Wechselschichtzulage AVR - Wieviel Zeit darf zwischen den Nachtdiensten liegen?

didibuh

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Hallo,
ich habe da mal eine Frage.

Als Beispiel:


Ich habe am 8 bis 12 August Nachtdienst gemacht und habe den nächsten Nachtdienst vom 19 bis 23 September, bekomme ich dann die volle Wechselschichtzulage ???


Für mich zunächst logisch, da ich ja im August in allen Schichten gearbeitet habe und auch im September in allen Schichten gearbeitet habe. Aber das sieht man bei uns in der Personalabteilung anders.


Anlage 31 AVR besagt:

[FONT=&quot]§ 4 Sonderformen der Arbeit[/FONT]
[FONT=&quot](1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.[/FONT]




[FONT=&quot]Was bedeutet jetzt genau ...längstens nach Ablauf eines Monats.....???[/FONT]


[FONT=&quot]Für unsere Personalabteilung heist es, mind. alle 4 Wochen 2 Nächte sonst gibts nur die einfache Schichtzulage.[/FONT]




[FONT=&quot]Ist das so korrekt zu verstehen. Wo doch jeder MA in jedem Monat also vom 1 bis zum 30 Regelmäßig in allen Schichten arbeitet ?
[/FONT]
 
Ich kenne es auch so wie bei Deiner Personalabteilung. Zwischen deinen beiden Nachtdienstblöcken liegt mehr als ein Monat, daher steht Dir diesmal keine Wechselschichtzulage zu. Oder, falls es das im AVR gibt, die reduzierte Zulage, da Du ja wahrscheinlich Früh- und Spätdienste hattest.
 
Das verstehe ich jetzt aber nicht.:-?
Zählt da nicht der Monat? = 1. - 30./31. jd. Monats?

Dann kann ja der AG die Anweisung rausgeben, bei der Dienstplangestaltung dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeiter mindestens 5 Wochen z. B keinen ND machen darf.:schraube:

Somit spart er sich dann jedesmal die Wechselschichtzulage. :aetsch:

Ich frage so doof, weil wir nur Früh- und Spätschicht haben. Und selbst, wenn ich 5 Wochen frei habe(Urlaub und Überstundenfrei), bekomme ich meine Schichtzulage.:)

LG opjutti
 
Ich frage so doof, weil wir nur Früh- und Spätschicht haben. Und selbst, wenn ich 5 Wochen frei habe(Urlaub und Überstundenfrei), bekomme ich meine Schichtzulage.:)

In welchem Tarifvertrag?

Wenn TVÖD und AVR nun ausdrücklich schreiben, was in diesem Fall unter "regelmäßig" zu verstehen ist, warum müssen wir dann nach einer anderen Definition suchen? Die hier wurde nun mal ausgehandelt.
 
@Claudia:

TVöD!!

Jutta
 
Schichtzulage oder Wechselschichtzulage?
 
@narde:

Schichtzulage

LG opjutti
 
@narde:

Schichtzulage

LG opjutti

Im TVÖD gibt's die Schichtzulage - für den Wechsel zwischen Früh- und Spätdienste - und die Wechselschichtzulage - wenn der Nachtdienst auch noch dazu kommt. Dazu müssen aber die Nächte im o.g. Zeitraum geleistet werden.

Für die Schichtzulage gelten andere Regeln.

Bitte nicht verwechseln mit den Zuschlägen für den Nachtdienst - die werden bezahlt, unabhängig davon, wie oft Nachtdienst geleistet wurde. Eine Dauernachtwache (auch wenn es die kaum noch gibt) bekommt die Zuschläge für den Nachtdienst, aber keine Wechselschichtzulage - sie wechselt ja nicht.
 
Hallo
Soweit ich informiert bin bedeutet "innerhalb eines Monats" nicht der Monat wie ihn der Normalo versteht -Januar, Februar, ärz etc, sondern der "Monat" beginnt mit dem Nachtdienst und wenn Du innerhalb von 30 (oder 31?) Tagen keinen erneuten Nachtdienst mehr machst gibt es keine Wechselschichtzulage.
Alesig
 
Hallo
Soweit ich informiert bin bedeutet "innerhalb eines Monats" nicht der Monat wie ihn der Normalo versteht -Januar, Februar, ärz etc, sondern der "Monat" beginnt mit dem Nachtdienst und wenn Du innerhalb von 30 (oder 31?) Tagen keinen erneuten Nachtdienst mehr machst gibt es keine Wechselschichtzulage.
Alesig

Da hätte sich die AVR aber auch eindeutig gescheiter ausdrücken können. Wenn da ständ innerhalb von 4 Wochen wäre es jedem klar gewesen.
Da ich als Leitung die Dienstpläne schreibe, muss ich jetzt darauf achten das innerhalb von 4 Wochen die Kollegen mind. nochmal 2 Nächte machen, damit die volle Wechselschichtzulage gezahlt wird.


