Hallo 
man benötigt doch für die wechselschichtzulage früh und spätdienst und mind. 2 nächte im monat
und 2 monate wechselschichtzulage ergeben einen zusatzurlaubstag (oder 4 zusammenhängende monate mit schichtzulage)
wenn ich im dienstplan mit allen 3 schichten geplant bin - aber krank werde
dann zählt ja *krank ist wie gearbeitet* und ich bekomm die wechselschichtzulage
ABER ich bekomme logischerweise keinen NDzuschlag (den gibt es ja nur, wenn ich tatsächlich da gewesen wäre)
soweit so gut (ich hoffe sehr das ich bisher die richtige logik hatte)
beispiel 1:
wenn ich nun in einem monat, nur EINEN tag arbeite (freitag ist der 1.) und den rest des monats urlaub habe
dann bekomm ich doch für diesen monat nur schichtzulage gezahlt - oder zählt urlaub als berechtigung für wechselschichtzulage?
und beispiel 2:
wenn ich nur für früh / spät geplant bin und KEINEN geplanten ND habe (und auch nicht in einen ND einspringe)
dann gibt es logischerweise auch nur schichtzulage
und es ändert sich auch nicht wenn ich dem monat krank bin - oder? (habe vor kurzem zu hören bekommen *dann mach ich halt krank, dann zählt es wie wenn ich ND gehabt hätte und ich bekomme die wechselschicht gezahlt*) <-- was ich mir persönlich aber nicht vorstellen kann,
da ja kein ND geplant war
DANKE im voraus für Infos
Gruß Diso

man benötigt doch für die wechselschichtzulage früh und spätdienst und mind. 2 nächte im monat
und 2 monate wechselschichtzulage ergeben einen zusatzurlaubstag (oder 4 zusammenhängende monate mit schichtzulage)
wenn ich im dienstplan mit allen 3 schichten geplant bin - aber krank werde
dann zählt ja *krank ist wie gearbeitet* und ich bekomm die wechselschichtzulage
ABER ich bekomme logischerweise keinen NDzuschlag (den gibt es ja nur, wenn ich tatsächlich da gewesen wäre)
soweit so gut (ich hoffe sehr das ich bisher die richtige logik hatte)

beispiel 1:
wenn ich nun in einem monat, nur EINEN tag arbeite (freitag ist der 1.) und den rest des monats urlaub habe
dann bekomm ich doch für diesen monat nur schichtzulage gezahlt - oder zählt urlaub als berechtigung für wechselschichtzulage?
und beispiel 2:
wenn ich nur für früh / spät geplant bin und KEINEN geplanten ND habe (und auch nicht in einen ND einspringe)
dann gibt es logischerweise auch nur schichtzulage
und es ändert sich auch nicht wenn ich dem monat krank bin - oder? (habe vor kurzem zu hören bekommen *dann mach ich halt krank, dann zählt es wie wenn ich ND gehabt hätte und ich bekomme die wechselschicht gezahlt*) <-- was ich mir persönlich aber nicht vorstellen kann,
da ja kein ND geplant war
DANKE im voraus für Infos

Gruß Diso