Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Als Beispiel:
Ich habe am 8 bis 12 August Nachtdienst gemacht und habe den nächsten Nachtdienst vom 19 bis 23 September, bekomme ich dann die volle Wechselschichtzulage ???
Für mich zunächst logisch, da ich ja im August in allen Schichten gearbeitet habe und auch im September in allen Schichten gearbeitet habe. Aber das sieht man bei uns in der Personalabteilung anders.
Anlage 31 AVR besagt:
[FONT="]§ 4 Sonderformen der Arbeit[/FONT]
[FONT="](1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.[/FONT]
[FONT="]Was bedeutet jetzt genau ...längstens nach Ablauf eines Monats.....???[/FONT]
[FONT="]Für unsere Personalabteilung heist es, mind. alle 4 Wochen 2 Nächte sonst gibts nur die einfache Schichtzulage.[/FONT]
[FONT="]Ist das so korrekt zu verstehen. Wo doch jeder MA in jedem Monat also vom 1 bis zum 30 Regelmäßig in allen Schichten arbeitet ?
[/FONT]
ich habe da mal eine Frage.
Als Beispiel:
Ich habe am 8 bis 12 August Nachtdienst gemacht und habe den nächsten Nachtdienst vom 19 bis 23 September, bekomme ich dann die volle Wechselschichtzulage ???
Für mich zunächst logisch, da ich ja im August in allen Schichten gearbeitet habe und auch im September in allen Schichten gearbeitet habe. Aber das sieht man bei uns in der Personalabteilung anders.
Anlage 31 AVR besagt:
[FONT="]§ 4 Sonderformen der Arbeit[/FONT]
[FONT="](1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.[/FONT]
[FONT="]Was bedeutet jetzt genau ...längstens nach Ablauf eines Monats.....???[/FONT]
[FONT="]Für unsere Personalabteilung heist es, mind. alle 4 Wochen 2 Nächte sonst gibts nur die einfache Schichtzulage.[/FONT]
[FONT="]Ist das so korrekt zu verstehen. Wo doch jeder MA in jedem Monat also vom 1 bis zum 30 Regelmäßig in allen Schichten arbeitet ?
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