Verhalten verstehen!?

Genau das ist das,was ich befürchtet habe.Wir hatten schon vor längere Zeit versucht mit dem Schwiegervater darüber zu reden.Haben ihm gesagt,das genau das passieren wird.Doch er wollte davon nix hören.Jetzt habe ich ihm das ja auch wieder versucht zu erklären,aber er macht dann zu.Mein Mann sagte mir jetzt,das er das schon seid längerem vermutet hatte,das sein Vater nie ein Testament aufsetzten würde.Weil ihn das auch nicht wirklich interessiere,was *danach* käme.Als ich meinem Schwiegervater sagte,das er doch meinem Mann das Haus damals versprochen hatte,senkte er den Kopf,schwieg und starrte vor sich hin!Betont das mein Mann das Haus bekommen sollte,hat er immer wieder,aber das schriftlich regeln?Nein.Meine Schwiegermutter hatte sich damals geweigert sich mit ihren Söhnen an einem Tisch zu setzten und alles zu besprechen!Sie wollte keinen Streit zu Lebzeiten und hats ihrem Mann überlassen.
Mir selber ist so ein Verhalten total fremd und nicht verständlich.

Das Haus ist im übrigen belastet.Ein Verkauf würde nur Schulden hinterlassen.Eine Auszahlung an die Brüder(die im übrigen betont hatten,das sie nix haben wollen und der Schwiegervater entlich alles regeln sollte)wäre finanziell auch nicht machbar.

Für die Links möchte ich mich bedanken.Schaue mir die Foren gründlich.

Ich werde versuchen dem Schwiegervater die Vorsorgevollmacht vorzulegen,ob er sich unterschreibt,weiß ich nicht.

Achja,und mit *nicht überrollen* meinte ich,wenn man ihn zu offt auf ein unangehmens Thema anspricht macht er einfach zu und man kann nicht mehr mit ihm reden!
 
Kommt der Schwiegervater ins Krankenhaus...
....gibt die TE, bzw. ihr Mann, deren Kinder die Tel.nr. an, sie schildern die häusliche Situation. Beim 1. Mal.
Im Zeitalter der elektronischen Datensammlung, bzw. der nach wie vor bestehenden schriftlichen Unterlagen - gibt es Info's der letzten KH-aufenthalte.
Im Falle, dass Entscheidungen getroffen werden müssen, die der Kranke nicht mehr treffen kann und ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss - dann wird als Erstes, schon im KH mit den nächsten Angehörigen gesprochen, ob sie diese übernehmen würden.
Da die TE und ihre Familie die nächsten sind, die sich täglich um ihn zu Hause kümmern und auch im KH - wird dies ebenfalls auffallen - nämlich uns.
Ein Richter wird NICHT ohne weiteres irgend jemanden bestimmen. Wenn möglich werden Angehörige bevorzugt, würd man sogar aktiv nach Angehörigen suchen. Außer es ist ersichtlich, dass dies gegen den erkennbaren Willen des Erkrankten ist - ist ja nicht jeder komatös, kann NICHT mehr kommunizieren.
Des weiteren - im Falle großer Dringlichkeit - geht ein Betreuungsverfahren schnell. Insbesondere wenn sich die Beteiligten einig sind und Zustimmung signalisieren. Der Richter faxt nachdem er sich persönlich ein Bild vom Erkrankten gemacht hat, sowie Erklärungen vom zuständigen Arzt bekommen hat einen vorläufigen richterlichen Beschluss ins KH - wo er gebraucht wird.
Wenn's sein muss, noch am gleichen Tag.
Genau das hatten wir erst vor ein paar Wochen. Hatte Zeit und hab mir das mal mit angehört. Der Richter wollte so einiges wissen, sowieso alles in verständlichen Worten erklärt bekommen.
Im Notfall kann der Richter auch ohne den Kranken gesehen zu haben eine vorläufige Betreuung genehmigen.

