Wechselschichtzulage

hpt76

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24.02.2019
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Beruf
Heilerziehungspfleger
Akt. Einsatzbereich
stationäre, geschlossene Eingliederunshilfe nach SGB XII
Funktion
Stationsleitung / Betriebsrat
Hallo und Entschuldigung wenn ich zu einem Thema frage welches sicher schon mehrmals angesprochen wurde. Ich habe leider nichts gefunden trotz SUFU welches genau mein Anliegen beantwortet.
Eine Kollegin hat ihren einzigen Frühdienst ( auch auf Wunsch des Arbeitgebers ) getauscht und ist aufgrund eines Ausfalls eines kranken Kollegen im Nachtdienst eingesprungen.
Sie hatte jetzt mehrere Nächte im diesem Monat sowie Spätdienst. Geplant war auch ein Früh, aber den hat sie ja nicht gearbeitet. Verfällt ihr Anspruch auf die Wechselschichtzulage oder bleibt er erhalten da ja die 3 Schichten vorgesehen und in aller Regel gearbeitet werden ?

Vielen Dank schon mal an alle.
 
Mir jedenfalls wurde die Wechselschichtzulage gestrichen, als ich krank wurde und dadurch nur 2 Schichten in einem Monat gearbeitet habe. Was lt. meiner Stationsleitung zählt, sind die tatsächlich gearbeiteten Schichten, nicht die geplanten. Sonst könnte man ja jeden Zweischichtler in 3 Schichten planen, dieser tauscht sie sich weg, und bekommt trotzdem die Zulage - das wäre ja nicht wirklich gerecht denen, die tatsächlich drei Schichten arbeiten.
 
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Was lt. meiner Stationsleitung zählt, sind die tatsächlich gearbeiteten Schichten, nicht die geplanten.
Bei den geplanten Diensten, die dann durch Krankheit oder Urlaub wegfallen, steht Dir meines Erachtens die Wechselschichtzulage zu (zumindest im TVöD ist das inzwischen so). Aber wie es sich verhält, wenn jemand tauscht, da bin ich nicht sicher. Klar hatte der Arbeitgeber in diesem Fall was vom Tausch, andererseits hat die Kollegin ja wohl keiner dazu gezwungen.

Ich würde mich an den Personalrat wenden und versuchen, die Zulage in diesem speziellen Fall aus Kulanzgründen zu bekommen.
 
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Ok, kenne es auch so das es bei Krank ( bis 6 Wochen ) oder Urlaub die Wechselschicht gibt. Zumindest lt. TvöD. Aber in diesem Fall werde ich es über den Betriebsrat und Personalabteilung klären und Bescheid geben. Danke für die Antworten !
 
Also nach dem Grundsatz "Krank gilt als gearbeitet" dürfte die Wechselschichtzulage im Krank nicht verfallen.

Anders sieht es aus wenn getauscht wird. Und dann kommt es auch noch drauf an warum wurde getauscht.
Wenn ich so nett bin und für meinen Chef ein Krank ausgleiche und mir zum Dank dann noch die Zulage gestrichen wird... ähm Danke.

Wie es beim Tausch unter Kollegen aussieht weiß ich nicht. Bei uns tauschen wir speziell um die Zulagen zu erhalten.
 
Hi, da würde ich als Mitarbeiter immer mitteilen dass der Tausch wohl geht aber die Wechselschichtzulage eben doch bezahlt werden muss. So handhabe ich das mit meinen Mitarbeitern. Wenn ich den Tausch benötige gibts trotzdem die Wechselschichtzulage
Diese Macht hat die Stationsleitung im allgemeinen aber nicht.
 
Diese Macht hat die Stationsleitung im allgemeinen aber nicht.

Ja klar hat sie die Macht nicht!
Aber wenn ich der Mitarbeiter wäre dessen Zulage auf dem Spiel stünde weil ich im Sinne des Arbeitgebers tauschen soll......, dann wäre meine Antwort definitiv "nein" und die Stationsleitung müsste der PDL dann mitteilen, dass die Dienste nicht besetzt werden können...
 
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ok, habe heute mit der Personalabteilung gesprochen.laut ihr ist die Sache klar. Der Dienst war geplant und es verhält sich in diesem Fall jetzt genauso wie wenn die Mitarbeiterin krank geworden wäre, oder sie Urlaub hätte. Sie bekommt die Wechselschichtzulage SICHER.
Laut ihrer Argumentation ist der Dienstplan verpflichtend und verbindlich. D.H. Grundlage ist der Dienstplan wie er genehmigt wurde. Da sie ja getauscht hat mit dem Einvernehmen und dem Wunsch des Arbeitgebers dürften ihr hier keine Nachteile ( wie beim Krank auch ) entstehen. Anders würde es sich bei einem freiwilligen Tausch verhalten - glaubt sie, das würde sie morgen mit dem Geschäftsführer bei einer Sitzung besprechen und mir Rückmeldung geben, da es freiwillig noch nie vorgekommen wäre. Das mit dem Krank sei aber 100% sicher, sie sagte das niemandem die Zulage gestrichen werden darf ( lt. Tarif ). Im Urlaub wäre dies ebenfalls so hinterlegt. Danke für eure Antworten.
 
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Bei uns ist es sogar so das wenn wir im Sinne des Arbeitgebers tauschen eine ohnehin höhere Zulage erhalten.
Wir unterscheiden zwischen Tausch (+Zulage) und Privattausch (ohne extra Zulage)
 
Bei uns ist es sogar so das wenn wir im Sinne des Arbeitgebers tauschen eine ohnehin höhere Zulage erhalten.
Was wären denn Tausche im Sinne des Arbeitgebers? Höre ich grad zum ersten Mal und frage mich, was dahinter steckt.
 
