Wechselschichtzulage

Nitro112

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Hallo.

Ich habe eine Frage zur Wechselschichtzulage:

Ich arbeite auf einer unfallchr. Normalstation und habe sonst immer in allen schichten durchgwechselt und bekam auch immer meine WSZ. Nächsten Monat habe ich gar keine Nächte. Eine kollegin, die nur im Tagdienst arbeitet meinte man kriegt dann 3 Monate keine WSZ mehr.

Ich konnte iwie nichts dazu finden. Ich dachte ich kriege dann nur dieses einen Monar keine WSZ
 
Sowas müsste im Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag stehen.

Kenne ich aber nicht, macht auch keinen Sinn. Vermutlich gibt es hierzu eine Verwechslung mit etwaigen Zusatzurlaubansprüchen.

WSZ gibts immer wenn du auch WS arbeitest.
 
2 paar Stiefel, würd ich auch sagen, insofern TVöD zutrifft.
Andersweitiges/ sonstige interne Regelungen - k.A.
Wo ich jetzt doch ins Trudeln komme ist folgendes
Du hast ND
im März
im April
im Mai NICHT
im Juni wieder
im Juli auch
Die WS-Zulage gibt es, wenn binnen Monatsfrist (hier 31 Tage, interne Regelung) ND geleistet wurde, von einem auf den anderen Monat. Schicht wird in der Pflegegruppe sowieso geleistet.
So.
Von März auf April, sowie von Juni auf Juli hast Du Wechselschicht, erhältst auch die WS-Zulage.
Von April auf Mai, sowie von Mai auf Juni arbeitest Du - nur Schicht, erhältst auch nur die Schichtzulage....
....macht dann 2 Monate nur Schichtzulage.
Auf der Allgemeinstation hatte ich auch "nur" 1x im Monat ND, weil da nur 1 ND gebraucht wurde, da wurde dann (i.d.R.) darauf geachtet, dass der erneute ND so geplant wurde, dass die WS-Zulage nicht wegfiel.
Hab sie 1x nicht bekommen, das in der Verwaltung moniert - aber das war leider korrekt abgerechnet, weil ich außerhalb der Monatsfrist (32 oder 33 Tage) wieder ND hatte. Pech gehabt.

Anspruch auf die Zusatzurlaubstage,
bei WS 1 wenn 2 Monate WS gearbeitet wurde (interne Berechnung - das o.g.)
bei Schicht für 3 Monate --- womit ich auch vermute, dass die Kollegin DAS gemeint hat
somit reduziert sich, durch den 1 Monat ohne ND auch der Zusatzurlaubsanspruch, für das 2. Quartal.
Solltest Du Urlaub haben und deswegen keinen ND haben, kann (k.A. ob das überall so gehandhabt wird ist) weiter der "sonst übliche" ND verplant werden, somit fällt weder die WSZ weg noch der Zusatzurlaubsanspruch.
Solltest aus anderen Gründen keinen ND gehabt haben - ist die Frage - ist es Dir egal oder nicht.
Ist es Dir nicht egal - sprich Deine Leitung an.
 
Ich arbeite im TVÖD. Und nein die WSZ stehen nicht im Vertrag. (Warum denn auch es ist ja im TVÖD verankert)

Aber ich finde dazu nichts. Warum ich "nur" 2 Monate kein WSZ kriege verstehe ich auch nicht.
 
Meinte sie vielleicht die Auszahlung der Zulage auf dem Gehaltszettel - die kommt immer ca. 3 Monate danach.
 
Den TVöD gibt es auch in gedruckter Form:-), meiner iss irgendwo - find ihn nur grad nicht.
Soll aber auch ein neuer rauskommen, frag doch mal bei der Personalvertretung nach.
Bzw. im Netz findet sich auch allerhand. Magst mal lesen?
Vielleicht wird es damit deutlicher.
Hm, scheinbar wurde das mit den Zusatzurlaubstagen bei Schicht geändert, wusst ich nicht, betrifft mich nicht mehr.
Wer "nur" Schicht arbeitet, erhält für 4 (nicht mehr 3) Monate 1 zus. Urlaubstag.
TVöD Wechselschichtzulage: Zulage im Schicht- und Wechselschichtdienst
TVöD: § 27 Zusatzurlaub

Nachtrag vielleicht ist der, in Bezug auf §7 TVöD besser:
TVöD: § 7 Sonderformen der Arbeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider schaffe ich es nicht die Antwort auf meine Frage hinauszuintepretieren. Für 3 Monate WS + 1 Tag Urlaub im Jahr verstehe ich.

Was ist wenn ich 1 Monate keine Nachtschicht habe. Kriege ich dann 3 Monate keine Wechselschichtzulagen mehr? (Das der Urlaubstag weg ist, ist klar)
 
Wechselschichtzulage gibt es immer dann, wenn Wechselschicht geleistet wurde. Ich kenne keine Klausel die besagt, dass man trotz geleisteter Wechselschicht die Zulage nicht erhält, nur weil man in irgendeinem Monat davor keinen Wechselschichtanspruch hatte. Lass Dich nicht kirre machen.
 
