Wer kriegt meinen Krankenschein?

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Touhy

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Bürokauffrau
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Buchhaltung
Ich bin krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Bisher habe ich die AUs bei
meinem Arbeitgeber abgegeben. Nun endet mein AV am 30.11. und ab 1.12.
wäre ich arbeitslos. Ich bleibe aber bis 8 Jan. krank geschrieben, da am 9.1.
dann eine berufliche Reha anfängt und ich dann wieder arbeitsfähig sein muss.
Das Krankengeld beziehe ich wärend der Arbeitslosigkeit weiter, da ich dann
die 5 Wochen noch krank geschrieben bleibe weil ich keine Lust habe, wegen
einem Monat ALG1 zu beantragen, - aber bei wem muss ich denn dann
meinen Krankenschein abgeben? Muss ich überhaupt?
 
Hallo Touhy,

Einen Krankenschein gibt es nicht mehr, der Beleg heisst "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" und da steht auch drauf: "zur Vorlage beim Arbeitgeber" - das ist jeweils der, von dem du das Geld beommst.
Bis zum 30.11.08 kriegt ihn also der Arbeitgeber.
Von wem bekommst du ab 01.12. dein Geld? Arbeitslos scheinst du dich noch nicht gemeldet zu haben, un ob die Krankenkasse so ohne weiteres dein Krankengeld weiterzahlt, wag ich auch zu bezweifeln.
Setze dich also unbedingt mit beiden (Krankenkasse und Arbeitsagentur) in Verbindung und frage einschlägig nach, damit du nicht in Loch fällst, was du selbst gebuddelt hast...
 
Ich schrieb ja oben auch von AUs, nur im Allgemeindeutsch nennt man das
meistens halt Krankenschein.

Ich muss mich nicht alo melden, weil, wenn Krankengeldbezug schon vor Ende
des Arbeitsverhältnisses besteht, wird dann auch weiter gezahlt. Theoretisch
könnte ich noch, ohne mich arbeitslos zu melden und wenn ich die Reha nicht
machen würde, bis nächstes Jahr ca. Oktober (18 Monate sind es ja max.)
Krankengeld beziehen bis ich ausgesteuert werde

Nachdem ich die Info bekommen habe, dass mein AV nicht verlängert wird war
ich beim AA und die haben mich wieder heim geschickt. Die Kraka gab mir die
gleiche Information und mein Rehaberater meinte das ebenfalls, auch der
Versicherungsstatus bleibt bestehen. Wenn man sich nicht alo melden würde
und nicht im Krankenstand wie ich wäre, wäre man dann ja nicht mehr
krankenversichert.
 
Gut, bleibt also die Frage, wo du den Zettel nun hinschicken sollst.

Löse das Problem durch einen Anruf bei deiner Krankenkasse, denn die zahlen ja, und denen musst du eh ärztliche Bescheinigungen für den Bezug von Krankengeld vorlegen.
 
Hallo,

damit hier nicht das, von Flexi bereits angedeutete, Loch entsteht, solltest du folgendes beachten:

1.) du must dich formal beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit du weiter krankenversichert bist.
2) Arbeitslosengeld erhälst du nicht, da du weiterhin im Krankengeldbezug bleibst.
3) AU-Bescheinigungen gehen, soweit erforderlich, wie bisher an die Krankenkasse. Der bisherige Durchschlag für den Arbeitgeber entfällt, meines Wissens nach wird er vom Arbeitsamt nicht benötigt.
4) da du geschrieben hast, daß noch eine Reha ins Spiel kommt, kann es evt. sein, daß die Rentenversicherung die Krankengeldzahlung übernimmt.
 
1.) du must dich formal beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit du weiter krankenversichert bist.
2) Arbeitslosengeld erhälst du nicht, da du weiterhin im Krankengeldbezug bleibst.
Halbwissen!
lies mein vorheriges Post
 
Dann wünschen wir dir die richtige Wahl des Abgabeortes für deine Arbeitsunfähigkeitsmeldung.

Ich schliesse den Thread.
 
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