Verbot mit Betriebsrat zu sprechen?

marley

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279
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Dipl. Krankenpflegepersonal
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo,

Wir haben im Moment ein paar sehr wichtige finanzielle Probleme mit dem Haus zu klären.
Meine STL hat mir "abgeraten" den Betriebsrat zu informieren da er das vorerst mit der PDL abklären möchte. Ich würde ihn sonst "hintergehen".

Der Betriebsrat und die PDL würden sich nicht "so gut" vertragen :eek1: und es käme nicht gut.

Ich denke ich habe sehr wohl das Recht die Gewerkschaft und den Betriebsrat zu informieren, kann er mir verbieten mit dem BR zu sprechen ?

Hat der BR auch eine Art "Schweigepflicht"? d.h. nicht zu verraten wer mit ihm geprochen hat.

lg Marley
 
Niemand kann dir verbieten mit irgend jemanden zu sprechen.

P.S. Welche PDL und welcher BR vertragen sich schon gut. :)
 
Hallo marley, Du hintergehst die STL nicht. Ein Gespräch mit dem BR kann niemanden verwährt werden und erst recht keinen Nachteil daraus zu machen. Führungspersonal hat auch eine Fürsorgepflicht, das heißt es muß erkennen wo dem Personal dem Personal bewegt und muß auch ohne Aufmerksam gemacht zu werden handeln.
 
Ich würde dazu raten erstmal die STL machen zu lassen. Vielleicht erreicht sie ja schon das gewünschte Ziel.
Sollte das nicht der Fall sein kannst du immer noch den BR ansprechen, oder??

Wenn die STL sich für dich bei der PDL einsetzt ist das erstmal nix schlechtes. Solltest du den BR zwischenzeitlich anrufen kommt das gaaaanz schlecht an.

1. Wird sich die PDL fragen warum die STL sie auf das Problem anspricht wenn die betroffene Person schon beim BR war.
daraus folgt 2. Das deine STL sich nun wirklich hintergangen fühlt (sie hat dich ja gebeten erstmal nicht zu BR zu gehen), also weitere Unterstützung hast du dann nicht von der STL zu erwarten.

Wie heißt es so schön: "Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen"


Worum geht es eigentlich genau??

Gruß
 
Ich gebe Adalbert unbedingt Recht, diplomatisches Vorgehen zahlt sich immer aus. Du hast jederzeit das Recht den Betriebsrat zu kontaktieren. Bitte vergiß aber nicht dich bei dem Vorgesetzten abzumelden sonst gibt es Ärger.
Den Betriebsrat als Kanone zu bezeichnen halte ich für unpassend. Der Betriebsrat ist ein Beriebsverfassungsorgan das die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten hat und zwar einseitig. Auch wenn der Betriebsrat gerne als "Buhmann" hingestellt wird, so arbeitet er im gesetzlichen Rahmen und ist ein Teil des Betriebes, der sich aus Mitarbeitern des Betriebes zusammensetzt.
Anbei die einschlägigen Paragraphen aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), nach dem die Betriebsräte arbeiten.

§84 BetrVGBeschwerderecht
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2)Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3)Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

§85 BetrVGBehandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
(2)Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
(3)Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. §84 Abs. 2 bleibt unberührt.
 
Hallo,

danke erst Mal für Eure Teilnahme.

Worum es genau geht, kann ich Euch leider ( im Moment) nicht sagen.
Es ist ein kleines KH, mit kleiner Dialysestation ( in Österreich !!) und in Foren spricht sich so einiges rum.

Das Problem das auch vorhanden ist, unser BR und der STL, sie können sich einfach auch garnicht leiden ( um es mal sehr höflich auszudrücken ;)

Nun, ich habe ohnehin vor, vorerst der STL die Sache regeln zu lassen, ist auch schon im Laufen, dann werde ich abwarten.

Ich fühle mich halt " zwischen 2 Stühlen " ich schätze meinen STL sehr, und verstehe mich sehr gut,( auch privat !) aber Gerechtigkeit am Arbeitsplatz geht vor.
.. und wozu bin ich bei der Gewerkschaft Mitglied, wenn besser über so einige Sachen der BR nicht informiert ist, nur weil STL und PDL
( persönliche)Probleme mit dem BR haben :knockin:??

lg Marley
 
Man kann auch mit dem Betriebsrat sprechen ohne gleich die PDL zu informieren. Nur ist das Problem dann wenigstens schon mal dort bekannt und man kann gleich anknüpfen falls die PDL nichts erreicht oder erreichen will.


Gruß
Dennis
 
Hallo,

ja aber genau das ist ja ein Problem !

Eine Kollegin von mir hat zuerst mit dem BR gesprochen, dieser informierte die PDL,...über so einige Unstimmigkeiten auf der Station.

Du kannst Dir nicht vorstellen was da los war, schließlich hätte sie den
" Dienstweg" einzuhalten und was ihr einfiele den BR zu informieren !:knockin:
Anschließend hatte sie sofort ein MA- Gespräch welches nicht sehr rosig ausfiel.

@ Yaprak, Danke für die Info, war sehr hilfreich !
lg Marley
 
Der Betriebsrat steht wohl außerhalb des Dienstweges, jedenfalls für meinen Begriff.


