Wechselschichtzulage nachträglich?

ninchen

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Hallo ihr Lieben,
seit kurzem müssen bei uns auf Station alle exam Kräfte Nachtdienste leisten, da eine Dauernachtwache weggefallen ist. Nun leisten wir ca 4-6 Nächte alle zwei Monate. Meine Frage, wird die Wechselschichtzulage jeweils für den Monat gezahlt, in dem ich die 40Std geleistet habe, sprich jeden zweiten, oder geht sie mir flöten, weil ich die nötigen Stunden nicht jeden Monat habe?
Andere Frage, kann die Wechselschichtzulage noch rückwirkend, zB für Februar gezahlt werden?
Danke,
ninchen
 
Hallo Ninchen,

du brauchst die Nächte aber jeden Monat um auf die Wechselschichtzulage zu kommen.

lg
Narde
 
Welcher Tarif?
 
Hallöchen,

wenn du in einem Monat alle 3 Schichten arbeitest bekommst du auch nachträglich deine Schichtzulage für einen Monat. Besser wäre aber alle 4 Wochen Nachtdienst zu machen, weil du dann am Jahresende Zusatzurlaub bekommst.
Grüssle
 
AVR=Arbeitsvertragsrichtlinien, musste erst mal nachlesen was das heißt,
denn ich wollte eigentlich zuerst was spezifisches schreiben, aber ist AVR denn generell gleich, oder eher eine Richtlinie die jeder AG in eine eigene Formulierung umsetzt/ umsetzen kann...?
Was ich dazu gelesen habe spricht eher für letzteres.
Im schlechtesten Falle trifft womöglich gar nix zu was hier geschrieben wird....
...was ja nicht weiterhelfen würde.

Was helfen würde - den eigenen Arbeitsvertrag gründlich durchzulesen, sowie die spezifische Umsetzung durch den Arbeitgeber, erhältlich in der Personalabteilung (?) generell würd ich mich in der Frage an die Personalabteilung wenden, dort hat man zwar auch noch vieles andere zu tun, trotzdem ist man dort auch für das Personal da, meine Erfahrungen sind bislang immer positiv gewesen, egal um was es ging.
Eins vielleicht noch: Bei mir hat sich die PA noch nie geirrt, leider. Wurde keine Wechselschicht-Zulage gezahlt, sondern "nur" die Schichtzulage, war's bisher immer rechtens, zum Haare raufen knapp, rechtlich aber in Ordung.
Aber Fehler können passieren.
 
AVR Caritas? gehe jetzt mal davon aus.
Hallöchen,

wenn du in einem Monat alle 3 Schichten arbeitest bekommst du auch nachträglich deine Schichtzulage für einen Monat. Besser wäre aber alle 4 Wochen Nachtdienst zu machen, weil du dann am Jahresende Zusatzurlaub bekommst.
Grüssle
In den AVR ist es etwas anders. Erstmal zu den alle 4 Wochen Nachtdienst:

(2) Der Mitarbeiter, der Wechselschichtarbeit ( § 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Anlage 5 zu den AVR) oder Schichtarbeit (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 2 der Anlage 5 zu den AVR) zu leisten hat, erhält bei einer Leistung im Kalenderjahr von mindestens
113 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 1 Arbeitstag,
225 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 2 Arbeitstage,
338 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 3 Arbeitstage,
450 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 4 Arbeitstage

Zusatzurlaub im Urlaubsjahr.
Der Mitarbeiter, der die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt, erhält bei einer Leistung im Kalenderjahr von mindestens
150 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 1 Arbeitstag,
300 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 2 Arbeitstage,
450 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 3 Arbeitstage,
600 Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 4 Arbeitstage

Und zu der eigentlichen Frage:
(b) Der Mitarbeiter, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Anlage 5 zu den AVR) vorsieht, erhält eine Wechselschichtzulage
1) in Höhe von 102,26 EUR monatlich, wenn er dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,
2) in Höhe von 61,36 EUR monatlich, wenn er dabei in je sieben Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet.
(c) Der Mitarbeiter, der ständig Schichtarbeit ( § 2 Abs. 2 Unterabs. 2 der Anlage 5 zu den AVR) oder Arbeit mit Arbeitsunterbrechung (geteilter Dienst) zu leisten hat, erhält eine Zulage
1) in Höhe von 46,02 EUR monatlich, wenn die Schichtarbeit oder der geteilte Dienst innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 18 Stunden erbracht wird,
2) in Höhe von 35,79 EUR monatlich, wenn die Schichtarbeit oder der geteilte Dienst innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden erbracht wird.

Man muss also schon exakt schauen wann man wieviel N#chte gemacht hat
 
Ja, avr der caritas ist richtig.
auf die nötigen nächte für einen zusätzlichen urlaubstag komme ich in jeden fall, da schon unser spätdienst bis 21 uhr geht. dazu noch so drei nächte im monat kommt hin.

aber zur eigentlichen frage hier ein konkretes beispiel: im feb`10 hab ich lt meiner abrechnung 63 std nachtdienst gearbeitet. für mai werden es auch soviele sein. laut den § die maniac zitiert hat, hätte ich anspruch auf die 102 euro zuschlag, oder?
nach meinem urlaub werde ich die mav, bzw personalabteilung darauf ansprechen, die frage kam nur jetzt auf.
 
Ja, avr der caritas ist richtig.
auf die nötigen nächte für einen zusätzlichen urlaubstag komme ich in jeden fall, da schon unser spätdienst bis 21 uhr geht. dazu noch so drei nächte im monat kommt hin.
Der Zusatzurlaub für den Nachtdienst wird erst im darauffolgenden Kalenderjahr ausgerechnet und auch gewährt.

aber zur eigentlichen frage hier ein konkretes beispiel: im feb`10 hab ich lt meiner abrechnung 63 std nachtdienst gearbeitet. für mai werden es auch soviele sein. laut den § die maniac zitiert hat, hätte ich anspruch auf die 102 euro zuschlag, oder?
wichtig sind in der Tat diese 5 Wochen, in denen der erforderliche Nachtdienst geleistet werden muss.
Wenn Du also beispielsweise Anfang März den Nachtdienst geleistet hast und den nächsten Ende April, dann fällst Du schon raus.
Unser Personaler rechnet da wirklich immer rückwärts und gewährt diese Schichtzulagen, wenn die betreffenden Paragraphen genau zutreffen.
 

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