Verpflichtung und Elternzeit

Fülle

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13.05.2013
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Hallo,
ich bin aufgrund meiner Fachweiterbildung noch 2 Jahre an meinem Haus verpflichtet. Nun zwingen mich verschiedene Faktoren (Kinder einschulung, Unterstützung meiner Eltern in der Landwirtschaft) meine Zelte nächstes Jahr hier abzubrechen und weg zu ziehen. Vorne Weg: Ich gehe sehr ungern hier weg da ich mich sehr wohl auf meiner Station fühle aber es geht leider nicht anders.
Leider habe ich vor der FWB eine Vertrag unterschrieben der mich 3 Jahre verpflichtet. Da für nächstes Jahr der Umzug geplant ist bleibt also noch ein Verpflichtungsjahr.
Pendeln wäre zwar generell möglich (und auch meine Notlösung), aber Finanziell und Zeitlich sehr aufwendig. (1,5 Std. einfach mit dem Auto)
Nun war eine Idee einfach Elternzeit zu nehmen, und die erlaubten 30 Std. in einem näheren Haus zu arbeiten. Weiß jemand ob das möglich ist?
Alternative wäre Vierteltags zu pendeln und Wohnortnah einen zweiten Job. Spricht hier etwas dagegen?
Ich muss mindestens eine halbe Stelle arbeiten. Da meine Frau auch Volltags arbeiten kann, da sie ebenfalls Krankenschwester ist und daher egal ist wer halb und wer Voll arbeitet.

Ich weiß es ist nicht sehr fair meinem jetzigen Arbeitgeber gegenüber, aber es war vor der FWB nicht absehbar das sich der Gesundheitszustand meiner Eltern so rapide verschlechtert und sie somit vermehrt unterstützung brauchen. Sich Freizukaufen ist leider auch nicht drin, da es pro Monat 400€ wären und dann müssten meine Kinder betteln gehen.

Vielen Dank schon mal

Gruß

Fülle
 
Das heißt, du willst mit der Elternzeit das Jahr "abgelten"? Bei uns geht das z. B. nicht, Elternzeit zählt nicht als Abgeltung für die Zeit, für die man sich verpflichtet hat. Stunden reduzieren ist möglich, ob dir dein Arbeitgeber das OK für das Arbeiten dann in einer anderen Klinik gibt, müsstest du abklären (ich glaub es ja eher nicht)!
 
Verstehe ich das richtig?

Du möchtest bei deinem AG beschäftigt bleiben, in Elternzeit gehen und dann "zusätzlich" bei einem anderen AG 30h/w arbeiten?

Das wird wohl kaum zu vereinbaren sein. Ich würde dir dies jedenfalls nicht gestatten. Und mit der Konkurrenzbegründung ist dies auch statthaft.
Allerdings kostet fragen bekanntlich nichts.
 
@Maniac: wie gesagt, bei uns geht es vertraglich schon gar nicht, die Verpflichtung in Elternzeit "abzusitzen"! Und dann noch nebenbei wo anders arbeiten... ich bezweifel, dass sowas genehmigt wird!
 
Hallo zusammen,

es ist durchaus möglich die Verpflichtungszeit in der Elternzeit abzusitzen. Habe ich in verschiedenen Kliniken bei zahlreichen Kolleginnen so erlebt. Rein gesetzlich ist es auch möglich in einer anderen Klinik während der Elternzeit zu arbeiten, allerdings nur wenn der AG dies genemigt. Und das wird er wahrscheinlich nicht tun, was durchaus verständlich ist.

@Susi_Sonnenschein: Bei Euch müssen weitergebildete Kollegen ihre 3 Jahre Verpflichtung immer abarbeiten? Was passiert denn, wenn die Kollegin mehrere Kinder bekommt, Jahre wegen der Elternzeiten nicht arbeitet und bei mehreren Kindern auch nicht arbeiten kann? Und kann dann gffs wegen anderer nicht vorhersehbarer Dinge, z.B. wie beim Threadstarter aufgrund eines erforderlichen Umzugs wegen pflegebedürftiger Angehöriger nicht mehr arbeiten und muss gar umziehen?

