Dozent an einer Pflegeschule (TVÖD)

Vincentz82

Newbie
Registriert
25.01.2021
Beiträge
3
Akt. Einsatzbereich
Stationsleitung
Guten Abend liebes Forum,

nach langjähriger Tätigkeit als Stationsleitung, beginne ich zum 01.04.21 als Lehrkraft in einer Pflegeschule im Ruhrgebiet. Im Sommer beginne ich den Master in Berufspädagogik. Es gibt bei der Anstellung in der Pflegeschule leider ein Problem mit meiner Bachelorqualifikation. Die Bezirksregierung bewilligt mir nur 50% Lehrtätigkeit. Da die Pflegeschule, sowohl ich, Interesse an einer Vollzeittätigkeit haben, werde ich nun zu 50% als Lehrkraft auf Bachelorniveau eingestellt und die anderen 50% als Dozent. Es soll aber nur einen Arbeitsvertrag geben. Kennt sich hier jemand damit aus? Die Pflegeschule vergütet nach TVÖD.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. SG
 
Schwierig zu Beantworten. Eine klassische Dozententätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass ich diesen zu bestimmten Themen hole, dafür wird er/sie bezahlt pro Stunde, bei uns etwa 30€/Std. Brutto.
Kein Unterricht kein Geld. Bist halt auf Gedeih und Verderb der Schulleitung ausgeliefert ob die dich Einsetzt und mit welchem Anteil oder eben nicht.

Was wären das bei dir für Themen und mit welchem Stundenanteil? Müsstest du mal Abklären.

Bei kleinen Schulen sind die Stunden eher begrenzt, bei großen Schulen tendenziell eher einfacher.

Nur willst du neben deiner Arbeit auch noch den Master machen? Ist das nicht zu Stressig?
Würden 50% + einige Stunden als Dozent on Top, dir bei deinem Studium nicht sogar entgegenkommen?
 
Hi! Ich soll/möchte aufjedenfall auf 100% arbeiten. Das Studium wird mir wenig Kopfzerbrechen bereiten, weil ich mein Erststudium ebenfalls neben meiner Vollzeittätigkeit absolviert habe, mit Erfolg. Ich bin mal gespannt was sich die mein Arbeitgeber dazu einfallen lässt, bin ich schon seit Jahren dort angestellt. Für weniger Geld als aktuell werde ich nicht arbeiten.
 
Guten Abend liebes Forum,

nach langjähriger Tätigkeit als Stationsleitung, beginne ich zum 01.04.21 als Lehrkraft in einer Pflegeschule im Ruhrgebiet. Im Sommer beginne ich den Master in Berufspädagogik. Es gibt bei der Anstellung in der Pflegeschule leider ein Problem mit meiner Bachelorqualifikation. Die Bezirksregierung bewilligt mir nur 50% Lehrtätigkeit. Da die Pflegeschule, sowohl ich, Interesse an einer Vollzeittätigkeit haben, werde ich nun zu 50% als Lehrkraft auf Bachelorniveau eingestellt und die anderen 50% als Dozent. Es soll aber nur einen Arbeitsvertrag geben. Kennt sich hier jemand damit aus? Die Pflegeschule vergütet nach TVÖD.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. SG
Hey, dürfte ich Fragen, was du für einen Bachelor gemacht hast? Mit welcher Begründung lehnt die Bezirksreg. eine 100% Tätigkeit als angestellte Lehrkraft ab?

VG
 
Mit welcher Begründung lehnt die Bezirksreg. eine 100% Tätigkeit als angestellte Lehrkraft ab?
Vermutlich aufgrund §9 des Pflegeberufegesetzes:

"§ 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen
(...)
2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau für die Durchführung des theoretischen Unterrichts sowie mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung für die Durchführung des praktischen Unterrichts,
(...)
(2) 1Das Verhältnis nach Absatz 1 Nummer 2 soll für die hauptberuflichen Lehrkräfte mindestens einer Vollzeitstelle auf 20 Ausbildungsplätze entsprechen. 2Eine geringere Anzahl von hauptberuflichen Lehrkräften ist nur vorübergehend zulässig."

