Ich bin krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Bisher habe ich die AUs bei
meinem Arbeitgeber abgegeben. Nun endet mein AV am 30.11. und ab 1.12.
wäre ich arbeitslos. Ich bleibe aber bis 8 Jan. krank geschrieben, da am 9.1.
dann eine berufliche Reha anfängt und ich dann wieder arbeitsfähig sein muss.
Das Krankengeld beziehe ich wärend der Arbeitslosigkeit weiter, da ich dann
die 5 Wochen noch krank geschrieben bleibe weil ich keine Lust habe, wegen
einem Monat ALG1 zu beantragen, - aber bei wem muss ich denn dann
meinen Krankenschein abgeben? Muss ich überhaupt?
meinem Arbeitgeber abgegeben. Nun endet mein AV am 30.11. und ab 1.12.
wäre ich arbeitslos. Ich bleibe aber bis 8 Jan. krank geschrieben, da am 9.1.
dann eine berufliche Reha anfängt und ich dann wieder arbeitsfähig sein muss.
Das Krankengeld beziehe ich wärend der Arbeitslosigkeit weiter, da ich dann
die 5 Wochen noch krank geschrieben bleibe weil ich keine Lust habe, wegen
einem Monat ALG1 zu beantragen, - aber bei wem muss ich denn dann
meinen Krankenschein abgeben? Muss ich überhaupt?