Urlaub inklusive Wochenende beantragen?

Moin,
was ist denn jetzt deine Frage oder wolltest du nur auf den "Missstand" bei dir hinweisen?
 
Moin Moin. Ich hab im Grunde nach nem Artikel gesucht, der klar sagt das ich ein Recht darauf habe. Alle meinen zwar: Ja das ist Dein Recht. Jedoch wollte ich es 100 Prozentig mal irgendwo lesen. Leider nix genaues gefunden. Ich weiß jedenfalls das es üblich ist das man ein Wochenende vor oder danach bekommt. Und da dieser Urlaub der erste in diesem Jahr für mich ist, will ich mir das nicht nehmen lassen.
 
Es gibt kein juristisches Recht darauf und "üblich" ist ein miserables Argument.

Mein AG arbeitet mit Rahmendienstplänen. Hab ich nach dem Rahmen am Wochenende Dienst, sind auch Samstag und Sonntag Urlaubstage. Dafür verbrate ich dann keinen Urlaub an Werktagen, an denen ich laut Rahmen frei hätte.

Wir tragen bei der Urlaubsplanung gleich noch die freien Tage um die Urlaubstage herum als Wunsch ein. Das wird auch berücksichtigt.
 
Offiziell gibt es bei uns keinen Wunschplan. Mit üblich meine ich das wenn man jetzt 5 Tage Urlaub nimmt automatisch ein Wochenende dazu bekommt. Mir wäre es ja egal, wenn es mein 2ter oder 3ter Urlaub in dem Jahr wäre, aber...
 
Kannst Du ein Wochenende nicht mit jemandem tauschen? Du bist ja nicht überplant, oder? Du hast woanders frei, halt nur nicht da, wo's Dir passt. Das kann man doch auch mal auf dem kleinen Dienstweg klären.
 
Moin Moin. Ich hab im Grunde nach nem Artikel gesucht, der klar sagt das ich ein Recht darauf habe. Alle meinen zwar: Ja das ist Dein Recht. Jedoch wollte ich es 100 Prozentig mal irgendwo lesen. Leider nix genaues gefunden. Ich weiß jedenfalls das es üblich ist das man ein Wochenende vor oder danach bekommt. Und da dieser Urlaub der erste in diesem Jahr für mich ist, will ich mir das nicht nehmen lassen.


Würdest du auch so protestieren wenn der Zufall es will, dass du das WE vor UND nach deinem Urlaub frei hättest ???
 
Unser Betriebsrat hat gesagt, der Urlaub beginnt in der Nacht von Sonntag auf Montag um 0.00 Uhr und endet am nächsten Wochenende um die selbe Zeit.
Man hat also, bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf das Wochenende am Urlaubende. 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. Wenn Du das Wochenende vorher Dienstfrei haben willst, bist Du auf die Kulanz des AG angewiesen oder Du musst vor dem Wochenende Urlaubstag opfern.
Zwar kann sicherlich auch der BR irren, aber
der Gesetzgeber sieht nicht vor, das Dein Erholungsurlaub durch Dienstwochenenden unterbrochen wird.
 
Unser Betriebsrat hat gesagt, der Urlaub beginnt in der Nacht von Sonntag auf Montag um 0.00 Uhr und endet am nächsten Wochenende um die selbe Zeit.
Man hat also, bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf das Wochenende am Urlaubende. 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. Wenn Du das Wochenende vorher Dienstfrei haben willst, bist Du auf die Kulanz des AG angewiesen oder Du musst vor dem Wochenende Urlaubstag opfern.
Zwar kann sicherlich auch der BR irren, aber
der Gesetzgeber sieht nicht vor, das Dein Erholungsurlaub durch Dienstwochenenden unterbrochen wird.

Genau das ist ja zz mein Problem. Also ein Wochenende gehört zu einem 5 Tage Urlaub. Und bei mir ist eben dieses freie Wochenende auch mit Dienst eingetragen.
 
Unser Betriebsrat hat gesagt, der Urlaub beginnt in der Nacht von Sonntag auf Montag um 0.00 Uhr und endet am nächsten Wochenende um die selbe Zeit.
Man hat also, bei einer 5 Tage Woche Anspruch auf das Wochenende am Urlaubende. 5 Tage Urlaub = 1 Woche frei und so sieht es auch der Gesetzgeber vor. Wenn Du das Wochenende vorher Dienstfrei haben willst, bist Du auf die Kulanz des AG angewiesen oder Du musst vor dem Wochenende Urlaubstag opfern.
Zwar kann sicherlich auch der BR irren, aber
der Gesetzgeber sieht nicht vor, das Dein Erholungsurlaub durch Dienstwochenenden unterbrochen wird.

Zeig mir doch bitte mal die Stelle im Gesetz, der BR hat Dir doch sicher den entsprechenden Paragraphen genannt

Die Regelung kann es ja nun schon deswegen nicht geben, weil man auch einzelne Urlaubstage nehmen kann. Urlaube müssen ja nicht zwangsweise wochenweise beantragt werden. Und wenn ich nach den Urlaubstagen arbeite, kann man auch nicht von einer Unterbrechung sprechen.
 
