Wie ist das denn nun mit den Teildiensten, den Überstunden und den Ruhepausen?

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Hallo,

ich arbeite seit fast 9 Jahren als Pflegehilfskraft in der ambulanten Krankenpflege in einer 20-Stunden-Woche und das ausschließlich im Spätdienst.
Meine Arbeitszeit variiert immer etwas, liegt aber derzeit bei Arbeitsbeginn 16:00 und Arbeitsende 21:00 Uhr.

Seit einigen jahren mache ich nun auch Rufbereitschaft, wobei das bei uns nicht bedeutet, das sich springen muss, wenn jemand ausfällt, sondern dass ich einfach telefonisch erreichbar bin für Patienten, die z.B. spontan ins KH kommen oder wenn Angehörige außerhalb der Bürozeiten Fragen haben etc.

Da wir knapp mit dem Personal sind, wird nun aber durch die Blume von mir erwartet, dass wenn um 5 Uhr morgens eine telefonische Krankmeldung während der Rufbereitschaft bei mir reinkommt, ich einspringen müsse.

Erstens war davon nie die Rede, dass ich einspringen MUSS, als man mich fragte, ob ich Interesse an der Rufbereitschaft hätte (denn das hätte ich auf Grund meiner Kinder eh abgelehnt) und zweitens arbeite ich an den meisten Tagen ja eh schon 5 Stunden lang im Spätdienst und damit schon eine Stunde mehr als täglich vorgesehen.

Habe jeden Monat mindestens 10-20 Überstunden.
Darf man da als AG noch zusätzlich verlangen, dass ich Teildienste mache und somit noch mehr Überstunden aufbaue, obwohl andere im Minus sind?
Wurde gestern z.B. gefragt, ob ich diesen Sonntag wieder einspringe, nachdem ich schon letzten Sonntag und morgen am Freitag einspringe, obwohl ich im Plus und Teilzeitkraft bin und die Vollzeitkräfte mit 3 Tagen frei hintereinander und Minusstunden wurden nicht zuerst gefragt.


Und darf ich überhaupt einen Frühdienst ab 6 Uhr machen, wenn ich am Vorabend um 21:00 Uhr erst Dienstende hatte?
Das wären nur 9 Stunden Ruhepause.

Bei uns werden einige so eingeteilt, dass sie am WE an beiden Tagen Früh- und Spätdienst fahren.
Früh meist von 6-11 und dann Spät von 16-21 Uhr.

Ist das überhaupt zulässig?
Da kommt man doch nur auf 9 Stunden Ruhepause.
Gibt´s da Ausnahmen, dass Ruhepausen im Notfall so kurz sein dürfen oder MUSS die Ruhepause IMMER mindestens 11 - in Notfällen nur 10 - Stunden lang sein?


Sorry wegen der vielen Fragen, aber mich würde das wirklich interessieren, was hier meine rechte und Pflichten als Teilzeit Arbeitnehmerin sind.
 
Niemand kann von dir verlangen, einzuspringen, aber Fragen sind gestattet. Dir ist es gestattet, Nein zu sagen.
Die Ausnahmereglung im Arbeitszeitgesetz gestattet die Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.
 
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Niemand kann von dir verlangen, einzuspringen, aber Fragen sind gestattet. Dir ist es gestattet, Nein zu sagen.
Die Ausnahmereglung im Arbeitszeitgesetz gestattet die Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.

Danke.

Im Vertrag steht überhaupt nichts von Ruhepausen.
Da steht nur, dass ich 20 Stunden in der Woche leisten soll und im Wechsel ein WE arbeite und ein WE frei habe.

Von Teildiensten steht da auch nichts.
 
Es gibt keine Verpflichtung, einzuspringen.
Ein bestehender Dienstplan kann nicht mehr (einseitig) verändert werden, nur mit Zustimmung beider Seiten.

Siehe dazu auch u. a. S. 7 unter https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf

Die Ausnahmereglung im Arbeitszeitgesetz gestattet die Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.
Ich kenne jetzt auf die Schnelle nur die Verkürzung auf 10 Stunden lt. Arbeitszeitgesetz.



Hast Du mal ne Quelle?
 
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Wie kann das denn sein, dass bei uns Dienste so ausgelegt werden, dass man zwischen Spät- und Frühdienst keine 10 Stunden Pause hat?
Meine Chefin nimmt solche Regeln eigentlich sehr ernst und passt genau auf, wie sie plant, deshalb ging ich eigentlich die ganze Zeit davon aus, dass es da vielleicht doch Ausnahmen gibt.

