Joerg
Poweruser
- Registriert
- 09.03.2006
- Beiträge
- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
hab ich irgendwo geschrieben, dass ich meine Arbeit net antreten würde? Nein!welchen Weg würdest du wählen, nicht die Verantwortung zu übernehem?
Eine Überlastungsanzeige wird dich nicht der Verantwortung gegenüber deiner Arbeit entbinden, ein nicht Antritt deines Dienstes wäre Arbeitsverweigerung.
Die Entscheidungen die ich treffe habe ich zu verantworten, keine Frage. Die Überlastungssanzeige schützt mich schon, da ich dem AG ganz klar die Missstände aufzeige. Im Falle eines Prozesses ist der AG auf jeden Fall mit im Boot und kann sich nicht rausreden, er habe von nix gewusst. Deswegen Schriftform.So bald du deinen Dienst antrittst bist du für dein Tun gemäß deiner Ausbildung verantwortlich, d.h konkret: Du muß auf grund deiner Ausbildung entscheiden, welche Arbeiten proritär zu erledigen sind und welche Arbeit wenn sie nicht erledigt wird, am wenigsten Schaden anrichtet. Von dieser Entscheidung kann dich weder dein Arbeitgeber noch eine Überlastungsanzeige entbinden.
Sie wird mich im gewissen Rahmen schon schützen, da ein Richter mit Sicherheit auch auf den AG zugehen wird und nachforschen wird, wieso die angezeigten Missstände nicht behoben werden.Solltest du eine falsche Entscheidung treffen, wird eine Überlastungsanzeig dich ganz sicher nicht vor den rechtlichen Konsequenzen schützen können. Das sollte allen Pflegenden bewußt sein!
Ich stehe nach wie vor mit in der Bütt, aber wieso sollte ich da allein stehen?
Da gratuliere ich Deinem AG zu so einer braven Mitarbeiterin.Für mich sind Überlastungsanzeigen nicht das Papier wert, auf denen sie geschrieben werden!
Beate