Zitate, Quelle s. #6
"§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.
2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."
"§ 27 Zusatzurlaub
(1) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten
a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
b) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate
einen Arbeitstag Zusatzurlaub."
Aus sicherer Quelle finde ich meine Angaben für meinen AG voll und ganz bestätigt.
Wer durchschnittlich längstens nach Ablauf 1 Monats
erneut ND leistet - erfüllt die Voraussetzung für die höher bezahlte Wechselschichtzulage.
Zur Berechnung ob 1 Zulage erarbeitet wurde, benötigt man demzufolge auch: 2 Monate in Folge.
Wird die definierte Frist überschritten...wird keine Wechselschicht gearbeitet, wird auch keine Wechselschichtzulage bezahlt. Da aber Schicht gearbeitet wurde (Früh und Spät) gibt es die Schichtzulage.
Eine andere Auslegung, gemäß dem was Kalimera schrieb:
Wechselschichtzulage gibt es immer dann, wenn Wechselschicht geleistet wurde. Ich kenne keine Klausel die besagt, dass man trotz geleisteter Wechselschicht die Zulage nicht erhält, nur weil man in irgendeinem Monat davor keinen Wechselschichtanspruch hatte. Lass Dich nicht kirre machen.
Könnte so interpretiert werden, dass wer durchschnittlich im Jahr regelmäßig 1x im Monat ND leistet und nur ausnahmsweise nicht, die WSZ auch erhält. Wenn der AG das so sieht, find ich das - gut. Meiner - sieht es so nicht. Wird WS gearbeitet, gibt es die Zulage, ansonsten halt nicht. Ferdsch.
Leider schaffe ich es nicht die Antwort auf meine Frage hinauszuintepretieren. Für 3 Monate WS + 1 Tag Urlaub im Jahr verstehe ich.
Nein, auch das hast Du nicht richtig verstanden. Für
2 Monate WS gibt es 1 Zusatzurlaubstag. Macht max. 6 Zusatzurlaubstage im Jahr. Wer ausschließlich 2 Schichten arbeitet erhält für 4 Monate 1 zusätzlich, auf's Jahr sind das 3.
Wann die Zulagen bezahlt werden ist unterschiedlich - weswegen man wissen sollte wann sie für welchen Monat auf dem Gehaltszettel drauf stehen.
Für weitere Fragen: Eine PK die Wechselschicht arbeitet, Deine SL, die Personalverwaltung, die Personalvertretung.