Gruß
Dennis
 
Zu dem Begriff "Dienstweg" ist unter Wikipedia folgendes zu finden: „Der Begriff Dienstweg bezeichnet eine in öffentlichen Dienststellen geltende Verfahrensregelung, wonach bei der Klärung dienstlicher Angelegenheiten (zum Beispiel von Beschwerden oder Wünschen) eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden muss, in der die jeweils zuständigen Vorgesetzten oder übergeordneten Dienststellen angesprochen werden. Auch kann z.B. ein Beamter nicht ohne weiteres einen Kollegen gleicher Ranghöhe in einer anderen Abteilung direkt ansprechen bzw. ihm dienstlich etwas mitteilen. In der Regel ist der Weg über die Vorgesetzten dieser Dienststellen zu wählen.“ Der Begriff ist also aus dem Beamtenrecht entliehen und klärt nicht die Beschwerdewege. In Kliniken wird der Begriff, nach meiner Erfahrung nur angewendet um Vorgesetzte vor Denuziation bei den oberen Stellen zu schützen. Es handelt sich bei der Forderung den Dienstweg einzuhalten, zumindest nach meiner Einschätzung, bestenfalls um eine unbestätigte Rechtsauffassung des Arbeitgebers, resp. der nachgeordentten Stellen. Rechtsprechung hierzu habe ich nicht gefunden. Im Zusammenhang mit dem Betriebsrat die Einhaltung des Dienstweges zu fordern ist nicht schlüssig. Der Betriebsrat ist kein in der Hierarchie eingegliederte Institution. Der Betriebsrat ist nicht der Vorgesetzte von irgendjemanden sondern, ähnlich wie ein Klassensprecher, der Vertreter der Mitarbeiter, der darauf zu achten hat, dass Mitarbeiter nach „Recht und Billigkeit“ behandelt werden. In der Praxis empfiehlt es sich also, den Betriebsrat nach erfolglosen Klärungsversuch mit dem direkten Vorgesetzten möglichst zeitnah einzubinden. Der BR wird Anfragen und Schilderungen auf Wunsch des Mitarbeiter immer diskret behandeln. Er wird den Mitarbeiter beraten und mit ihm Strategien durchdiskutieren. Der BR wird alles unterlassen, was den Mitarbeiter gefährdet. Das ist natürlich der Idealfall. Es gibt auch Betriebsräte die nicht in dieses Amt gehören nicht engagiert sind und/oder sich auf Kosten Anderer profilieren wollen. Das müsst ihr natürlich selber einschätzen ob ihr euerem Betriebsrat vertraut oder nicht. Aber wenn ihr ihm vertaut, lasst euch nicht mit solchen Begriffen wie „Dienstweg“ davon abhalten ihn um Unterstützung beim durchsetzen eurer Interessen zu bitten.
 
Hallo,

ja aber genau das ist ja ein Problem !

Eine Kollegin von mir hat zuerst mit dem BR gesprochen, dieser informierte die PDL,...über so einige Unstimmigkeiten auf der Station.

Du kannst Dir nicht vorstellen was da los war, schließlich hätte sie den
" Dienstweg" einzuhalten und was ihr einfiele den BR zu informieren !
Anschließend hatte sie sofort ein MA- Gespräch welches nicht sehr rosig ausfiel.

@ Yaprak, Danke für die Info, war sehr hilfreich !
lg Marley

Einen solchen Fall kann der Betriebsrat unter Umständen als "Behinderung der Betriebsratstätigkeit" werten und den Arbeitgeber gem §23(3) BetrVG beim Arbeitsgericht verklagen, oder mit der Klage drohen. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall Geldbußen zugunsten der Staatskasse bis zu 10000€ pro Fall vor. :rocken:
 
Einen solchen Fall kann der Betriebsrat unter Umständen als "Behinderung der Betriebsratstätigkeit" werten und den Arbeitgeber gem §23(3) BetrVG beim Arbeitsgericht verklagen, oder mit der Klage drohen. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall Geldbußen zugunsten der Staatskasse bis zu 10000€ pro Fall vor. :rocken:

Zumindest in Deutschland marley kommt aber aus Österreich und da wäre ich mir bei den Gesetzen net so sicher!
 
Zumindest in Deutschland marley kommt aber aus Österreich und da wäre ich mir bei den Gesetzen net so sicher!

Ups, dass habe ich nicht berücksichtigt. Danke für den Hinweis. Die Mitbestimmungsrechte in Österreich sind mir in der Tat nicht bekannt. Es wird höchste Zeit, dass die europaweit vereinheitlicht werden und zwar möglichst auf hohem Niveau. Sorry, falls ich jemand damit verunsichert haben sollte, dass ich auf östereichiche Probleme mit deutschen Mitbestimmungsrechten geantwortet habe. Sicherlich wären die, zweifellos auch in Östereich vorhandenen Gewerkschaften, gerne zur Auskunft bereit. Vielleicht hilft der folgende Link weiter: http://www.goed.at/
 
Huhu!
Du kannst auf jeden Fall mit dem Betriebsrat sprechen, aber ich würde es erst einmal in Verschwiegenheit und im Vertrauen tun. Du kannst z.B. ein Betriebsratsmitglied ansprechen, und dabei ganz deutlich sagen, dass alles unter Verschwiegenheit laufen soll. Du mußt halt deutlich sagen, dass Du zu dem Zeitpunkt noch kein Einschreiten wünschst, dann wird sich der Betriebsrat sicher daran halten und der STL wird nichts erfahren. So kannst Du wenigstens beraten werden. Auf jeden Fall ist es Dein gutes Recht! Dafür ist ja die Mitarbeitervertretung da! Allerdings wird es auch so sein, dass dann der Betriebsrat außer Beratung wenig für Dich tun können wird. Aber einen Schritt weiter kann man dann ja immer noch gehen. Mal das Herz ausschütten und sich rechtlich beraten lassen ist ja auch schon was!
Wünsche Dir viel Erfolg, dass alles sich zu Deinem Besten löst!
Gruß Brigitte
 

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