Teilweise geht der SD zur Zeit auch bis nach 22 Uhr, weshalb er für diejenigen, die am nächsten Morgen um 6 Uhr ran müssen auf zwei Arbeiterinnen aufgeteilt wird.

Die erste Arbeiterin fährt von 16 bis 19 Uhr, die zweite von 19 Uhr bis 21/22 Uhr.

Die erste Arbeiterin kommt so auf ihre Pause von 11 Stunden, bevor sie am nächsten Morgen wieder in den FD muss, die zweiter Arbeiterin hat dann aber nur 8-9 Stunden Ruhepause vor dem nächsten FD.

Das müsste doch meine Chefin wissen, dass sie die zweite Arbeiterin an diesem Abend so nicht einteilen darf.
Ich meine, mal irgendwo gehört zu haben, dass Ruhepausen auch verkürzt werden können, wenn es dann dafür irgendwann einen Ausgleich gibt?!


Wegen Einspringen weiß ich, dass ich das nicht muss im Normalfall, denn Dienste müssen mindestens 4 Tage vorher kommuniziert werden, aber hier geht es um Rufbereitschaft.

Heute bin ich z.B. angerufen worden von einem Angehörigen, er bräuchte dringend Hilfe, weil sein Vater komplett eingestuhlt war.
Da bin ich dann hin als Rufbereitschaft.
Aber dass ich während der Rufbereitschaft bei Krankmeldungen von Kolleginnen ganze Touren ersetzen soll (obwohl ich am selben Tag meine 5-stündige SD Tour fahre zusätzlich), das ist mir neu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann das denn sein, dass bei uns Dienste so ausgelegt werden, dass man zwischen Spät- und Frühdienst keine 10 Stunden Pause hat?
Meine Chefin nimmt solche Regeln eigentlich sehr ernst und passt genau auf, wie sie plant, deshalb ging ich eigentlich die ganze Zeit davon aus, dass es da vielleicht doch Ausnahmen gibt.
Mal abwarten, was Claudia noch dazu schreibt.
Bin mir nicht 100% sicher, kenne nur die Regelung mit 10 Stunden.
Heute bin ich z.B. angerufen worden von einem Angehörigen, er bräuchte dringend Hilfe, weil sein Vater komplett eingestuhlt war.
Da bin ich dann hin als Rufbereitschaft.
Aber dass ich während der Rufbereitschaft bei Krankmeldungen von Kolleginnen ganze Touren ersetzen soll (obwohl ich am selben Tag meine 5-stündige SD Tour fahre zusätzlich), das ist mir neu.
Das ist auch nicht ohne weiteres so möglich, sondern unterliegt bestimmten Grenzen:

Rufbereitschaft darf in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur dann angeordnet werden, wenn die zu erwartende Arbeit in „Ausnahmefällen“ anfällt.“

 
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Ich kenne jetzt auf die Schnelle nur die Verkürzung auf 10 Stunden lt. Arbeitszeitgesetz.



Hast Du mal ne Quelle?
Schon gefühlt hundertmal hier im Forum besprochen: Arbeitszeitgesetz, Paragraph 7. Die "abweichenden Regelungen " dürfen auch im Tarifvertrag stehen und müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufgeführt werden. Im AVR oder TV-UK z.B. beträgt die ruhezeit 9 Stunden.
Mit rufbereitschaft kenne ich mich nicht so gut aus, würde aber behaupten, dass es rechtens ist, während dieser Zeit zur Arbeit gerufen zu werden - dazu gibt's den Bereitschaftsdienst schließlich. Während des Bereitschaftsdienstes darf die Arbeit auch nicht verweigert werden.
 
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind nicht das gleiche.

Und mir wurde, als man mich fragte, ob ich alle zwei Wochen das Diensthandy nehmen würde, nur gesagt, dass es um das Erreichbarsein von Kunden, Angehörigen, Kollegen etc. ging.
Es war nie die Rede, dass ich für kranke Kollegen einspringen muss, höchstens mal bei außerordentlichen Situationen wie heute mit dem eingestuhlten Patienten, wo der Sohn nicht mehr weiter wusste, aber kein FD mehr in Reichweite war, der sich drum hätte kümmern können.

Zumal die mich doch rein rechtlich eh nicht zu einem FD morgens um 6 verdonnern können (auch TROTZ Rufbereitschaft), wenn ich am Abend zuvor bis nach 21 Uhr gearbeitet habe.
Also muss ich eben NICHT einspringen, weil das Arbeitsgesetz mit all den Zeitregelungen auch bei der Rufbereitschaft Gültigkeit hat.