Bitte Claudia B., ich glaube auch, dass man Dir NICHT erklären muss, dass ein Einverständnis unter Zeugen auch mündlich gegeben werden kann.
Das Problem hier und überhaupt ist nicht eine wie auch immer aussehende schriftliche Zustimmung des Familienmitglieds.
Im Falle eines Falles geht es mehr um das Verständnis für die Einwilligung. Jeder Patient muss verstanden haben was er - wie auch immer - unterschreibt.

Beste Grüße
Minnie Mouse - gefällt mir grad
 
@amezaliwa: So eine richterliche Betreuung regelt aber in keiner Weise die Hinterlassenschaft und die Aufteilung des Erbes.
 
Das ist richtig. Meine Intention war es klar zu machen, dass das unten genannte, in Bezug auf eine Fremdbetreuung nicht richtig ist.
Sowas schürt Ängste, die hier überhaupt nicht angebracht sind.

Zitat von Claudia B.:
....Wird es nicht geregelt und der Vater kommt zum Beispiel ins Krankenhaus, kann nix mehr unterschreiben, wird es geregelt.
Gelder werden eingefroren ect. bis es zum Beispiel per Gericht einen Betreuer gibt. Der regelt das dann und die Angehörigen dürfen dann auch noch den Betreuer bezahlen....
 
Wenn der Schwiegerpapa sich net festlegen mag ist das doch mehr als verständlich. Er hat drei Kinder. Er will keinen benachteiligen. Vielleicht sind da mentale Rechnungen offen, die er glaubt damit begleichen zu können indem er nix festlegt. Die Kinder sollen sich selber einigen. Nun denn- auch ein Weg, den sicher auch der Vater begrüßen dürfte: sich schriftlich von den Geschwistern die Zusicherung geben lassen, dass sie auf das Erbe verzichten.

Wenn die Geschwister dies ablehnen, dann würde ich mich langsam mit Gedanken befassen, wie es nach dem Tod des Vaters weiter gehen wird, wenn Haus und Hof unter den Hammer kommen. Den Gedanken mag dein Mann weit von sich weg schieben. Er wird ihn einholen und das sehr unsanft.

Elisabeth
 
@elisabeth:
sich schriftlich von den Geschwistern die Zusicherung geben lassen, dass sie auf das Erbe verzichten.
kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich im Erbfall die Erbschaftsfolge ausser Kraft setzt.

Nach dem der Mann ein ziemliches Weichei zu sein scheint und nicht in die Pötte kommt, wird er das auch nicht in die Hand nehmen.

@Grittlie
Ich meine, dass nur du Grittlie handeln kannst und muss, für dich und deine Kinder und auch im Zweifelsfall gegen den Mann, der dich mit Familie im Regen stehen lässt.

Entweder es wird jetzt geregelt, innerhalb der nächsten 8Wochen, der Mann ist 90!!!, oder du stellst die Pflege und Versorgung ein und der Schwvater soll sich um seine Versorgung, bzw. dein Mann kümmern.
Denn du musst dich um deine Kinder kümmern, wie es dann nach Schwv. Tod weiter geht, dass dein Mann hier ebenfalls ne nulloption ist, scheint aus deinen Beiträgen klar zu sein.

Beim Erben hört die Freundschaft auf und irgendwelche Absprachen, Versprechungen so nicht schriftlich Festgelegt, gibts keine Erinnerung mehr, da sind schon viele Familienbande und Freundschaften zerbrochen.

Du sagst selbst der Schwvater ist schwer krank, es kann jeden Tag soweit sein, die Erbfolge per Gericht könnte schnell geregelt sein wie du schreibst, keiner will das Erbe, innerhalb von ein paar Wochen musst du ausziehen, die Bank will ihr Geld.

Also --- triff deine Entscheidung für dich, ziehe durch was du für am Besten hältst.
Dein Schwvater, wird zumindest ohne Druck keine Entscheidung treffen,
dein Mann scheint zu Schwach.
Also auf wenn willst du Warten?
Stell die Pflege ein und stell ihn und deinen Mann vor vollendete Tatsachen.
Wenn du auf Entscheidung von Anderen wartest, wirst du lange warten - wenn du nicht deine eigene Entscheidung triffst und der Schwvater stirbt ohne dass du was vorbereitet hast (z.B. neue Wohnung), dann musst du mit den Folgen deiner Nichtentscheidung leben - dann darfst du dich aber auch nirgends Beschweren, du hast es jetzt nocht in der Hand, später treffen dann Andere Entscheidungen auch für dich.
 
