zumindest der Teil den es Betrifft.Dann können sich Deine Kollegen glücklich schätzen!!!
Alte Diskussion hier, jedoch jedes Jahr aufs neue aktuell.Bis wann gelten Kinder als schulpflichtig? Zählen die "Kinder",sind ja eigentlich schon Jugendliche, in der Ausbildung/Lehre/Studium auch noch dazu? Es geht um den Urlaub in den Ferien.Da haben wie wahrscheinlich überall ,die Eltern Vorrang mit den schulpflichtigen Kindern.
Die Sommerferien sollten da ja kein Problem darstellen:Die kinderlosen Mitarbeiter sollte meiner Meinung nach ebenfalls Anspruch auf drei Wochen Urlaub in der Ferienzeit haben.
Leider ist sieht die Gesetzeslage aber was anderes vor und somit ist die Benachteilung jener legitim. Leider.
Auch kinderlose Mitarbeiter haben ein Recht drauf, ihren Urlaub so nehmen zu können, daß es für sie paßt. Siehe z. B. das weiter vorne genannte Beispiel mit der Urlaubsabstimmung auf den Partner.Ansonsten haben Familien in den Ferien alle das Recht gemeinsam Urlaub zu machen und das unabhängig davon, ob das Kind 6 oder 16 ist! Denn die Ferien haben einen festgelegten von uns nicht beeinflussbaren Zeitraum und niemand hat das Recht den Eltern vorzuschreiben, ob es lächerlich ist, dass man mit einem 16 jährigen gemeinsam fährt.
Seh ich genau so.Ich bin sowas von froh und erleichtert nicht mehr auf die Ferienzeit angewiesen zu sein. Es ist alles viel teuerer und überlaufen, dann noch die vielen Kinder von anderen Leuten, die Lärm und Unruhe verbreiten.
Leider nicht ganz korrekt und hat vor Gericht wenig Gewicht.Es haben in der Ferienzeit diejenigen Vorrang beim Urlaub, dessen Kinder Betreuungsbedarf haben.
Und den kann ich bei 16jährigen absolut nicht erkennen.
Würde es diese krankhafte Unterbesetzung nicht geben, würden diese Fragen gar nicht aufkommen. Generell sagt man ,dass Urlaub der Erholung dienen soll und nicht der Betreuung. Erholung setzt nachgewiesenermaßen erst ab der zweiten Woche ein. 3 Wochen Urlaub am Stück sollten Normalität sein. Dass Kollegen darüber streiten müssen, ob man überhaupt 3 Wochen am Stück nehmen darf, ist ne Schande für Deutschland.Diese Diskussion ist kenne ich seit über 40 Jahren. Als meine Kinder noch Betreuungsbedarf hatten, mussten mein Mann und ich den Urlaub aufteilen,damit die Betreuung gesichert war. Durch Überstundenfrei haben wir es doch tatsächlich geschafft innerhalb von 12 Jahren ,einen gemeinsamen Urlaub von 14 Tagen zu machen.
Ich finde nicht dass es egal ist ob ein Kind 6 oder 16 Jahre alt ist. Sicher ist es Schade wenn ich keinen gemeinsamen Urlaub mehr mit meinem Pubertisten machen kann, aber dadurch gefährde ich nicht mein Kind. Einen 6 jährien ,unbetreut zu Hause lassen zu müssen, ist da schon eine ganz andere Sache. Eines meiner Kinder ,inzwischen Erwachsen, ist mit seinem Urlaub an die Schulferien gebunden,wenn ich jetzt mit ihm und seiner Familie in Urlaub fahren will,sollte ich dann Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit anmelden,weil das Alter des Kindes ja egal sein sollte?
Ich bin sowas von froh und erleichtert nicht mehr auf die Ferienzeit angewiesen zu sein. Es ist alles viel teuerer und überlaufen, dann noch die vielen Kinder von anderen Leuten, die Lärm und Unruhe verbreiten.
Für mich ist es völlig in Ordnung wenn Kollegen mit Betreuungspflichtigen Kindern in den Ferien ihren Urlaub bekommen und die ohne Kinder oder mit Kindern die nicht mehr zwingend der Beaufsichtigung bedürfen,sich auf außerhalb der Ferien beschränken müssen. Auch jemand der einen Partner hat der an Betriebsferien gebunden ist,dem sollte die Möglichkeit gegeben werden auch in dieser Zeit Urlaub zu nehmen.
Oft ist diese Urlaubsdebatte eher eine Neiddiskussion, weil da jemand eine Extrawurtst bekommt und dafür ein anderer sich einschränken muss.
Man sollte auch gönnen können.
Weil eine Mutter/ Familie mit Kindern die in die Schule müssen, egal wie alt. Keine andere Wahl hat, als nur in den Ferien Urlaub zu nehmen,weil die Kinder die Schule ja sonst schwänzen. Sei froh, dass es außerhalb der Ferien machen kannst. Kostet für 4-5 Personen ein Vermögen alles für 2 Wochen.Wieso sollte man jemanden was gönnen können, wenn man als ungewollt Kinderloser nicht nur Abschläge vom Gehalt zahlen muss, sondern auch noch bei der Urlaubsplanung zurückstecken darf, da man ansonsten ein Neider ist?
Am *****!
Gleichstellung mit allen Konsequenzen.
Bei Weihnachten/Silvester kenne ich es so, daß man entweder Weihnachten oder Silvester frei bekommt. Nie beides.Die leidige Diskussion endet ja nicht bei den Ferien, sondern geht bei Feiertagen direkt weiter. Einige meiner Kollegen pflegen jedes Jahr zu Weihnachten und Silvester einen Affentanz aufzuführen, weil sie wegen der Kinder, und nur wegen der Kinder, nur diese oder jene Schicht arbeiten könnten. Oder gleich komplett frei haben wollen. Die Ar**hlochdienste bleiben regelmäßig an immer denselben hängen.
Quatsch.Leider nicht ganz korrekt und hat vor Gericht wenig Gewicht.
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