Ich weiß übrigens nicht, ob es bei uns einen TV gibt.
Hab ja nur einen einfachen Arbeitsvertrag.
Die Firma ist klein mit insgesamt 8 Pflegekräften.
Und davon sind aktuell zwei krank und eine im Urlaub.
Wir sind also zu fünft gerade und haben insgesamt 4 Touren zu bewältigen.

Rufbereitschaft darf in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur dann angeordnet werden, wenn die zu erwartende Arbeit in „Ausnahmefällen“ anfällt.“


Das verstehe ich nicht so ganz.
Es wäre doch schon ein Ausnahmefall, wenn ich nach 9 Jahren SD plötzlich um 6 Uhr morgens für den FD einspringen muss, oder was ist mit Ausnahmefällen gemeint?
 
Das verstehe ich nicht so ganz.
Es wäre doch schon ein Ausnahmefall, wenn ich nach 9 Jahren SD plötzlich um 6 Uhr morgens für den FD einspringen muss, oder was ist mit Ausnahmefällen gemeint?
Mit Ausnahmefall ist m. E. gemeint, daß man nicht nur „mal“ (einmal, gelegentlich), sondern ständig während der Rufbereitschaft gerufen wird.
 
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Schon gefühlt hundertmal hier im Forum besprochen: Arbeitszeitgesetz, Paragraph 7.
Danke für den Hinweis.
War mir nicht bekannt, da bei uns (damals) ein Riesengewese drum gemacht wurde, daß zehn Stunden Ruhezeit eingehalten werden müssen.
Sorry.
Die "abweichenden Regelungen " dürfen auch im Tarifvertrag stehen und müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufgeführt werden.
Also im Arbeitsvertrag der TE steht schon mal nichts, schreibt sie.
Und Tarifvertrag… müßte sie erfragen; aber halte ich in der ambulanten Pflege für eher unwahrscheinlich.
Im AVR oder TV-UK z.B. beträgt die ruhezeit 9 Stunden.
Also ich war jahrelang AVR (Diakonie), da war garantiert nix mit 9 Stunden.
 
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Also sind 9 Stunden Ruhepause akzeptabel?
Muss da en Ausgleich passieren?

Und wenn ich morgens um 6 starten muss, dann darf ich am Abend zuvor nicht eine Minute länger als 21 Uhr gearbeitet haben oder?

Kollegin hat letzten Fr bis 21:30 gearbeitet und am Sa um 6 Uhr angefangen.

Prüft der MDK sowas nicht?
Meine Chefin hat richtig Respekt vor dem MDK, weshalb sie sehr regelkonform ist, aber irgendwie scheint es bei der Ruhepause wohl doch nicht ganz streng zu sein? ‍♀️

Darf man denn freiwillig weniger als 9 Stunden Ruhepause nehmen?
Sagen wir mal, Chefin ruft morgens an, ob ich in den FD springe, es wären aber nur 8 Stunden Ruhepause und ich mache sie darauf aufmerksam und dann sagt sie sowas wie: "Ja, ich weiß, aber auf freiwilliger Basis dürfen sie auch weniger Pause machen. Wir brauchen Sie, ich habe sonst niemanden mehr, bitte, bitte!!!"

Ihr kennt das ja sicherlich alle selbst, wenn Not am Mann ist, und der AG am Telefon ganz verzweifelt ist und man die einzige Chance ist, dass der Laden heute nicht den Bach runter geht.

Wie verhalte ich mich da gesetzeskonform, prinzipientreu und gleichzeitig dennoch so fair, dass man mich als AN und Kollegin nicht als Kameradenschwein ansieht?

Sollten für mich als Spätdienstlerin überhaupt andere Zeiten für Rufbereitschaft vereinbart werden, sodass ich z.B. am Folgemorgen eines Spätdienstes erst ab 6 Uhr angerufen werden darf wegen der mindestens 9-Stunden-Regel?

Ich kann schließlich trotz Rufbereitschaft nicht vor 6 Uhr zu einem Einsatz gerufen werden.
 
Wieder, abhängig von deiner vertraglichen oder tariflichen Grundlage, gilt Rufbereitschaft bei geringer Inanspruchnahme oft als Ruhezeit und hat daher erst Einfluss hierauf, wenn es zu einer langen Aktivzeit kommt.
Ich kenne mich aber nur in den AVR Caritas aus und kann daher nicht sagen, wie es ggf. bei dir ist.

Ansonsten ist eine Verkürzung der Ruhezeit, UNTER die Grenze (welche auch immer), grundsätzlich ein Verstoß, egal ob freiwillig oder nicht.
 