Das ist richtig. Meine Intention war es klar zu machen, dass das unten genannte, in Bezug auf eine Fremdbetreuung nicht richtig ist.
Sowas schürt Ängste, die hier überhaupt nicht angebracht sind.

Zitat von Claudia B.:
Diese Information habe ich im Rahmen einer Fortbildung bekommen. Ein Sparkassenmensch hat erzählt wie schwer sich zum Beispiel die Sparkasse tut mit "blanko" Generallvollmachten. Wie sie sich verhalten wenn Leute im Krankenhaus liegen und Angehörige wollen Gelder ect.. Natürlich werden erst die Angehörigen gefragt, nur wenn sie sich nicht einig sind und es zu Streiterreien kommt wird entschieden.


Ängste schüren braucht man nicht, "die" Angst ist schon da und ich denke, man kann Angst nur abstellen in dem man sich ihr stellt und gegen sie angeht.
Unsicherheiten machen Ängste und darum ist es für alle gut Unsicherheiten in Klarheiten (Sicherheiten) umzuwandeln.

von renje: kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich im Erbfall die Erbschaftsfolge ausser Kraft setzt.
Ne, aber du kannst das Erbe ausschlagen. Nein, danke geht immer (wird gerne gemacht wenn Schulden bekannt sind) und natürlich kann man das schon in einem Testament und mit einem Notar vorher regeln.

Ich würde diesen Weg gehen, die Kinder zusammentrommeln und mit dem Vater an einem Tisch.

Vater, Kinder mit RA/Notar:
Patientenverfügung, Vollmachten und Testament bei einem Rechtsanwalt/Notar.
 
@Claudia B.

Nein, danke geht immer (wird gerne gemacht wenn Schulden bekannt sind) und natürlich kann man das schon in einem Testament und mit einem Notar vorher regeln.
Jetzt hast du dich verpaloppiert, glaube ich.
Mit einem Testament sicher nicht, denn das erstellt ja der Erblasser und der will ja nicht, sollte er theoretisch doch, kann er ja nicht Reinschreiben was sein Sohn will oder nicht, sondern was ER will.

Dazu notwendig ist ein notarieller Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag der beurkundet wird und wieder Geld kostet.
Das könnten die anderen Kinder ja machen, dann erbt automatisch der Mann von Grittlie.
Ist das Realistisch?
Das müsste aber der Sohn machen und der scheint einen eher schwammigen Standpunkt zu haben.

Ansonsten Erbausschlagung, wenn der Erbfall eintritt, aber 6Wochenfrist beachten.

Ich würde diesen Weg gehen, die Kinder zusammentrommeln und mit dem Vater an einem Tisch.

Vater, Kinder mit RA/Notar:
Patientenverfügung, Vollmachten und Testament bei einem Rechtsanwalt/Notar.

Der Schwvater will ja nicht und warum sollte die Schwtochter das tun, die Erbt ja eh nix?

Kommt keine Einigung in der Familie zustande und der Schwvater macht kein Testament - heißt Wohnung suchen, wenn der Schwvater stirbt.

Ansonsten dem Schwvater klar machen, dass du Grittlie dir nen Job suchen musst, da die Familie ernährt werden muss, wenn der Schwvater seine Zusagen nicht verschriftlicht, oder ihr zieht aus als letzte Konsequenz.

