Verbot Überlastungsanzeige zu schreiben

Warum ist das bei euch so geregelt, dass die SL die Überlastungsanzeigen weiterleitet?

Wenn wir eine schreiben, faxen wir sie direkt an PDL, BR und Geschäftsleitung, die SL bekommt nur eine Kopie auf den Schreibtisch gelegt.
so wie Du das schreibst, kenne ich es auch, und das funktioniert! Hier im Haus ist das so geregelt, warum auch immer, ich weiß es nicht.
 
Also ich weiß nicht was Elisabeth mit ihren Kommentaren hier bezwecken will. Willst du dem TE etwa doch irgendwie vermitteln das Schreiben von Überlastungsanzeigen sei eventuell doch nicht der richtige Weg? Im Falle eines Falles MUSS eine Überlastungsanzeige geschrieben werden, denn...

... wenn ich am Patienten etwas "falsch" (wir gehen hier weder von Mord, Raub oder Totschlag aus, danke!) mache, bin ich sowieso erstmal aus dem Schneider, weil ich keinen Vertrag mit dem Patienten habe, sondern der Patient einen Vertrag mit dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt hat. In diesem Moment bin ich sog. Erfüllungsgehilfe nach §1313a ABGB.
... wenn mein Arbeitgeber dann aber ganz genau hinguckt und sagt: "Na der Toolkit, der hat aber auch grob fahrlässig gehandelt", kann ich sagen "jaahaaa, aber wir waren auch total unterbesetzt und die Überlastunganzeige ist doch hier! Ihr habt sowieso das Organisationsverschulden!" Das macht es für den AG sicherlich nicht einfacher mir noch etwas nachzuweisen.

Ich denke, dass die Rechtssprechung etwas ist, mit dem wir uns hier als absolute Volllaien eh nicht auskennen. Nicht umsonst studiert man sowas über Jahre...
 
Hallo Mira,
mit welchen Konsequenzen wurde bei einem "Verstoß" gegen dieses Verbot gedroht? Was würde passieren, wenn ihr dennoch überlastungsanzeigen (evtl an BR, PDL u. Stationsleitung) schreiben würdet? In eine Abmahnung könnte sie das ja schlecht reinschreiben...
 
Hallo!

Ich schreibe regelmäßig Überlastungsanzeigen und schicke sie an den Betriebsrat bzw. MAV, PDL, zuständige CÄ und die Geschäftsführung.Weil wir verpflichtet sind Mißstände zu benennen und den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen müssen , das die Arbeitsbedingungen bzw. die dazu getroffenen Organisationsentscheidungen die sorgfältige Wahrnehmung der Dienstpflicht infrage stellen und mögliche Schäden bzw. Nachteile der Patienten oder eigene gesundheitliche Schäden bzw Beeinträchtigungen im Sinne des ArbSCHG möglich bzw vorraussehbar sind.
Letztendlich darf dir keiner verbieten eine Überlastungsanzeige zu schreiben.Das Problem ist, das der AG darauf reagieren muß, allerdings nicht in Form von Sanktionen,Abmahnungen etc dem Schreiber gegenüber, sondern mit Personaleinstellung oder ähnlichem.Dieses ist dem KH allerdings meist zu teuer.

Ich kann nur sagen, wehrt euch
 
Wir schreiben keine Überlastungsanzeigen, sondern Gefährdungsanzeigen.
In diesen weisen wir darauf hin, dass es nicht auf ein Organisationsverschulden der Beschäftigten zurück zu führen ist.
Selbstverständlich haben wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, gem. ArbSchG § 15 sowie nach BGB §242, ausschöpfen, um eine Gefährdung der Patienten zu vermeiden.

Wir berufen uns hierbei auf folgende Urteile:
BGH-Urteile AZ: VI ZR 234/83 vom 18.06.1985, AZ: IV ZR 85/84 vom 29.10.1985 und AZ: VI ZR 234/85 vom18.01.1985 und verweisen auf § 15 und § 16 ArbSchG und § 612 a BGB.


Dies wird dann an die SL, BL, BR, Klinikleitung geschickt.
 
