuung?
Gute Frage. Der Richter muss nur dann zugezogen werden, wenn Arzt und Betreuer / Bevollmächtigter sich uneins sind - wobei ich nicht sicher bin, ob sich das nicht nur auf lebensverlängernde Maßnahmen bei zum Tode führenden Krankheiten gilt. Bei psychiatrischen Erkrankungen ist die Rechtslage möglicherweise eine andere.

Aber im Notfall (Eigen- oder Fremdgefährdung) darf der Arzt ohnehin anordnen und muss nicht zuvor den Richter konsultieren. Und bei einer Einweisung nach PsychKG ist der Richter meines Wissens sowieso schon involviert und hat die Sache in die Hände des Arztes gelegt, oder nicht?
 

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