Natürlich werden erst die Angehörigen gefragt, nur wenn sie sich nicht einig sind und es zu Streiterreien kommt wird entschieden.
Ja da stimme ich dir zu. Habe das nicht nur einmal Erlebt und die Hürde ist dabei relativ gering, wenn der Verdacht besteht, dass Geld/Immobilien im Spiel sind.
 
von renje: Jetzt hast du dich verpaloppiert, glaube ich.
Mit einem Testament sicher nicht, denn das erstellt ja der Erblasser und der will ja nicht, sollte er theoretisch doch, kann er ja nicht Reinschreiben was sein Sohn will oder nicht, sondern was ER will.
Ne habe ich nicht, dafür gibt es doch Testamente, wenn alle an einem Tisch, dann wird im Testament vermerkt....Hr. X erbt das Haus und Sohn XY und Sohn XYZ verzichten auf das Haus und.... Blablablubbbluub .... Nagel mich jetzt nicht auf den genauen Wortlaut fest, dafür gibt es die RA und Notare. Geht aber, habe ich schon gelesen.

von renje: Der Schwvater will ja nicht und warum sollte die Schwtochter das tun, die Erbt ja eh nix?
Kommt keine Einigung in der Familie zustande und der Schwvater macht kein Testament - heißt Wohnung suchen, wenn der Schwvater stirbt.
Das "muss" aber nicht "so" sein. Ich setze immer auf Gespräche (übrigens mitgehangen ist auch mit gefangen, sprich, erbt der Mann Schulden ist die Frau sehr wohl betroffen). Ich setzte auf Vernunft (Verstand), was geregelt ist macht keine Angst mehr. Vielleicht kann Grittlie noch einen von den Söhnen überzeugen das Problem "mit" zu lösen.

Egal wie, wir werden dieses Problem nicht lösen können, nur Grittlie kann aktiv werden und eine Problemlösung ansteuern.
Was geht, geht, was nicht geht, geht eben nicht.
Von Plan A nach Plan B, aber mit Angst und dadurch mit Groll leben, wäre für mich keine gute Basis der Seniorenpflege, geschweige denn für "mein" Familienleben.
 
Entweder man redet von einer Vorsorgevollmacht, die KEINE Bankvollmacht enthält - DAS wäre so auch nennenswert
oder
von einer Bankvollmacht, welche der Kontoinhaber persönlich, in der Bank, unter Aufsicht eines Bankangestellten zu unterschreiben hat
(wird sonst nicht akzeptiert)
oder
von einer gesetzlichen Betreuung
(welche genauso wie die Vorsorgevollmacht sehr unterschiedliche Punkte enthalten kann - oder auch nicht)

Die Vorsorgevollmacht hat weitgehend die Betreuung abgelöst, besteht eine solche wird kein Betreuungsverfahren eingeleitet
besteht eine Betreuung mit dem Punkt Vermögenssorge (exakten Wortlaut dazu habe ich nicht) - dann benötigt man wiederum keine Bankvollmacht

Somit wäre aktuell die Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht die schnellstmögliche Sache - theoretisch
dass damit die Erbgeschichte nicht erledigt ist - o.k., das lässt sich aber auch nicht von heut auf morgen komplett erledigen

was vielleicht auch ganz nett wäre
Grittlie - hat Dein Mann hier schon mal mitgelesen - oder weiß er davon nix?
Wenn alles so ist wie Du es beschreibst - dann zeig ihm doch mal die Seiten zu diesem Thema.
 
... kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich im Erbfall die Erbschaftsfolge ausser Kraft setzt. ...
Das muss selbstredend net per Schmierzettel erfolgen sondern bei einem Notar. Für Grittlie hätte es den Vorteil: sie weiß, woran sie ist.

Ich bezweifele auch, dass Druck bei dem Schwiegervater das richtige Mittel ist. Der Mann will sich net entscheiden. Er überlässt dies seinen Kindern. Das ist gar net so selten. Wenn mehrere Kinder da sind ist es nie leicht, ein Erbe ungleich aufzuteilen- denn darauf läuft es ja hinaus.

Pflege einstellen- Warum willst du den Schwiegervater bestrafen? Weil er keinem der Kinder weh tun mag? Ich finde das net die beste Idee.

Der einzigste, der hier unter Druck gesetzt gehört ist der Ehemann. Der hat sich gefälligst zu kümmern. Der muss sich mit den Geschwistern auseinandersetzen. Das mag dem Gang nach Kanossa gleich kommen- wird sich aber nicht verhindern lassen.