Ich denke, dass die Rechtssprechung etwas ist, mit dem wir uns hier als absolute Volllaien eh nicht auskennen. Nicht umsonst studiert man sowas über Jahre...
Absolut richtig. Und auch dann sagen Juristen und Anwälte zur Sicherheit noch:"Man kann nie wissen- vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand..."
Man kann immer nur sein Möglichstes tun. Dazu gehört die Überlastungsanzeige oder wie auch immer man dieses Schreiben so nennt...
Und hier nun doch noch etwas für die Freunde der juristischen Fachausdrücke. Viel Spass!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilrechtliche Haftung/ueberlaKeifert031102.pdf

Man beachte Seite 31...
 
wenn mein Arbeitgeber dann aber ganz genau hinguckt und sagt: "Na der Toolkit, der hat aber auch grob fahrlässig gehandelt", kann ich sagen "jaahaaa, aber wir waren auch total unterbesetzt und die Überlastunganzeige ist doch hier! Ihr habt sowieso das Organisationsverschulden!" Das macht es für den AG sicherlich nicht einfacher mir noch etwas nachzuweisen. ...
Hier liegst du falsch. DU musst nachweisen, dass dir der Fehler nicht unterlaufen wäre. Und das dürfte DIR schwer fallen... DIR ist der Fehler unterlaufen und nicht deiner Kollegin, die unter demselben Problem leidet. Das impliziert, dass du net in der Lage bist, Prioritäten zu setzen. Dies musst du erst mal schlüssig widerlegen können.

Organisationsverschulden setzt Verantwortung net außer Kraft. Und es gibt net nur die Problematik Haftung wenn du vor dem Richter stehst. In dem Zusammenhang bist du Erfüllungsgehilfe. Unter dem strafrechtlichen Aspekt stehst du allein da. Du hast gehandelt. Funzen würde es nur, wenn du konsequenterweise das Handeln unterlassen hättest.

...Also ich weiß nicht was Elisabeth mit ihren Kommentaren hier bezwecken will. Willst du dem TE etwa doch irgendwie vermitteln das Schreiben von Überlastungsanzeigen sei eventuell doch nicht der richtige Weg? Im Falle eines Falles MUSS eine Überlastungsanzeige geschrieben werden, denn...
Falsch. Der Pat. hat ein Anrecht auf eine fachlich korrekte Versorgung. Die Kassen vergüten diese. Eien solche Versorgung kann net geleistet werden und dadurch ergeben sich u.U. Folgeschäden., die wiederum das Kassenbudget belasten. Ergo: das Weglassen von Handlungen ist das Problem.

Und so erklärt sich, warum die entsprechenden Instanzen die Überlastungsanzeigen in den Schredder stecken. Wenn es fünf Langzeitkranke gibt und das Team es immer noch schafft, die gleiche Qualität zu halten, inklusive des (privaten) Risikos einer z.B. falsch gegebenen Spritze- dann besteht nun mal kein Bedarf etwas an der Situation zu ändern.

Ergo: Überlastungsanzeige an alle Institutionen schicken- angefangen von der SL bis hin zum Chefarzt. Da gehört dann auch rein, was man nicht mehr leisten kann und weglassen muss. Das erwartet der Kadi, wenn er von der Fähigkeit Prioritäten setzen ausgeht. Und es gehört Konsequenz ALLER MA dazu, die Ankündigung dann auch umzusetzen- egal, welche Anordnung von oben da kommt. In dem Falle kannst dann nämlich auf die Überlastungsanzeige hinweisen.
Und da wir gearde eine aktuelles Urteil aus der Altenpflege haben- das kann man schön anhängen mit dem Verweis, dass man bei der nächsten Ü-Anzeige beabsichtigt, den MDK mit einzuschalten. Wenn man mit weniger Personal arbeitet könnte man ja unterstellen, dass man hier einen Abrechnungsbetrug versucht. Man kann ja nix abrechnen, was man nur auf dem Papier geleistet hat.

Elisabeth
 
@ elisabeth: in D gilt die Unschuldsvermutung. Also muß der Staatsanwalt Dir eine Fehler nachweisen. Häufiger Konfliktherd dabei: die Dokumentation. Und nicht, weil zu wenig dokumentiert wurde, sondern häufig, weil zu viel oder das Falsche oder sogar Widersprüchliches aufgeschrieben wurde. Ich gehe jetzt nicht auf jedes einzelne Deiner juristischen Argumente ein, weil da einige einer Überprüfung nicht standhalten würden.
Aber Du hast recht, eine Überlastungsanzeige an alle Leitungsebenen zu schicken, ist absolut sinnvoll!
 
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Ich denke, dass die Rechtssprechung etwas ist, mit dem wir uns hier als absolute Volllaien eh nicht auskennen. Nicht umsonst studiert man sowas über Jahre...

Ist auch nicht notwendig sich hierzu "en detail" auszukennen, dazu gibt es besagte Anwälte. Aber es ist dennoch für das Verständniss unseres Rechtssystems sinnvoll, zumindest etwas Einblick dazu zu gewinnen! Wichtig ist auseinanderzuhalten, dass wir uns bei den beschriebenen Situationen im Spannungsfeld zwischen Strafrecht und Haftungsrecht befinden.

Das bedeutet, dass wenn ein Patient zu Schaden kommt und schlimmstenfalls stirbt, das Strafrecht greift: die Staatsanwaltschaft wird überprüfen, ob jemand schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat und zieht diesen dann gegebenfalls zur Rechenschaft. Die Überprüfung kann auch bei Körperverletzungen ohne Todesfolge einsetzen, jedenfalls sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem solchen Geschehen erlangt. Dann besteht sogar die Pflicht für die Staatsanwälte zur Ermittlung!

Anders im Haftungsrecht, hier muss der Geschädige oder ein Angehöriger die Klinik über einen Anwalt verklagen. Dazu muss vom Kläger nachgewiesen werden, dass der Schaden durch bestimmte (unterlassene) Massnahmen abwendbar gewesen wäre. Kann der Kläger dies nicht schlüssig nachweisen, wird eine solche Klage in den meisten Fällen abgewiesen. Reicht die vorgelegte Beweislast, wird vom Gericht ein Verfahren eingeleitet in dessen Verlauf überprüft wird, ob die Klinik als Institution richtig oder falsch funktionierte. Kann eine Klinik nicht ausreichend beweisen, dass oder wie bestimmte Tätigkeiten die zur Vermeidung des Schadens notwendig waren (mangelnde Dokumentation) durchgeführt oder unterlassen wurden, kann das Gericht die Umkehr der Beweislast verfügen! Das ist für den Kläger ein gewaltiger Vorteil und verlagert den Aufwand der Beweislast zu Ungunsten der Klinik.

In einem Haftungsverfahren geht es zunächst nicht um persönliche Schuld, sondern um die Entschädigung für ein Schadensereignisses das nicht Bestandteil der Behandlung war und bei der Aufklärungsbesprechung nicht erwähnt wurde. Aus einem Haftungverfahren kann sich allerdings ein Strafverfahren ableiten, wenn sich zeigt, dass ein oder mehrere Personen fahrlässig oder vorsätzlich Handlungen die zum Schadensereigenis geführt haben oder zu dessen Vermeidung notwendig gewesen wären unterlassen oder durchgeführt haben!
Die Überlastungsanzeige hat hierbei die Funktion, dass ich auf eine Personalknappheit und sich der daraus ergebenden Gefährdungssituation hinweise und diese nicht stillschweigend hinnehme. Das hinnehmen kann sonst zum Einen als Einverständis missverstanden werden, dass ich mich mit der konkreten Situation nicht überfordert fühle und der AG kann für sich reklamieren nicht von einer gegebenen Personalknappheit gewusst zu haben. Die Überlastungsanzeige entbindet mich nicht von meiner Sorgfaltspflicht, sonder "nur" von dem Übernahmeverschulden aus der Situation. Damit trägt der AG in der hierarchischen Abfolge die direkte Organisationsverantwortung. Ergibt sich eine Situation in der Patienten zu Schaden kommen und ich habe eine drohende Überlastung zur Anzeige (beim AG) gebracht, wird vom Gericht überprüft ob der Schaden mutwillig, fahrlässig vorsätzlich herbeigeführt wurde oder ob dieser durch mehr Personal vermeidbar gewesen wäre. Ohne die Überlastungsanzeige kann mir der Richter unter Umständen ein Organisationsverschulden vorwerfen, wenn der AG beweist nichts von der Personalsituation (z. B. akute Krankheit von MA) gewusst zu haben.

Also ist es meine Pflicht eine drohnende Überlastung durch Personalknappheit schriftlich dem AG zur Kentniss zu bringen!
Ein Arbeitgeber, PDL oder Stationsleitung kann mir nicht verbieten eine solche zu schreiben und kann/darf auch die Annahme nicht verweigern.
 
von matras: Ein Arbeitgeber, PDL oder Stationsleitung kann mir nicht verbieten eine solche zu schreiben und kann/darf auch die Annahme nicht verweigern.
Ich denke, bei einem Überlastungsanzeige"verbot" macht der AG sich sogar strafbar (Nötigung ect.)
und keiner (SL, PDL, Geschäftsleitung oder was was ich wer) würde mit Sicherheit so etwas schriftlich an die AN rausgeben. Also ist es immer nur "mündlich" und was das vor einem Gericht bedeutet wissen wir auch. Nix, Aussage gegen Aussage, fertig ab.
 