Wieder, abhängig von deiner vertraglichen oder tariflichen Grundlage, gilt Rufbereitschaft bei geringer Inanspruchnahme oft als Ruhezeit und hat daher erst Einfluss hierauf, wenn es zu einer langen Aktivzeit kommt.

Es geht mir darum, dass die stellvertretende PDL letztens meinte, wenn sich um 5 Uhr jemand krankmeldet, MUSS ich als Rufbereitschaft einspringen um 6 Uhr.
Dazu gäbe es schließlich die Rufbereitschaft.
Wie soll das aber funktionieren, wenn ich am Vorabend bis nach 21 Uhr arbeite und somit die Ruhepause nicht eingehalten wird?
 
AVR Diakonie hat auch 9 Stunden. Wie das "früher" war, weiß ich aber nicht ;)
So lange ist das auch noch nicht her, meine Klinikzeit ist weniger als zehn Jahre her.
Evtl hat der AG im Sinne der AN auf die kurze Ruhezeit verzichtet und freiwillig gie gesetzliche genommen
Kann ich mir nicht vorstellen.

Andere Möglichkeit, vielleicht sind die AVR Diakonie-Regelungen nicht überall gleich? Also nach Bundesland unterschiedlich?
 
Bei ruhezeit oder Bereitschaftsdienst ist die ruhezeit kürzer, weil die Bereitschaft h ja nicht geplant werden kann. Wenn ich mich richtig entsinne, müssen da 5 Stunden Ruhe am Stück gewährleistet sein. Sind die eingehalten - und das wäre ja hier der Fall - ist es rechtlich korrekt, dich in der rufbereitschaft in Anspruch zu nehmen.
 
Bei ruhezeit oder Bereitschaftsdienst ist die ruhezeit kürzer, weil die Bereitschaft h ja nicht geplant werden kann. Wenn ich mich richtig entsinne, müssen da 5 Stunden Ruhe am Stück gewährleistet sein. Sind die eingehalten - und das wäre ja hier der Fall - ist es rechtlich korrekt, dich in der rufbereitschaft in Anspruch zu nehmen.


Hab das hier gefunden:

"Die Ruhezeit bei Ableistung von Rufbereitschaft kann auf die Hälfte verkürzt werden, also auf bis zu fünfeinhalb Stunden, sofern die Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft ebenfalls nicht mehr als fünfeinhalb Stunden beträgt. Liegt sie darüber, dann tritt erneut die 11 Stundenregelung ein"

Das heißt also mache ich um 22 Uhr Feierabend, dann darf ich ab 03:30 Uhr in den Einsatz gerufen werden.
Dieser Einsatz selbst darf aber nicht länger als 5,5 Stunden lang sein.
Sollte er länger sein, muss ich 11 Stunden Ruhepause nehmen.

Richtig verstanden?


Und wie ist das jetzt mit Teildiensten?

Ist ein Teildienst von 6 - 11 Uhr und dann nochmal 16 - 21 Uhr zulässig?
Im Netz finde ich immer nur Beispiele, in denen man innerhalb eines 12-Stunden-Fensters arbeitet.
Hier wäre das Fenster aber 15 Stunden lang.
Und manche Kolleginnen fahren 5 solcher Teildienste hintereinander, wenn das Personal knapp ist.

Ich musste mal ein ganzes WE lang, also von Freitagabend bis Sonntagabend so durcharbeiten und mir ging es danach wirklich schlecht.

Das hat sich für mich nicht gesund angefühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo „Krankenschwester84“



Deine Situation ist nicht so ganz einfach zu klären.

Wie du bestimmt schon gemerkt hast sind im Bereich der Arbeitszeitregelungen meist mehrere Gesetze und Tarifregeln miteinander verknüpft. Das macht die Situation im Einzelfall schwierig. Zusätzlich arbeiten wir in einem Bereich, in dem Menschen auf unsere Hilfe angewiesen sind, sodass oft „Ausnahmen“ immer wieder möglich sind.

Die Internetinformationen können einem zwar Tips geben, sind aber abschließend nicht vollständig aussagekräftig.

Wenn du eine wirklich verbindliche Aussage zu deiner speziellen Situation haben willst wird dir der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht nicht erspart bleiben. Dieser kann dir sagen, was deine Chefin anordnen darf und was nicht, bzw. was du machen musst und was nicht. . Mit diese Erkenntnissen kannst du dann zu deiner Chefin gehen.....mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.



Viel Erfolg

Einer
 
Wenn du eine wirklich verbindliche Aussage zu deiner speziellen Situation haben willst wird dir der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht nicht erspart bleiben.
… oder zum Berufsverband (DBfK), dort habe ich immer bei solchen Sachen nachgefragt. :wink1:
 
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