@Grittlie- mach einen Termin beim Anwalt und schlepp deinen Mann da hin. Der Fachmann soll deinem Mann erklären, welche Folgen seine Vogel-Straß-Taktik hat. Der dürfte bessere Argumente haben als: im Forum ks.de haben die ff. geschrieben ... .

Elisabeth
 
@elisabeth:
Das muss selbstredend net per Schmierzettel erfolgen sondern bei einem Notar. Für Grittlie hätte es den Vorteil: sie weiß, woran sie ist.
Stimme ich dir zu das ist dann der oben erwähnte Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag.

Pflege einstellen- Warum willst du den Schwiegervater bestrafen?
Es geht nicht um Bestrafung, sondern

@grittlie: Bei zwei Kindern bekommt man da Existenzängste und der Mann macht sich über nix Gedanken!

sein Leben in die Hand zu nehmen und zu Regeln.
Wenn ein geschäftsfähiger Mensch eine Entscheidung trifft nämlich keine, dann hat das Auswirkungen auf sein Leben und ich muss mich Entscheiden inwieweit ich es zulasse, dass es mein Leben entscheidend betrifft und beeinflusst.

Wenn du schon von Bestrafung sprichst, soll Grittlie mit Existenzängsten bestraft werden?

Wie alles im Leben haben Entscheidungen Konsequenzen, soll die ein Dritter ausbaden oder lasse ich diese wo sie hin gehören, nämlich bei dem der die Entscheidung trifft?
Das hat nichts mit Bestrafung zu tun, sondern mit Verantwortung für sein Handeln.

Der einzigste, der hier unter Druck gesetzt gehört ist der Ehemann. Der hat sich gefälligst zu kümmern.
Genauso ist es.
 
Der Schwiegervater hat sich entschieden- er will es net selber klären. Diese Einstellung darf er haben.

Wenn Grittlie Existenzängste hat- warum war sie nich nicht beim Notar mit ihrem Mann? Auch Grittlie verscheibt die Verantwortzng... auf den Schwiegervater. Er soll es richten... in ihrem Interesse wohlgemerkt.

Und bei allem Verständnis- wenn wir auch im privaten Bereich nur noch bei entsprechender Entlohnung bereit sind zu pflegen, dann sollte jeder anfangen mal drüber nachzudenken, wie viel Angehörigenpflege er sich da noch leisten kann.

Elisabeth
 
In diesem Fall bin ich ganz bei Elisabeth Dinse. Zu solchen Konstellationen gehören immer zwei Parteien. Und eine davon ist díe, die es mit sich machen läßt. Den Schwiegervater jetzt nicht mehr zu pflegen, in seinem Alter und wahrscheinlich kurz vorm Tod, wäre mir moralisch sehr anfechtbar. Da hätte vor Jahren eine Entscheidung hingehört.
 
Also,nein mein Mann hat hier nix mitgelesen.
Und ja,ich finde sein Verhalten auch nicht O.K.
In dem Punkt trifft wohl die Umschreibung *Weichei*.
Er hatte vor 7 Jahren schon Probleme als seine Mutter verstarb.Ich denke,das er das Unvermeitliche versucht zu verdrängen.

Mir erzählte ein Bekannter,das bei seiner Oma die Konten eingefroren wurden.
Es ging wohl noch zweimal die Rente darauf.Gelder für die Beerdingung ging wohl noch raus und das wars dann.
Kann das hier auch passieren?
Achja,der Schwiegervater ist bei der Sparkasse!

Na,Wohnung/Haus schaue ich mich schon um.So naiv bin ich nicht.
Und am arbeiten bin ich auch!

Wenn der Schwiegervater keinen benachteiligen will,dann frage ich mich warum er damals sagte*zieht mit und ihr bekommt das Haus*
Auch die Brüder haben ihrem Vater gesagt das das so O.K. ist.
Warum tut er sich dann so schwer damit es zu regeln???
Man kann doch nicht so *gleichgültig* sein?
Oder sieht er das als *Besiegelung* seines Todes?
 