Obwohl ich das immer noch sehr schlecht verhandelt finde.:wut: Da sollten die AVR aber nachbessern.:deal:
 
Hallo,
jup, genau wie bei uns auch - in 4 Wochen müssen mindestens 2 nachtdienste abgeleistet sein um die volle Zulage zu erhalten.....:angry:- grr, bin aber froh wenn ich nur wenig Nächte habe....:roll:
 
Hallo nochmal zusammen
Hier noch einmal meine Einstellungen in einem ähnlichen Thread, nämlich - Wechselschichtzulage - was bedeutet längstens nach einem Monat?? -

"Für mich mal wieder ein interessanter Aspekt. In der Gesamtansicht des § 4 (1) der Anlage 31 der AVR kommen mal wieder so einige Ungereimtheiten ans Licht.
Daher stelle ich diesen erst einmal hier ein:
§ 4 (1) der Anlage 31
"Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."

Nach dem Duden ist die Bedeutung von "längstens" in Bezug auf Zeitspannen: höchstens; keinesfalls länger als
Ich schließe mich der Auffassung an, dass somit ein Zeitraum innerhalb eines Monats gemeint ist und nicht aufeinander folgender Monate.
Somit ist für die Gewährung der Wechselschichtzulage jeder Monat seperat zu betrachten und nicht an den Vormonat oder den nachfolgenden gekoppelt.
Wichtigst in diesem Zusammenhang ist noch das Wort "erneut". Das bedeutet nämlich, dass in jedem besagten Monat mindestens zwei voneinander unterbrochene Nachtschichtphasen geleistet werden müssen. Wobei die eine der folgenden Phasen eben mindestens zwei Nachtschichten umfassen muss.
Beispiele:
- 5 Einzelnächte in einem Monat gleich keine Wechselschichtzulage
- ein einzelner Nachtdienstblock in einem Monat von 2, 3 oder mehr Nachtschichten gleich keine Wechselschichtzulage
- 1 Nachtschicht, 5 Tage frei, 2 Nachtschichten in einem Monat gleich zu gewährende Wechselschichtzulage

Deutlich getrennt von diesem zeitlichen Konstrukt zu sehen ist die Berechnung für den Zusatzurlaub n: § 17 (1) Buchst. a der AVR.
Hier sind "zwei zusammenhängende Monate" als eine Voraussetzung benannt.
Das darf aber nicht mit den Voraussetzungen zur Gewährung der Wechselschichtzulage vermengt oder vermischt werden."

und

"hallo Maniac
du schriebst
Ich denke längstens nach Ablauf eines Monats bedeutet bewusst "nach ABLAUF EINES Monats" und nicht "längstens nach Beendigung des (laufenden) Monats" oder einfach "längstens nach Ablauf DES Monats" ...

Ich denke an dieser Stelle könnte ein Kampf um die Deutungshoheit beginnen. Dafür brauche ich aber deine präzisen Überlegungen zu dem Sachverhalt.
Das obige ist für mich aus folgendem Grund missverständlich.
Wenn man "nach ABLAUF EINES Monats" meinte, dann sollte man das auch einfach so schreiben.
Geschrieben ist aber eben "längstens nach Ablauf eines Monats". Und damit ist ein Eingrenzung dieses Zeitraumes oder dieser Zeitspanne gemeint. Man kann ja auch schreiben: "höchstens oder keinesfalls länger als nach Ablauf eines Monats".
Das ergibt für mich insgesamt auch Sinn, denn es muss eine Begrenzung stattfinden. Wenn ich einfach "nach Ablauf eines Monats" annehme, dann können auch Nachtschichten die mehrere Monate nach wann auch immer stattgefundenen Nachtschichten gemeint sein. Und somit wäre überhaupt keine zeitliche Begrenzung gegeben.
Insgesamt finde ich diese Vorschrift von ihrer Interpretationsfähigkeit aber durchaus schwierig und somit nicht eindeutig."

also, mit kollegialen Grüßen ..... Andreas .....
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als ich als PDL bei einem privaten ambulanten Intensivpflegedienst gearbeitet habe, hatten wir uns auf folgende Regel verständigt. Wer innerhalb eines Kalendermonats vier Nachtdienste macht, bekommt die "Nachtdienstzulage" -wer nur drei oder weniger gemacht hat, bekommt sie nicht. Fände die Regelung viel einfacher und gerechter, weil sie von jedem MA nachvollziehbar ist. Jetzt muss ich auch AVR anwenden und die Regelungen führen immer wieder zu Gesprächsbedarf und teilweise auch zu Frustration.

Gruß KGK
 
Hallo,

wisst ihr zufällig wieviele Früh und Spätdienste ich im Monat arbeiten muss um die WEchselschichtzulage zu erhalten? Zwei Nächte weiss ich, aber wieviel Früh und Spät?

Danke

LG
Steffi
 
Hallo Steffi

Die Anzahl von Früh- oder Spätschichten ist egal. Es könne auch andere Dienstzeiten sein.
Wichtig ist das innerhalb der vorgegebenen unterschiedlichen Schichten eben gewechselt werden muss.

Liebe Grüße ..... Andreas .....
 

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