Venenverweilkanüle entfernen?

  • Ersteller Ersteller Steffi92
  • Erstellt am Erstellt am
Ich begründe mein Vorgehen damit (mit unsterilen Tupfern entfernen):
Wenn eine Viggo gelegt wird, wird die Haut desinfiziert und mit einem unsterilen Tupfer abgewischt. Die Viggo wird mit unsterilen Handschuhen gelegt.
Eine s.c. Injektion wird druchgeführt indem desinfiziert wird und mit einem unsterilen Tupfer nachgewischt wird. Diese wird ebenfalls mit unsterilen Handschuhen verarbreicht.
Beim Blutabnehmen, desinfiziert man die Stelle und wischt mit einem normalen Tupfer ab. Auch dies geschieht mit unsterilen Handschuhen.
Wenn an einer bestehenden Viggo eine Infusion an/abgemacht wird, geschieht dies mit unsterilen Handschuhen. Und KEINER von euch kann mir erzählen, dass er dabei noch nie die Stelle berührt hat!
Warum sollte ich also beim ziehen der Viggo plötzlich mit sterilen Tupfern arbeiten?
Gut, wie wir schon lesen konnten, ist das in einigen Häusern so Standart. Wir haben es so gelernt und führen es so durch.
Soviel aus meiner Sicht....Und jetzt steinigt mich, macht mich fertig, hackt auf mir rum weil ich anderer Meinung bin als mancher hier:streit:
 
....Und jetzt steinigt mich, macht mich fertig, hackt auf mir rum weil ich anderer Meinung bin als mancher hier:streit:

Hää? Nee, auf keinen Fall!

1 weiterer Gedankengang
im besten Fall wird 1x tgl. VW durchgeführt, bei durchsichtigem Wundverband - nicht. Weil nicht nötig.
Beim VW wird die ESS desinfiziert.
Wie lang dauert es bis die normale Hautflora/physiol. Keime wieder die Oberhand gewinnen?
Beim entfernen der Verweilkanüle ist die ESS nicht steril, die Wundumgebung nicht steril, keimarm - ja, weil abgedeckt durch Verband.

Gelandet bei Richtlinie rki, S.6
im Normalfall, Risikogruppe 1 reichen bei Punktionen/ Injektionen i.c.-i.v. keimarme Tupfer.

Richtlinie S. 8,
Wundabdeckung nach Punktionen
kann bei Risikogruppe 1 UND 2 ein keimarmer Wundschnellverband verwendet werden,
außer es wurden .....Organe oder Körperhöhlen punktiert, dann steriles Pflaster.

Nehm ich diese Richtlinie, dann gilt doch beim Entfernen einer peripheren Venenverweilkanüle - das gleiche wie bei der Abdeckung-?!

Reicht das nicht aus, sich seine eigene + vernünftige Meinung zu bilden, sozusagen die Kirch im Dorf zu lassen?

Anm.:
Zusätzlich empfohlene Schutzkleidung - kann man auch nachlesen in der rki-Richtlinie, S.6+7
Sind insg. "nur" 6 Seiten, geht doch noch.
 
Ja, es gibt zich Antworten auf diese Frage.

Aber wo bleibt hier die Evidence bei euren Antworten?
Ihr müsst schon begründen, was ihr tut.
Was ist denn deiner Meinung nach offen und nicht ausreichend hinterlegt? Wo siehst du Probleme?
 

Ähnliche Themen