TVöD & Wechselschichtzulage & "Krank"

Diso

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Hallo :-)

man benötigt doch für die wechselschichtzulage früh und spätdienst und mind. 2 nächte im monat
und 2 monate wechselschichtzulage ergeben einen zusatzurlaubstag (oder 4 zusammenhängende monate mit schichtzulage)

wenn ich im dienstplan mit allen 3 schichten geplant bin - aber krank werde
dann zählt ja *krank ist wie gearbeitet* und ich bekomm die wechselschichtzulage
ABER ich bekomme logischerweise keinen NDzuschlag (den gibt es ja nur, wenn ich tatsächlich da gewesen wäre)

soweit so gut (ich hoffe sehr das ich bisher die richtige logik hatte) ;-)

beispiel 1:
wenn ich nun in einem monat, nur EINEN tag arbeite (freitag ist der 1.) und den rest des monats urlaub habe
dann bekomm ich doch für diesen monat nur schichtzulage gezahlt - oder zählt urlaub als berechtigung für wechselschichtzulage?

und beispiel 2:
wenn ich nur für früh / spät geplant bin und KEINEN geplanten ND habe (und auch nicht in einen ND einspringe)
dann gibt es logischerweise auch nur schichtzulage

und es ändert sich auch nicht wenn ich dem monat krank bin - oder? (habe vor kurzem zu hören bekommen *dann mach ich halt krank, dann zählt es wie wenn ich ND gehabt hätte und ich bekomme die wechselschicht gezahlt*) <-- was ich mir persönlich aber nicht vorstellen kann,
da ja kein ND geplant war

DANKE im voraus für Infos :-)

Gruß Diso
 
Wenn du nu nicht für Nachtdienste geplant bist, dann klappt das auch nicht mit dem "krank" und der Wechselschichtzulage.
 
Beispiel 2: Natürlich nicht
beispiel 1: Evt bekommst du auch garkeine Zulage, es sei denn du arbeitest sonst IMMER im Schichtdienst
 
Maniac, du irrst, der TVÖD zahlt die Wechselschichtzulage auch bei Urlaub und Krankheit. Siehe: BAG, Urteil vom 24.03.2010, 10 AZR 58/09

Allerdings nicht wenn ich mich "prophylaktisch" krank melde und keinen ND geplant hätte.

Betrifft jetzt nur den TVÖD, AVR kenne ich mich nicht aus.
 
Was genau meinst du jetzt?
Beispiel 1 oder 2?
Ein MA, der keine Wechselschichten macht wird auch keine Wechselschichtzulage erhalten - oder hab ich was falsch verstanden??
 
Der TVÖd bezahlt auch im Urlaub die Schichtzulage, genauso wie im Krankheitsfall. Allerdings soweit ich informiert bin nicht, wenn du dich mal kurz krank meldest, weil du auf dem Plan keinen ND hast.
 
Ja aber doch nur für Schichtdienstler...!?
 
Wechselschichtzulage bekommst ja auch nur wenn du in der Wechselschicht arbeitest.

Was aber nicht funzt ist, in einem Monat ohne Nachtdienst "krank werden" um sie zu erhalten.
 
na eben, deswegen sag ich ja: Gibt nur Schichtzulage, wenn sie sonst im Schichtdienst regulär arbeitet.
 
Hallo zusammen,
bei uns müssen die zwei Nächte auch im Urlaub hinterlegt werden, damit die Zulage nicht verloren gehen. will sagen, wenn jemand WSZ hat und durch Urlaub ggf. keine Nächte in dem Monat möglich sind, muss der Dienstplaner zwei Urlaubstage mit ND hinterlegen.
Ist das bei euch auch so?
LG
joe
 
*grübel* ich glaub wir reden aneinander vorbei:hicks:

Angenommen ich habe vom 1. bis 4. Nachtdienst - Rest des Monats früh und spät.
Werde ich jetzt krank, vom 1. bis 4. bekomme ich die Wechselschicht bezahlt.

Bin ich aber in dem Monat nur mit früh und spät geplant ohne Nächte und werde krank, bleibe ich bei der Schichtzulage und kann mit Krankheit keine Wechselschichtzulage erzwingen.
 
Klar, das hab ich ja auch gesagt "Natürlich nicht" Natürlich ändert sich das nicht wenn man krank ist...

;)
 
genau so isses.....:wavey:

LG joe
 
Soviel ich weiss bekommst du die große Zulage auch, wenn du nur einen Tag im Monat gearbeitet hast. Bei mir wars so, das die Stationsleitung es so gemacht hat, das ich nur in der Zeit hätte Nächte machen können, wo ich urlaub habe. Somit hatte ich Urlaub und hab die Zulage bekommen.
Wenn kein Nachtdienst in dem Monat geplant ist, bekommst du die Zulage auch nicht, ausser du bist unplanmäßig eingesprungen. Und nein, wenn nichts geplant ist, hilft dir auch krank machen nicht. Dann gibts auch keine Kohle. Und nebenbei: Wenn jemand solche Äusserungen ablässt, kannst du ja mal dezent drauf hinweisen, dass das ankündigen eines krank seins ein Abmahnungsgrund ist!
 
Hallo.

Kann nur was zu Wechselschichtzulage und Urlaub sagen.
Bei uns gibt es Wechselschichtzulage, wenn es mind 5 Tage Urlaub im Monat gab. Vorraussetzung: Man hat vorher schon in Wechselschicht gearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass man auch im Monat mit Urlaub in Wechselschicht gearbeitet hätte.
Also gibts die volle Zulage.
 

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