Was wären denn Tausche im Sinne des Arbeitgebers? Höre ich grad zum ersten Mal und frage mich, was dahinter steckt.

Wenn mein Chef mich anspricht ob ich z.b. von Früh in Spät wechsel oder einen Tag gegen einen anderen tausche. I.d.R. kommt mein Chef bei Krankmeldungen diesbzgl. auf mich zu. Also ist der Tausch auf Bitten meiner Stationsleitung erfolgt.
Häufig werden wir auch gefragt ob wir aus dem Frei einspringen können. Das wird dann entweder mit Frei oder mit 175% bei Verzicht auf Freizeitausgleich vergütet. Ich nehme häufig die 175%. Da hat man Netto schon gut was raus.

Bei uns ist die Bereitschaft Dienste auf Bitten der Stationsleitung zu tauschen oder aus dem Frei zu kommen entsprechend hoch. Ich nehme nicht jeden Tausch mit, bin aber häufiger dazu bereit.
Ich arbeite bei einem Max.Versorger nach TV-L

Allg. habe ich das Gefühl das ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen gut weg gekommen bin. Es gibt reichlich Kollegen die solche vertraglichen Anregungen nicht haben und meine Chefs fragen wirklich sehr freundlich ob man übernehmen kann. Ich hab da bisher keine negativen Erwartungshaltung gespürt oder gar Druckmacherei.
 
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ok, habe heute mit der Personalabteilung gesprochen.laut ihr ist die Sache klar. Der Dienst war geplant und es verhält sich in diesem Fall jetzt genauso wie wenn die Mitarbeiterin krank geworden wäre, oder sie Urlaub hätte. Sie bekommt die Wechselschichtzulage SICHER.
Laut ihrer Argumentation ist der Dienstplan verpflichtend und verbindlich. D.H. Grundlage ist der Dienstplan wie er genehmigt wurde. Da sie ja getauscht hat mit dem Einvernehmen und dem Wunsch des Arbeitgebers dürften ihr hier keine Nachteile ( wie beim Krank auch ) entstehen. Anders würde es sich bei einem freiwilligen Tausch verhalten - glaubt sie, das würde sie morgen mit dem Geschäftsführer bei einer Sitzung besprechen und mir Rückmeldung geben, da es freiwillig noch nie vorgekommen wäre. Das mit dem Krank sei aber 100% sicher, sie sagte das niemandem die Zulage gestrichen werden darf ( lt. Tarif ). Im Urlaub wäre dies ebenfalls so hinterlegt. Danke für eure Antworten.
Das finde ich super, daß es bei Dir/euch so läuft.
Bei uns war es grundsätzlich "Pech gehabt". Also die Dienste zählten zwar von den Stunden her wie geplant, aber sämtliche Zulagen, die man normalerweise gehabt hätte (z. B. Nachtschicht, Wochenende, Feiertage) entfielen komplett.
Häufig werden wir auch gefragt ob wir aus dem Frei einspringen können. Das wird dann entweder mit Frei oder mit 175% bei Verzicht auf Freizeitausgleich vergütet. Ich nehme häufig die 175%. Da hat man Netto schon gut was raus.
Auch das finde ich super; bei meinem jetzigen Arbeitgeber werden häufig Boni angeboten, insbesondere wenn man in fremden Versorgungen einspringt.
Auch da gab es in meiner alten Klinik nix - höchstens einen Ar***tritt, wenn man nicht einspringen wollte...
 
Danke für deine Erklärungen!

Allg. habe ich das Gefühl das ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber im Vergleich zu anderen Pflegeeinrichtungen gut weg gekommen bin. Es gibt reichlich Kollegen die solche vertraglichen Anregungen nicht haben und meine Chefs fragen wirklich sehr freundlich ob man übernehmen kann.

Da hast du wohl wirklich einen guten Griff gemacht. Wir werden auch häufig gefragt, ob wir Dienste tauschen oder aus dem Frei kommen können. Für Letzteres, so es denn bis 24h vor dem geplanten Frei -> Dienst erfolgt, erhalten wir satte 30,- Entschädigung - brutto. Für Tausche im Sinne des Arbeitgebers, wie du sie beschreibst, erhalten wir allenfalls ein Dankeschön am Telefon. Man kann sich vorstellen, wie hoch inzwischen die Bereitschaft im Team ist, sich auf derlei einzulassen. Gerade unsere Teilzeit-Kollegen sperren sich jetzt mit ihren 100-150 Überstunden massiv dagegen, auch nur eine Stunde zusätzlich zu arbeiten.
Da finde ich das bei euch Arbeitnehmer-orientierter gelöst. Aber gut, ihr habt auch eine andere Tarifgrundlage als wir (BAT-K).
 
Das wird dann entweder mit Frei oder mit 175% bei Verzicht auf Freizeitausgleich vergütet. Ich nehme häufig die 175%.
Das hieße also z.B. für einen Dienst von 8 Stunden einspringen, dass Du dann 14 Stunden Freizeit erhälst, analog zu 175% Entlohnung ohne Freizeitausgleich?
Wer hat das für Euch ausgehandelt? Im Tarifvertrag stehen meines Wissens solche Dinge nicht.
 
Nein, entweder Freizeit oder 175%.
 
Ich glaube das ist eine Betriebsvereinbahrung.

Ich kann es auch nicht im Tarif finden.
Würde meiner Meinung auch kein Sinn machen. Gibt es irgendeinen Tarif der Einspringen aus Frei berücksichtigt? :gruebel:
 

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