- Registriert
- 14.07.2022
- Beiträge
- 8
Hallo,
ich arbeite seit fast 9 Jahren als Pflegehilfskraft in der ambulanten Krankenpflege in einer 20-Stunden-Woche und das ausschließlich im Spätdienst.
Meine Arbeitszeit variiert immer etwas, liegt aber derzeit bei Arbeitsbeginn 16:00 und Arbeitsende 21:00 Uhr.
Seit einigen jahren mache ich nun auch Rufbereitschaft, wobei das bei uns nicht bedeutet, das sich springen muss, wenn jemand ausfällt, sondern dass ich einfach telefonisch erreichbar bin für Patienten, die z.B. spontan ins KH kommen oder wenn Angehörige außerhalb der Bürozeiten Fragen haben etc.
Da wir knapp mit dem Personal sind, wird nun aber durch die Blume von mir erwartet, dass wenn um 5 Uhr morgens eine telefonische Krankmeldung während der Rufbereitschaft bei mir reinkommt, ich einspringen müsse.
Erstens war davon nie die Rede, dass ich einspringen MUSS, als man mich fragte, ob ich Interesse an der Rufbereitschaft hätte (denn das hätte ich auf Grund meiner Kinder eh abgelehnt) und zweitens arbeite ich an den meisten Tagen ja eh schon 5 Stunden lang im Spätdienst und damit schon eine Stunde mehr als täglich vorgesehen.
Habe jeden Monat mindestens 10-20 Überstunden.
Darf man da als AG noch zusätzlich verlangen, dass ich Teildienste mache und somit noch mehr Überstunden aufbaue, obwohl andere im Minus sind?
Wurde gestern z.B. gefragt, ob ich diesen Sonntag wieder einspringe, nachdem ich schon letzten Sonntag und morgen am Freitag einspringe, obwohl ich im Plus und Teilzeitkraft bin und die Vollzeitkräfte mit 3 Tagen frei hintereinander und Minusstunden wurden nicht zuerst gefragt.
Und darf ich überhaupt einen Frühdienst ab 6 Uhr machen, wenn ich am Vorabend um 21:00 Uhr erst Dienstende hatte?
Das wären nur 9 Stunden Ruhepause.
Bei uns werden einige so eingeteilt, dass sie am WE an beiden Tagen Früh- und Spätdienst fahren.
Früh meist von 6-11 und dann Spät von 16-21 Uhr.
Ist das überhaupt zulässig?
Da kommt man doch nur auf 9 Stunden Ruhepause.
Gibt´s da Ausnahmen, dass Ruhepausen im Notfall so kurz sein dürfen oder MUSS die Ruhepause IMMER mindestens 11 - in Notfällen nur 10 - Stunden lang sein?
Sorry wegen der vielen Fragen, aber mich würde das wirklich interessieren, was hier meine rechte und Pflichten als Teilzeit Arbeitnehmerin sind.
ich arbeite seit fast 9 Jahren als Pflegehilfskraft in der ambulanten Krankenpflege in einer 20-Stunden-Woche und das ausschließlich im Spätdienst.
Meine Arbeitszeit variiert immer etwas, liegt aber derzeit bei Arbeitsbeginn 16:00 und Arbeitsende 21:00 Uhr.
Seit einigen jahren mache ich nun auch Rufbereitschaft, wobei das bei uns nicht bedeutet, das sich springen muss, wenn jemand ausfällt, sondern dass ich einfach telefonisch erreichbar bin für Patienten, die z.B. spontan ins KH kommen oder wenn Angehörige außerhalb der Bürozeiten Fragen haben etc.
Da wir knapp mit dem Personal sind, wird nun aber durch die Blume von mir erwartet, dass wenn um 5 Uhr morgens eine telefonische Krankmeldung während der Rufbereitschaft bei mir reinkommt, ich einspringen müsse.
Erstens war davon nie die Rede, dass ich einspringen MUSS, als man mich fragte, ob ich Interesse an der Rufbereitschaft hätte (denn das hätte ich auf Grund meiner Kinder eh abgelehnt) und zweitens arbeite ich an den meisten Tagen ja eh schon 5 Stunden lang im Spätdienst und damit schon eine Stunde mehr als täglich vorgesehen.
Habe jeden Monat mindestens 10-20 Überstunden.
Darf man da als AG noch zusätzlich verlangen, dass ich Teildienste mache und somit noch mehr Überstunden aufbaue, obwohl andere im Minus sind?
Wurde gestern z.B. gefragt, ob ich diesen Sonntag wieder einspringe, nachdem ich schon letzten Sonntag und morgen am Freitag einspringe, obwohl ich im Plus und Teilzeitkraft bin und die Vollzeitkräfte mit 3 Tagen frei hintereinander und Minusstunden wurden nicht zuerst gefragt.
Und darf ich überhaupt einen Frühdienst ab 6 Uhr machen, wenn ich am Vorabend um 21:00 Uhr erst Dienstende hatte?
Das wären nur 9 Stunden Ruhepause.
Bei uns werden einige so eingeteilt, dass sie am WE an beiden Tagen Früh- und Spätdienst fahren.
Früh meist von 6-11 und dann Spät von 16-21 Uhr.
Ist das überhaupt zulässig?
Da kommt man doch nur auf 9 Stunden Ruhepause.
Gibt´s da Ausnahmen, dass Ruhepausen im Notfall so kurz sein dürfen oder MUSS die Ruhepause IMMER mindestens 11 - in Notfällen nur 10 - Stunden lang sein?
Sorry wegen der vielen Fragen, aber mich würde das wirklich interessieren, was hier meine rechte und Pflichten als Teilzeit Arbeitnehmerin sind.