Hallo Chris,
bewirb Dich um die reguläre Ausbildung mit einer Zeit von 3 Jahren un dlas Dich dann von Deiner Schule individuell beraten, ob eine Verkürzung sinnvoll ist.
Wir verfahren so, dass wir unseren Azubis davon abraten...KPHler können 1 Monat später einsteigen.
Die Erfahrung zeigt, dass dieses den Schülern im Prinzip entgegen kommt.
Die Ausbildung zur KPH ist z.B. von der Breite der Inhalte recht ähnlich wie die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres (nicht zu 100 %, aber eben in großen Teilen).
Dennoch geht es in der 3 Jährigen Ausbildung zur GuKP bezüglich des Anspruchsniveaus viel "tiefer und differenzierter" in die Inhalte.
Dieses bestätigen usn viele Absolventen der 1 Jährigen KPH Ausbildung...diese merken schon nach wenigen Wochen, dass sie trotz dieser sehr ähnlichen Berufsausbildung doch noch viel lernen müssen.
Das eigentliche Problem ist halt, dass jede Schule bezüglich der Reihenfolge der Inhalte anders verfährt.
Im ersten Jahr kommen essenzielle Themen dran, die Du dann eventuell nicht mitbekommen würdest (und eben auch im ersten Beruf nicht gelernt hast):
- Pflegewissenschaften (Forschung, EBN, Expertenstandards, Theorien)
- Pflegeplanung nach dem Pflegeprozess
- Pflegediagnostik
- Grundpflegerische Tätigkeiten / Prophylaxen
- ....
Dieses macht es halt in der Praxis so schwer, eine Verkürzung bei der zuständigen Stelle "durchzuboxen". Rein gesetzlich ist es also möglich, faktisch jedoch nicht immer durchführbar. Dieses sind halt oft auch Einzelfallentscheidungen...
Mein Rat: nimm das Lernangebot der vollen Ausbildung mit.