Nö, hat er nicht und ich habe weder das BGB noch Arbeitsgesetze studiert, dass ich jetzt hier mit Paragraphen oder Urteilen um mich werfen könnte.

Und ich lasse mir auch nicht, nach jeder Anfrage beim BR den entsprechenden Paragraphen zeigen, um ihn dann nachlesen und kontrollieren zu können. Ich weiss, dass hier bei vielen Usern das üblich ist.
Die Auskunft unseres BR war für mich vollkommen ausreichend, ich plane meine Jahresurlaube entsprechend und gut ist.

Und ich sprach von 5 Tagen Urlaub am Stück in einer 5-Tage-Woche und nicht von drei Tagen mal so zwischendurch.
 
@Bachstelze: Vielleicht gibt es auch bei euch eine betriebsinterne Regelung, bei uns ist es z. B. so, dass die Wochenenden zum Urlaub dazugehören, bei 5 Tagen Urlaub von Montag bis Freitag haben wir auch das WE vor und nach dem Urlaub frei.
Im Sommer kann es vorkommen, dass man bei 3 Wochen Urlaub mal ein Wochenende arbeiten muss, entweder das vor oder nach dem Urlaub, aber das nur nach Absprache. Das ist aber wie gesagt eine betriebsinterne Regelung.
 
So heute muss ich nochmal stark bleiben. Die größte Hürde habe ich schon geschafft, habe mit der PDL gesprochen und jetzt soll es noch die Stationsleitung mit mir klären. Wenn ich einknicke wäre das echt schwach, also ich bleib dabei ich habe ein freies Wochenende verdient.
 
....Und ich lasse mir auch nicht, nach jeder Anfrage beim BR den entsprechenden Paragraphen zeigen, um ihn dann nachlesen und kontrollieren zu können. Ich weiss, dass hier bei vielen Usern das üblich ist.
Die Auskunft unseres BR war für mich vollkommen ausreichend, ich plane meine Jahresurlaube entsprechend und gut ist.
...
Wie soll die Userin argumentieren? Der BR von Bachstelze aus Krankenpflege.de hat aber gesagt...? Ob das funzt, wage ich zu bezweifeln. Dennn...
BUrlG - Einzelnorm .Im TVöD hab ich nix anderes gefunden. Auch der AVR gibt nix konkretes her.

Das Problem liegt bei den 5 Tagen. Wären es 6, dann wäre das WE automatisch drin.

Elisabeth
 
Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass ich das Maß aller Dinge bin.

Letzten Endes bleibt der Userin auch nur der kleine Dienstweg, denn es geht ja um den nächsten Urlaub und nicht um einen fiktiven, daher bleiben ihr, egal mit welchen Gesetzestexten gewunken wird, auch die Wege zu einem Gericht versperrt.
Würde man damit überhaupt vor Gericht gehen?
Ich sicher nicht. Das wäre mir zu anstrengend und zu teuer, vor allem da ich dafür ja nicht nur mit Geld bezahlen müsste.

Warum darf ich hier nicht die Erfahrung weitergeben, die ich gemacht habe?

Es dürfen ja auch andere vollkommen überflüssigerweise schreiben, dass sie ja selber tauschen könne. Das ist ja auch nicht wirklich hilfreich und auch überhaupt nicht im Sinne des Erfinders, dass sich der Arbeitnehmer selber um Vertretung während seines Urlaubes zu kümmern hat. Das mag beim Job Sharing üblich sein, bei einem normalen Arbeitnehmer aber ganz sicher nicht.
Und wenn mein Beitrag auch nur dazu gut war, der TE den Rücken zu stärken, um eben nicht immer alles klaglos hinzunehmen, dann hat er sich gelohnt.
 
Erfahrungen? Warum net. Ich hätte nur den Verweis auf einen angeblichen gesetzlichen Anspruch unterlassen. Der birgt nähmlich Hoffnung, die sich schnell zerschlägt.

Elisabeth
 
So die Userin könnt ihr Anne nennen. Grins. Ja sieht wohl so aus als ob ich meine 3 mal 7 Tage Urlaub nun bekomme. Ich habe nicht auf einen § gesetzt sondern darauf das ich wie alle anderen in meinem Haus ein anrecht auf diese 2 Tage vom Wochenende verdient habe. Und das ich auf diese Tage bestehe. Es war für mich zwar ein großer schwieriger Schritt, doch die Stationsleitung soll mir jetzt anscheinend diese Tage geben. Eigenlob stinkt, jedoch bin ich stolz auf mich, das ich für mich eingetreten bin, und es Erfolg hatte.
Lg Anne
 
Habe ich irgendwo gesetzlichen Anspruch geschrieben? *amkopfkratz*
 

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