Moin Moin. Ich hab im Grunde nach nem Artikel gesucht, der klar sagt das ich ein Recht darauf habe. Alle meinen zwar: Ja das ist Dein Recht. Jedoch wollte ich es 100 Prozentig mal irgendwo lesen. Leider nix genaues gefunden. Ich weiß jedenfalls das es üblich ist das man ein Wochenende vor oder danach bekommt. Und da dieser Urlaub der erste in diesem Jahr für mich ist, will ich mir das nicht nehmen lassen.
Würdest du auch so protestieren wenn der Zufall es will, dass du das WE vor UND nach deinem Urlaub frei hättest ???
Unser Betriebsrat hat gesagt, der Urlaub beginnt in der Nacht von Sonntag auf Montag um 0.00 Uhr und endet am nächsten Wochenende um die selbe Zeit.
Man hat also, bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf das Wochenende am Urlaubende. 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. Wenn Du das Wochenende vorher Dienstfrei haben willst, bist Du auf die Kulanz des AG angewiesen oder Du musst vor dem Wochenende Urlaubstag opfern.
Zwar kann sicherlich auch der BR irren, aber
der Gesetzgeber sieht nicht vor, das Dein Erholungsurlaub durch Dienstwochenenden unterbrochen wird.
Unser Betriebsrat hat gesagt, der Urlaub beginnt in der Nacht von Sonntag auf Montag um 0.00 Uhr und endet am nächsten Wochenende um die selbe Zeit.
Man hat also, bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf das Wochenende am Urlaubende. 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. Wenn Du das Wochenende vorher Dienstfrei haben willst, bist Du auf die Kulanz des AG angewiesen oder Du musst vor dem Wochenende Urlaubstag opfern.
Zwar kann sicherlich auch der BR irren, aber
der Gesetzgeber sieht nicht vor, das Dein Erholungsurlaub durch Dienstwochenenden unterbrochen wird.
Wie soll die Userin argumentieren? Der BR von Bachstelze aus Krankenpflege.de hat aber gesagt...? Ob das funzt, wage ich zu bezweifeln. Dennn.......Und ich lasse mir auch nicht, nach jeder Anfrage beim BR den entsprechenden Paragraphen zeigen, um ihn dann nachlesen und kontrollieren zu können. Ich weiss, dass hier bei vielen Usern das üblich ist.
Die Auskunft unseres BR war für mich vollkommen ausreichend, ich plane meine Jahresurlaube entsprechend und gut ist.
...
" 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. "Habe ich irgendwo gesetzlichen Anspruch geschrieben? *amkopfkratz*
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen