Das mit der Kann- Lösung für einen schwerbehinderten Mitarbeiter macht Sinn, wenn man sich
überlegt, daß ansonsten kein Schwerbehinderter mehr im Nachtdienst ( zb. an der Pforte ) arbeiten könnte,
wenn es sich um ein generelles Nachtarbeitsverbot handeln würde.
Andererseits schließen durchaus auch andere Behinderungen die Nachtwache aus, wenn die leistungsgerechten
Tätigkeiten, die man noch ausführen darf den Aufgaben im Nachtdienst entgegen stehen.
Kaum einer benötigt eine Nachtwache in der Pflege, die zb. unter 5 kg heben darf o. ä.
Diese Einschränkungen können natürlich auch eine Umsetzung auf einen leistungsgerechten Arbeitsplatz
bedeuten.
Für solche Umsetzungen ist der Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung nicht zustimmungspflichtig.
Die Umsetzung auf einen leistungsgerechten Arbeitsplatz kann durchaus mit einem geringeren Gehalt verbunden
sein.
Daraus ergeben ich unter Umständen mehr Komplikationen, als man auf Anhieb erwarten würde.
Steht zb.in naher Zukunft eine Erwerbsunfähigkeit an, oder gar eine Arbeitslosigkeit, dann wird
dieses unter Umständen vom verminderten Gehalt aus berechnet.
Diese Nachtdienstbefreiungen sind nicht so komplikationslos, und nicht immer so wünschenswert
wie man sich das evtl. vorstellt.
Ohne triftigen Grund, würde ich gut überlegen, ob ich die Nachtdienstbefreiung benötige.
So toll, wie sich das vielleicht anhört, muß diese Einschränkung nicht unbedingt sein.
Insbesondere bei Kleinbetrieben, gelten andere Regelungen.
Für einen leistungsgerechten Arbeitsplatz benötigt man nicht unbedingt einen
GDB oder eine Schwerbehinderung ( also GDB 50 oder GDB 30 und höher plus Gleichstellung.)
Ein angepaßter Arbeitsplatz an seine Erkrankung/ Behinderung
kann auch über die Rentenversicherung
festgelegt werden, wenn der entsprechende Weg eingehalten wird.
Es ist also nicht so, daß man sich bis man einen GDB von 50 hat, oder mit Kündigung
gedroht wird um eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zu erlangen,
mit seiner Erkrankung kriechen muß bis man umfällt.
Davor stehen allerdings viele Untersuchungen, die man über sich ergehen lassen
muß.
Für einen späteren Arbeitsplatzwechsel sind solche Einschränkungen ebenfalls
nicht sonderlich erstrebenswert.
Das Vorgehen sollte man sich langfristig überlegen. Die Nachteile könnten überwiegen
die man in Kauf nehmen muß.
Liebe Grüße Fearn