Gruß
Ludmilla
 
bei uns zählt elternzeit auch als verpflichtungszeit. wie es mit parallel wo anders arbeit ist weis ich aber nicht
 
Dann wundert es mich ehrlich gesagt nicht, dass immer weniger AG dazu bereit sind, teure FWB zu finanzieren!


Warum sollt die Elternzeit denn nicht zählen, der Arbeitnehmer ist weiterhin beschäftigt beim AG.

Mich wundert es andersrum nicht, dass sich so wenige Pflegekräfte sich für Fachweiterbildungen motivieren lassen, wenn durch die Nichtberücksichtigung der Elternzeit in die Verpflichtungszeit eine Familienplanung erschwert wird und zusätzlich finanziell nur begrenzt bis gar nichts davon hat. Nur zur Erinnerung, ich glaube man hat das nie korrigiert im Tarifvertrag. Mit Intensivfachweiterbildung verdient man in der Enstufe der Endgeldgruppe 9a weniger als die Nicht fachweitergebildeten Kollegen in der Enstufe der Endgeldgruppe 8a weil man in 9 a wenigeer "Weihnachtsgeld" bekommt.

Gruß
Ludmilla
 
Warum sollt die Elternzeit denn nicht zählen, der Arbeitnehmer ist weiterhin beschäftigt beim AG.
Weil der AG von dem bei ihm Beschäftigten in Elternzeit gar nichts bemerkt, der- bzw. diejenige ist schlicht nicht da. Ob eine nun wegen ihrer Kinder zu Haus bleibt oder zu einem anderen AG wechselt - demjenigen, der die Weiterbildung gezahlt hat, fehlt sie. Der Grund hat da keinerlei Auswirkung.
 
Ich fand das damals von meinem AG schon fair, wenigstens die Verpflichtungszeit abarbeiten zu müssen, denn wie Claudia schon schreibt, hat er ja sonst nichts davon, mir die FWB zu zahlen.
Wenn es dringende familiäre Probleme gäbe, könnte man mit unserer PDL sicherlich reden und eine Lösung finden - man kann auch bei uns schon Kinder kriegen - die Verpflichtungszeit wird halt dann danach abgeleistet. Durch die Verpflichtungszeit wird die Familienplanung nicht erschwert - es heißt nicht, man darf nicht in den ersten 3 Jahren nach einer FWB nicht schwanger werden, das kam schon oft genug vor!
 
Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit, sich vom neuen AG "freikaufen" zu lassen. Je nach Fachweiterbildung sollten sich die AG heutzutage darauf einlasssen. Intensiv- oder OP-Personal wird doch praktisch überall gesucht.
 
Weil der AG von dem bei ihm Beschäftigten in Elternzeit gar nichts bemerkt, der- bzw. diejenige ist schlicht nicht da. Ob eine nun wegen ihrer Kinder zu Haus bleibt oder zu einem anderen AG wechselt - demjenigen, der die Weiterbildung gezahlt hat, fehlt sie. Der Grund hat da keinerlei Auswirkung.

Ich fand das damals von meinem AG schon fair, wenigstens die Verpflichtungszeit abarbeiten zu müssen, denn wie Claudia schon schreibt, hat er ja sonst nichts davon, mir die FWB zu zahlen.
Wenn es dringende familiäre Probleme gäbe, könnte man mit unserer PDL sicherlich reden und eine Lösung finden - man kann auch bei uns schon Kinder kriegen - die Verpflichtungszeit wird halt dann danach abgeleistet. Durch die Verpflichtungszeit wird die Familienplanung nicht erschwert - es heißt nicht, man darf nicht in den ersten 3 Jahren nach einer FWB nicht schwanger werden, das kam schon oft genug vor!

Und mal ehrlich, was hat der AN davon? Finanziell zahlt sich eine FWB für einen AN meist nicht aus.
Natürlich ist die Familieplanung erschwert! Wenn es nicht bei einem Kind bleibt, dann hat man im Anschluss häufig erst mal für Jahre keine Möglichkeit mehr mit entspechendem Stundenaufwand zu arbeiten. Und wenn dann der Druck bleibt die Verpflichtung noch abarbeiten zu müssen, dann überlegt man sich das Kinderkriegen schon.....

