Meine Eingangsfrage war etwas voreilig da ich die Vertragmodalitäten nicht kenne. Mea culpa (Schade hier gibt es keine Smilie welches betroffen zu Boden schaut)
Teilzeitkräfte sind speziell geschützt, da sie ja einen Grund haben Teilzeit zu arbeiten. Dies ist allerdings das passive Fazit eines Urteils bzw. steht in einem anderen Urteil welches mir gerade nicht vorliegt. Das steht so nicht wortwörtlich im Gesetz.
Die Anordnung zu Überstunden muß in jedem einzelnen Arbeitsvertrag, zur Teilzeit, immer wieder neu getroffen werden. Eine Pauschalisierung wie z.B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist im Falle der TZ nicht, im Falle der VZ aber zulässig.
Was ist Mehrarbeit? - Schichtplan-Fibel für Betroffene
Kurz um. Hast du dazu nix im deinem persönlichen Arbeitsvertrag speziell drin stehen, kannst du das ablehnen. Steht dort dazu was drin muß auch das genau definiert sein. Andernfalls ist die Klausel gut möglich nichtig.
Sprich:
der AN verpflichtet sich zur Leistung von angeordneten Überstunden von 5H/ Woche zu folgenden Anlässen z.B. Notlagen. = Korrekt
der AN verpflichtet sich zu Überstunden. -> Wohlmöglich nichtig.
Hat man also einen TZ Arbeitsvertrag unterschrieben in dem eine eindeutige Regelung zu Überstunden drin ist, dann ist es natürlich auch persönliches Pech wenn man ran gezogen wird. Aber grundsätzlich ist es erstmal so, das eine TZ keine Überstunden leisten muss. Übrigens wie jeder Arbeitnehmer das erstmal nicht muß. Nur Tarife und Betriebsvereinbarungen können das kippen. Da in VZ Verträgen eine pauschale Formulierung zulässig ist. Natürlich kann das Einzelvertraglich auch gegensätzlich zu diesen Pauschalen Vereinbarungen sein. Außnahmen sind die angeordneten Überstunden auf Grund von Notlagen.
Bitte bitte geht jetzt aber nicht hin und weigert euch einfach so. Jeder Vertrag muß einzeln dies hingehend geprüft werden ob es nicht doch woanders ein Rattenloch gibt. Bei Kirchenrecht bin ich mir nämlich nicht sicher ob die doch noch irgendwie einen dazu verpflichten können etc. Wenn ihr zweifelt ob das was da mit euch gemacht wird rechtens ist, MAV, Betriebsrat, Anwalt andere Anlaufstellen aufsuchen.
Teilzeitkräfte sind speziell geschützt, da sie ja einen Grund haben Teilzeit zu arbeiten. Dies ist allerdings das passive Fazit eines Urteils bzw. steht in einem anderen Urteil welches mir gerade nicht vorliegt. Das steht so nicht wortwörtlich im Gesetz.
Die Anordnung zu Überstunden muß in jedem einzelnen Arbeitsvertrag, zur Teilzeit, immer wieder neu getroffen werden. Eine Pauschalisierung wie z.B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist im Falle der TZ nicht, im Falle der VZ aber zulässig.
Was ist Mehrarbeit? - Schichtplan-Fibel für Betroffene
Kurz um. Hast du dazu nix im deinem persönlichen Arbeitsvertrag speziell drin stehen, kannst du das ablehnen. Steht dort dazu was drin muß auch das genau definiert sein. Andernfalls ist die Klausel gut möglich nichtig.
Sprich:
der AN verpflichtet sich zur Leistung von angeordneten Überstunden von 5H/ Woche zu folgenden Anlässen z.B. Notlagen. = Korrekt
der AN verpflichtet sich zu Überstunden. -> Wohlmöglich nichtig.
Hat man also einen TZ Arbeitsvertrag unterschrieben in dem eine eindeutige Regelung zu Überstunden drin ist, dann ist es natürlich auch persönliches Pech wenn man ran gezogen wird. Aber grundsätzlich ist es erstmal so, das eine TZ keine Überstunden leisten muss. Übrigens wie jeder Arbeitnehmer das erstmal nicht muß. Nur Tarife und Betriebsvereinbarungen können das kippen. Da in VZ Verträgen eine pauschale Formulierung zulässig ist. Natürlich kann das Einzelvertraglich auch gegensätzlich zu diesen Pauschalen Vereinbarungen sein. Außnahmen sind die angeordneten Überstunden auf Grund von Notlagen.
Bitte bitte geht jetzt aber nicht hin und weigert euch einfach so. Jeder Vertrag muß einzeln dies hingehend geprüft werden ob es nicht doch woanders ein Rattenloch gibt. Bei Kirchenrecht bin ich mir nämlich nicht sicher ob die doch noch irgendwie einen dazu verpflichten können etc. Wenn ihr zweifelt ob das was da mit euch gemacht wird rechtens ist, MAV, Betriebsrat, Anwalt andere Anlaufstellen aufsuchen.
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