- Registriert
- 24.02.2019
- Beiträge
- 6
- Beruf
- Heilerziehungspfleger
- Akt. Einsatzbereich
- stationäre, geschlossene Eingliederunshilfe nach SGB XII
- Funktion
- Stationsleitung / Betriebsrat
Hallo und Entschuldigung wenn ich zu einem Thema frage welches sicher schon mehrmals angesprochen wurde. Ich habe leider nichts gefunden trotz SUFU welches genau mein Anliegen beantwortet.
Eine Kollegin hat ihren einzigen Frühdienst ( auch auf Wunsch des Arbeitgebers ) getauscht und ist aufgrund eines Ausfalls eines kranken Kollegen im Nachtdienst eingesprungen.
Sie hatte jetzt mehrere Nächte im diesem Monat sowie Spätdienst. Geplant war auch ein Früh, aber den hat sie ja nicht gearbeitet. Verfällt ihr Anspruch auf die Wechselschichtzulage oder bleibt er erhalten da ja die 3 Schichten vorgesehen und in aller Regel gearbeitet werden ?
Vielen Dank schon mal an alle.
Eine Kollegin hat ihren einzigen Frühdienst ( auch auf Wunsch des Arbeitgebers ) getauscht und ist aufgrund eines Ausfalls eines kranken Kollegen im Nachtdienst eingesprungen.
Sie hatte jetzt mehrere Nächte im diesem Monat sowie Spätdienst. Geplant war auch ein Früh, aber den hat sie ja nicht gearbeitet. Verfällt ihr Anspruch auf die Wechselschichtzulage oder bleibt er erhalten da ja die 3 Schichten vorgesehen und in aller Regel gearbeitet werden ?
Vielen Dank schon mal an alle.