Eigentlich müsste doch jemand, der im TVÖD arbeitet einfach mal auf seine Abrechnungen gucken. Müsste dann doch schnell geklärt werden. :/
 
Zitate, Quelle s. #6
"§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.
2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."

"§ 27 Zusatzurlaub
(1) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten
a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
b) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate
einen Arbeitstag Zusatzurlaub."

Aus sicherer Quelle finde ich meine Angaben für meinen AG voll und ganz bestätigt.
Wer durchschnittlich längstens nach Ablauf 1 Monats erneut ND leistet - erfüllt die Voraussetzung für die höher bezahlte Wechselschichtzulage.
Zur Berechnung ob 1 Zulage erarbeitet wurde, benötigt man demzufolge auch: 2 Monate in Folge.
Wird die definierte Frist überschritten...wird keine Wechselschicht gearbeitet, wird auch keine Wechselschichtzulage bezahlt. Da aber Schicht gearbeitet wurde (Früh und Spät) gibt es die Schichtzulage.

Eine andere Auslegung, gemäß dem was Kalimera schrieb:
Wechselschichtzulage gibt es immer dann, wenn Wechselschicht geleistet wurde. Ich kenne keine Klausel die besagt, dass man trotz geleisteter Wechselschicht die Zulage nicht erhält, nur weil man in irgendeinem Monat davor keinen Wechselschichtanspruch hatte. Lass Dich nicht kirre machen.
Könnte so interpretiert werden, dass wer durchschnittlich im Jahr regelmäßig 1x im Monat ND leistet und nur ausnahmsweise nicht, die WSZ auch erhält. Wenn der AG das so sieht, find ich das - gut. Meiner - sieht es so nicht. Wird WS gearbeitet, gibt es die Zulage, ansonsten halt nicht. Ferdsch.

Leider schaffe ich es nicht die Antwort auf meine Frage hinauszuintepretieren. Für 3 Monate WS + 1 Tag Urlaub im Jahr verstehe ich.
Nein, auch das hast Du nicht richtig verstanden. Für 2 Monate WS gibt es 1 Zusatzurlaubstag. Macht max. 6 Zusatzurlaubstage im Jahr. Wer ausschließlich 2 Schichten arbeitet erhält für 4 Monate 1 zusätzlich, auf's Jahr sind das 3.

Wann die Zulagen bezahlt werden ist unterschiedlich - weswegen man wissen sollte wann sie für welchen Monat auf dem Gehaltszettel drauf stehen.
Für weitere Fragen: Eine PK die Wechselschicht arbeitet, Deine SL, die Personalverwaltung, die Personalvertretung.
 
Ich interpretiere (und kenne es von allen KH bis dato) es so, amezaliwa, es braucht ZWEI NÄCHTE pro Monat (längstens nach Ablauf...) für eine WSZ, nicht aber zwei Monate.
 
@amezaliwa
ich gehe doch völlig konform mit Dir. Wir sollten allerdings zwei Dinge auseinander halten.
Zulage (in Form des schnöden Mammons)Wechselschicht gibt es immer dann, wenn sie erarbeitet wurde und berechnet sich pro Monat. (Bedingung: mindestens 2x1Nachtdienst innerhalb eines Monats. Einmal 2 Nächte hintereinander gelten nicht, die Nächte müssen Abstand haben.)
Einen zusätzliche U-Tag gibt es:
wenn 2 aufeinanderfolgende Monate WS geleistet wurde und/oder
4 aufeinanderfolgende Monate Schichtarbeit geleistet wurde. Wichtig ist dabei, dass diese Monate aufeinander folgen, nach jegl. Unterbrechung, z.B. durch Urlaub/Krankheit stellt den "Zähler" auf null und beginnt wieder mit dem folgenden Monat.
Das hatte die TE aber eh verstanden und bei dem rest soll sie sich nicht kirre machen lassen, gezahlt werden muss bei entsprechendem Tarifvertrag.
 
Ah, jetzt! Prima! Danke Kalimera, made my day.
Hab allerdings nicht den Eindruck, als ob Nitro es verstanden hat :-(
 
Eine Unterbrechung durch Urlaub oder Krankheit spricht dem Anspruch erstmal nicht entgegen! Die Zulage und damit auch die Urlaubstage gibt es auch dann, wenn ansonsten regelmäßig WS gearbeitet wurde - oder im Krank geplant war.
 
Eine Unterbrechung durch Urlaub oder Krankheit spricht dem Anspruch erstmal nicht entgegen! Die Zulage und damit auch die Urlaubstage gibt es auch dann, wenn ansonsten regelmäßig WS gearbeitet wurde - oder im Krank geplant war.
So kenn ich das auch
 
Korrigiere mich hinsichtlich der Unterbrechung durch krank, da hat Maniac natürlich recht, wenn WS geplant war gibt es keine Unterbrechung.
 

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