Wir schreiben keine Überlastungsanzeigen, sondern Gefährdungsanzeigen.

Der Begriff Gefährdunganzeigen ist mir nicht geläufig, aber die Maxime stimmt. Ich kann berichten, dass der AG bei einem Organisationsverschulden immer haftet, wenn der AN diesen nicht auf ersichtliche Organisationsmängel hingewiesen hat. Ansonsten haften die AN für den entstanden Schaden leider selbst. Die AN-Haftung beschränkt sich nach einem BAG-Urteil für alle AN auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Alles andere fällt unter das Betriebsrisiko des AG.
Bei der Feststellung des Grades einer Fahrlässigkeit kann z.B. Arbeitsüberlastung oder Müdigkleit eine Rolle spielen; die Überlastungsanzeige seitens der AN ist also eine Möglichkeit, sich als AN vor möglichen Haftungsansprüchen aufgrund von Organisationsmängeln zu schützen.
Habe das schon selbst erlebt, das AG dann auf Ansprache reagierten und sagten: "Na der AN hat ja den Dienstweg nicht eingehalten"....
 
CLICK

Das geht rein rechtlich überhaupt nicht, daß der Arbeitgeber ein Pflichten, die sich aus einem Gesetz geben verbietet.
Eine solche Anordnung dazu würde ich mir schriftlich geben lassen.

click

Liebe Grüße Fearn
 
Das geht rein rechtlich überhaupt nicht, daß der Arbeitgeber ein Pflichten, die sich aus einem Gesetz geben verbietet.
Eine solche Anordnung dazu würde ich mir schriftlich geben lassen.

Solange es keinen interessiert, wird sich nix ändern. Ich habe oft das Gefühl, dass wenn es um den Pflegebereich geht, alzu gern von den Behörden weggeschaut wird. Oder wie erklärt es sich sonst, das schätzungsweise 80% der Pflegedienste massiv gegen Arbeitszeitgesetze verstoßen ohne das irgendetwas geschieht (zum Teil trotz vorliegender Anzeigen von den Mitarbeitern). Oder das viele immernoch Leistungsbetrug betreiben und zum Teil die Doku verheerend ausschaut, Pflegestandards kaum vorhanden und die die es gibt, vollkommen veraltet sind. Und dann kriegst du mit, dass so ein Pflegedienst eine Bewertung von 1,5 hat. Ich sehe sowas nicht selten (arbeite nebenher noch als Pflegeberater), aber nie passiert da was
 
Papier lässt sich bekanntlich schnell vom Schreibtsich in den Schredder transportieren. Wie garantiert ihr eigentlich, dass die Überlastungsanzeige überhaupt eingegangen ist? Lasst ihr euch eine Eingangsbestätigung geben, die nachweist, dass in dem Papier die relevanten Daten enthalten sind?

Das Personalproblem ist durchaus bekannt. aber soll man dem wirklich bedeutung beimessen nur weil da ein Papier eingeht? Schaut man in den Pflegebereich, dann bemerkt man von dem Personaproblem kaum etwas. deswegen- sso lange es immer nich Kollegen gibt, die versuchen sich selbst zu überholen um ja alles zu schaffen, so lange können wir papiere ohne Ende verfassen- es wird sich nix ändern.

Elisabeth
 
Die Fragen, wie gehe ich damit um, wer informiert wen?

Ich mache es jetzt mal so:
- Korrekturzettel (der geht an die PDL, Kopie in die Verwaltung, zum Geschäftsführer, Kopie an den Personalrat).
Begündung für "keine" Pause und einspringen, erhöhte Arbeitsbelastung durch Verschiebung der nicht abgearbeiten Aufträge/Tätigkeiten in den Nachtdienst, bedingt durch personelle Engpässe.

Schauen wir mal...
 
Der Vollständigkeit halber muß hier auf die Beweislastumkehr (siehe Arzthaftung) hingewiesen werden.