Ich habe bei keinem meiner AG die Regelung gehabt, dass die Elternzeiten innerhalb der Verpflichtungszeit nachgearbeitet werden musste. Und kenne das auch von weiteren Kliniken nicht so. Scheint also eher selten zu sein, dass der AG darauf besteht.

Ludmilla
 
Warum sollt die Elternzeit denn nicht zählen, der Arbeitnehmer ist weiterhin beschäftigt beim AG.

Mich wundert es andersrum nicht, dass sich so wenige Pflegekräfte sich für Fachweiterbildungen motivieren lassen, wenn durch die Nichtberücksichtigung der Elternzeit in die Verpflichtungszeit eine Familienplanung erschwert wird und zusätzlich finanziell nur begrenzt bis gar nichts davon hat. Nur zur Erinnerung, ich glaube man hat das nie korrigiert im Tarifvertrag. Mit Intensivfachweiterbildung verdient man in der Enstufe der Endgeldgruppe 9a weniger als die Nicht fachweitergebildeten Kollegen in der Enstufe der Endgeldgruppe 8a weil man in 9 a wenigeer "Weihnachtsgeld" bekommt.

Gruß
Ludmilla

Das trifft den Nagel genau auf den Kopf!!
 
Herzlichsten Dank für eure Antworten!
Sorry das ich mich erst jetzt melde, aber momentan ist Heuernte und somit führt mich mein direkter Weg vor und nach dem Dienst auf den Hof meiner Eltern.
Das Freikaufen kenne ich nur wenn der neue AG ein großes Haus (z.B. Uni) ist, bei meinen Eltern sind jedoch nur Kreiskrankenhäuser in erreichbarer nähe. Trotzalledem werde ich den Kontakt zu besagten Häusern suchen und vielleicht kann man sich ja auf halbe/halbe einigen. Das würde immernoch billiger kommen als zu Pendeln.
Ich werde aber sicherlich noch am Ball bleiben mit der Elternzeit. In meinem Vertrag steht übrigens auch das die Verpflichtung bei Schwangerschaft und Niederkunft hinfällig ist.
Ich halte euch auf jedenfall auf dem laufenden.

Rückblickend würde ich die FWB aber nicht mehr machen, die investierte Arbeit, der ärger jetzt mit der Verpflichtung und alles fürs Prestige.

Danke nochmal

Gruß

Fülle
 
In meinem Vertrag steht übrigens auch das die Verpflichtung bei Schwangerschaft und Niederkunft hinfällig ist.

Ich hatte Dich so verstanden, dass Du ein Jahr Restelternzeit von den drei Jahren eines bereits existierenden Kindes nehmen möchtest. Dann wäre der erwähnte Passus uninteressant.

Zudem schreibst Du im Eingangsbeitrag:

Ich muss mindestens eine halbe Stelle arbeiten. Da meine Frau auch Volltags arbeiten kann, da sie ebenfalls Krankenschwester ist und daher egal ist wer halb und wer Voll arbeitet.

In dem Fall hast Du doch wohl das falsche Geschlecht, um über eine Schwangerschaft die Verpflichtungserklärung hinfällig werden zu lassen?
 
In dem Fall hast Du doch wohl das falsche Geschlecht, um über eine Schwangerschaft die Verpflichtungserklärung hinfällig werden zu lassen?

Mir fällt da spontan noch eine andere Alternative ein. :wink1:
 
Eine Geschlechtsumwandlung wäre mir zu teuer, da kann ich mich auch freikaufen!:wink1:


Das mit dem Passus im Vertrag hab ich erwähnt um zu zeigen, das mein AG bei Familiengeschichten doch recht aufgeschlossen ist, vielleicht hab ich ja dadurch Glück. Bei uns ist es also nicht so schlimm wie bei Susi Sonnenschein und Claudia.
 

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