Bei welcher Bank Dein Schwiegervater sein Konto hat, ist egal. Ihr kommt ohne Erbschein nicht an das Erbe. Weder an das Haus noch an sonstwas. http://www.asp-rechtsanwaelte.de/erbrecht_krefeld/erbrecht_erbschein.htm

Insofern: Ja, die Konten müssen zunächst einmal eingefroren werden, bis das Ganze rechtlich geregelt ist. Wie gesagt: Es gibt drei Söhne, kein Testament - sowas regelt sich nicht von selbst.

Es wäre möglich, die Bestattung samt Kosten bereits mit einem Beerdigungsinstitut vorzubereiten, dann ist das schon mal vom Tisch. Aber wenn der Schwiegervater nicht mal ein Testament aufsetzen will, wird er wohl kaum seine eigene Beerdigung planen wollen.
 
Interessant, wie du den Vater deiner Kinder siehst. Ich finde es übrigens net bedenklich, wenn jemand den Tod seiner Eltern nur schwer verwinden kann.
Zum Thema: Wenn DU was geändert haben willst, dann musst DU dich aufmachen und einen Termin beim Notar besorgen. Deine Vorwürfe gegenüber anderen sind absolut fehl am Platze. DU willst, dass es eine gemeinsame Festlegung gibt, wie nach dem Tod des Schwiegervaters weiter geht. Und vielleicht sieht dein Mann alles entpsannter, weil er sich auf seine Geschwister verlassen kann.

Vielleicht solltest auch mal über deine Beziehung zu deinem Mann nachdenken. Nur Vorwürfe mag keiner hören. Du so wenig wie dein Mann. Vertrauen ist ein wichtiger Baustein in einer Ehe- net nur die finanzielle Absicherung.

Elisabeth
 
von Claudia: Insofern: Ja, die Konten müssen zunächst einmal eingefroren werden, bis das Ganze rechtlich geregelt ist.
Japh, ich habe es selbst erlebt. Bei uns ist ein angeheirateter Onkel gestorben (war übrigens auch bei der Sparkasse). Wir wussten erst gar nicht wodran wir sind und haben uns schon gedanklich an unserem Sparbuch dran gehen sehen um die Beerdigung bezahlen zu können.

Uns wurde ein großer Stein von der Schulter genommen mit diesem Faktum, die Beerdigungskosten werden vom Erbe abgezogen, wir brauchten nur die Rechnungen einreichen und die Sparkasse hat vom Konto des Onkels bezahlt.

von Claudia: Es wäre möglich, die Bestattung samt Kosten bereits mit einem Beerdigungsinstitut vorzubereiten, dann ist das schon mal vom Tisch.
Oder so, aber glaubst Du der SchwVater regelt seine Beerdigungskosten?

von Grittlie: Warum tut er sich dann so schwer damit es zu regeln???
Man kann doch nicht so *gleichgültig* sein?
Oder sieht er das als *Besiegelung* seines Todes?
Er wohnt bei Euch, warum fragst Du ihn nicht, vielleicht "ist" es für "ihn" geregelt.
 
Ich sage nur, dass diese Möglichkeit besteht. Die ganzen Formalitäten können vorab mit einem Bestatter geklärt werden (geht ja auch darum, wo und wie man bestattet werden möchte, Erdbestattung, Feuerbestattung, anonymes Grab usw. usf.) und wie die Zeremonie ablaufen soll. Die Kosten können ebenfalls geklärt und vorab bezahlt werden.
 
Auch das Negieren der Situation ist eine Art der Verarbeitung in der Vorbereitung auf den eigenen Tod. Siehe Kübler-Ross.

Warum erwarten wir hier eigentlich, dass jemand nüchtern sein ableben vorbereitet und regelt. Erliegen wir nicht einer Idealvorstellung die aus dem Wunsch resultiert, selbst net dirket mit der eigenen Vergänglichkeit konfrontiert zu werden? Ganz viel Aktivität erscheint uns wahrscheinlich in einer leistungsorientierteen Gesellschaft als das beste Mittel.

Elisabeth
 

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