"6" Monate nach der "Mangel"bekanntgabe? Na, super. Der "Pflege"notstand ist schon länger bekannt, Folgen des Pflegepersonalmangel wird von Studien der Pflegewissenschaft belegt, "aber" es tut sich nicht viel.

Innerhalb eines Jahres sind bei uns 6 Stellen für den 24 Std.-Betrieb weggefallen. Die Urlaube sind seit November 2011 bekannt, Krankheitsfälle werden eh nicht berücksichtigt, aber es wird weiter mit Mehrarbeit-, Überstunden ausgeglichen. Unser Durchschnittsalter ist 48,5 Jahre (wir "ver"alten) und die Arbeitsbelastung nimmt zu. Die nächsten Krankheitsfälle kann man in den Augen des noch vorhandenem Pflegepersonales sehen. Wer "frei"willig geht (egal aus welchen Gründen) spart dem Haus, in dieser Altersgruppe, mindestens 400,- Euro monatlich (Gehalt) und das Abfindungsgeld. Dafür "kann" dann "junges", billigeres (weil weniger Gehalt), willigeres, flexibleres (befristete Verträge) Personal eingestellt werden.
Pffffffff.....
 
Der Vollständigkeit halber muß hier auf die Beweislastumkehr (siehe Arzthaftung) hingewiesen werden.
Dürfte nicht schwer fallen. Anderen ist bei gleicher Belastung dieser Fehler nicht unterlaufen. Du hast in der Medizin das Problem, dass die net wie ein technisches Gerät funzt. drückst knöpfchen 1 dann passiert ABC.

Wer net freiwillig geht, egal wie alt er ist, und sich über die Maßen verausgabt verliert selber weit mehr, nämlich seine eigene Arbeitskraft. Und die ist weit mehr wert als 400 Euro. Das sollte man bei jeder Entscheidung mit bedenken.

Elisabeth
 
von Elisabeth Dinse:Wer net freiwillig geht, egal wie alt er ist, und sich über die Maßen verausgabt verliert selber weit mehr, nämlich seine eigene Arbeitskraft. Und die ist weit mehr wert als 400 Euro. Das sollte man bei jeder Entscheidung mit bedenken.
Genau so ist es, nur bedenkt man das nicht bei "jeder" Entscheidung. Die Situation ist da und aus verständlichen Gründen (Urlaubszeit, Krankheitsausfälle) und schon ist "Kollegialität" "an"gesagt, "wir" müssen zusammenhalten, wir "müssen" alle, also "du" auch, XY hat ist da auch, blablablubblub....

Das System funktioniert hervorragend, falls nicht, greift das zweite (übergeordnete) System "helfend" unter die Arme: "Dienstverpflichtung."

Wo kein Kläger, kein Angeklagter, machst Du aufmerksam, beklagst dich bei dem Personalrat, was passiert dann?

"Immer" müssen "wir" erstmal dadurch, aushalten, durchhalten und dann waren es "immer" Ausnahmesituationen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr kommt auch nicht weiter. Wie lange sind "diese" Gesundheitsminister in diesem Amt? Baden sie aus was sie "uns" einbrocken?
Sammelklage: Unterlassene Hilfeleistung dem Pflegepersonal gegenüber, weil der Pflegenotstand bekannt, aber nicht abgebaut wird?

Unser Problem in der Pflege ist doch, "wen" können wir denn verklagen. Den AG, super gut (zynisch) ab zum nächsten AG, weil wenn man klagt vor Gericht ist man(n)/frau "immer" nur ein Einzelfall, das Vertrauensverhältnis im Eimer.

Ich denke genau diese Gedanken haben viele und sitzen in einer Falle. Egal was und wie man(n)/frau etwas macht, es reicht nicht, es tut sich nix. Frust, aufgabe, hinvegetieren bis zur Rente....
 
Ich stimme dir voll zu. Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, man infolge der Überlastung die Arbeitskraft vor der Zeit aufgebraucht ist, erkennt man sein Problem. Nur dann ist es zu spät. Uns scheint der gesunde Egoismus abzugehen.

Der Ruf nach der Rettung von "oben"... warum soll man dort etwas an einem System ändern, was doch blenden funzt. Auf die Einsicht der Kollegen warten... da dürfte man wohl vergebens hoffen. Von da kommt nix.
Ergo: Jeder ist/sollte sich selbst der Nächste sein. Weder die Kollegen noch der Pat./Bew. werden einem den Lebensunterhalt finanzieren, wenn es zu spät ist.

Elisabeth
 

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