Siehe

Und da ansonsten wohl das Verhältnis Lehrkräfte - Ausbildungskräfte nicht mehr passen würde, genehmigt man ihm nur 50%.
So meine Vermutung.
 
  • Like
Reaktionen: Jacaranda
Ich habe den thread nochmals gelesen.
Dabei ist mir aufgefallen,
die Schulaufsichtsbehörde genehmigt nicht zu welchem Anteil du bei deinem Arbeitgeber angestellt wirst. Die Schulaufsichtsbehörde genehmigt Fächer die du Unterrichten darfst und keinen Zeitanteil. Mit wieviel Anteil dich dein Arbeitgeber einstellt ist dessen Sache ebenso für das entsprechende Lehrer-Schüler Verhältnis zu sorgen.
Der Arbeitgeber könnte z.B. sagen 50% Lehrtätigkeit in der Schule, 50% Lehrtätigkeit als PA oder was auch immer.
 
Ich habe den thread nochmals gelesen.
Dabei ist mir aufgefallen,
die Schulaufsichtsbehörde genehmigt nicht zu welchem Anteil du bei deinem Arbeitgeber angestellt wirst. Die Schulaufsichtsbehörde genehmigt Fächer die du Unterrichten darfst und keinen Zeitanteil. Mit wieviel Anteil dich dein Arbeitgeber einstellt ist dessen Sache ebenso für das entsprechende Lehrer-Schüler Verhältnis zu sorgen.
Der Arbeitgeber könnte z.B. sagen 50% Lehrtätigkeit in der Schule, 50% Lehrtätigkeit als PA oder was auch immer.
Danke für die Rückmeldung.

Meint Ihr es macht einen großen Unterschied ob man:

B.Sc. Pflegewissenschaften -> Master Bildungswissenschaften

oder

BA Bildungswissenschaftlich -> MA. Bildungswissenschaften: Fachrichtung Pflege, macht?

In NRW wird wohl beides akzeptiert. Wie würdet ihr das im Rahmen der Einstellungschancen etc. bewerten?

Oder seht Ihr hier Vorteile / Nachteile für die entsprechenden Wege?
 
Das wird dir niemand verbindlich Beantworten können.
Die Schulen sind derzeit am Rudern die Gen. Ausb. zu organisieren, die müssen sich auch erst rantasten.
Welcher Ausb.träger künftig in welcher Fachrichtung die Ausb. anbieten will und kann wird sich erst in den nächsten Jahren herausstellen, daraus ergibt sich der Bedarf an Lehrerpersonal.

Übergangsvorschriften für "nicht Master" in den einzelnen Bundesländern, sowie befristete Zulassungen, machen Vorhersagen noch unübersichtlicher.

Zudem werden deine persönlichen Chancen davon abhängig sein welches Haupt- und Nebenfach du wählst und daraus ableitend deine Verwendbarkeit für die Zulassung zu bestimmten Unterrichtfächern/Gebieten.
 
Tatsächlich muss die Regierung ja diese Lehrer genehmigen für die jeweiligen Fächer. Und trotzdem, dass ich mir gedacht hätte, dass die Generalistik hier Sicherheit und Gleichstellung zumindest für ganz Deutschland bringt, ist es nun leider nicht so. Wäre aber doch wohl SEHR sinnvoll gewesen. So ist es bei uns tatsächlich so, dass hier in Bayern jeder Regierungsbezirk dazu seine eigene Meinung hat, was die Genehmigung gewisser BA oder Master angeht.
Blöderweise gibt das den verschiedenen Studiengängen keinerlei Sicherheit für dies oder jenes genehmigt zu werden. Es ist ein Dschungel! LEIDER.
Dies führt evtl. zu diesen Kapriolen von 50% als BA und 50% als Dozent, weil die Dozententätigkeit hier wohl einfacher planbar ist. Was natürlich wenig sinnvoll ist, aber vielleicht für die Schule eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen. Sowie Martin H ja auch vermutet hat!
Leider hilft Dir das nun vermutlich nicht weiter. Aber ich musste meinem Unmut darüber mal Luft machen!
 

Ähnliche Themen