Umschulung

Cecil

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04.05.2020
Beiträge
17
Beruf
exam. Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
stationäre Pflege
Hey,
der ein oder andere hat meinen vorherigen Post vielleicht gelesen. Ich bin seid 15 Jahren in der Altenpflege, seid langer Zeit arbeitsunfähig wegen Burnout und Depressionen. Ich war für 5 Wochen auf Reha und mache ambulant eine Therapie weiter.
Nun stecke ich in der Wiedereingliederung und viele meiner Symptome sind zurück (war irgendwie zu erwarten).
Nun war ich heute bei der Therapie und wir hatten das Thema. Meine Therapeutin darf mir aus rechtlichen Gründen keinen Rat geben, sagt sie, aber wir haben verschiedene Möglichkeiten aufgezählt wie ich nun mit der Situation umgehen kann.
Eine Umschulung durch die RV war auch Thema. Dazu sagte sie, das wenn im Entlassungsbericht steht, das ich zwar arbeitsunfähig entlassen werde, aber in meinem Beruf weiter arbeiten könne, das die RV eine Umschulung dann nicht zahlt....
Ist das so? Hat jemand Erfahrungen?
Was macht man denn wenn man sich eine Umschulung selbst nicht leisten kann?

Lieben Gruß
 
Wenn die RV keine Umschulung zahlt, wäre das doch die Antwort:

 
Man kann ja auch ungelernt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Müssen viele machen.

Ansonsten: Welche Tätigkeit, bei der ein Pflegeberuf von Nutzen ist, könntest Du Dir denn vorstellen? Was bringst Du an Qualifikation und Erfahrung mit, von den 15 Jahren Berufstätigkeit abgesehen? Was genau in der Pflege ist Dein Problem, und gibt es Bereiche, in denen Du weniger damit konfrontiert werden würdest?
 
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Verstehe ich das richtig, dass du berufsunfähig sein müsstest, damit eine eventuelle Umschulung finanziert wird? Also du darfst nicht generell erwerbsunfähig sein, das macht Sinn, aber eben berufsunfähig?
Hast du mal recherchiert, unter welchen Bedingungen evtl. die Arbeitsagentur Umschulungen bezahlt? Ich weiß das nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es schwierig wird, wenn man ohne ärztlich bescheinigte Berufsunfähigkeit aus einem Beruf herausmöchte, in dem sowieso schon Personalmangel herrscht. Aber informieren kann man sich ja mal.
 
Neuromaus, es geht genau darum, das einem die Ärzte der Reha quasie "bescheinigen" müssen das du in dem Beruf nicht mehr arbeiten kannst, sonst hat man kaum eine Chance eine Umschulung von der RV zu bekommen. So habe ich das jetzt verstanden.
Claudia, ich hatte eine Weiterbildung zur Wundexpertin absolviert, habe dies allerdings abgegeben da es einfach nicht mehr machbar war. Was mein Problem an dem Job ist? Der krasse Zeitmangel, die Massen an Dokumentation die man einfach nicht bewältigen kann, ich denke es ist der Druck insgesamt, es ist einfach mehr als krass, die Menschen sind teilweise unterversorgt weil man es einfach nicht schafft, egal wie man es auch versucht.
malu68, ich verstehe deinen Satz nicht so ganz..?
 
"bescheinigen" müssen das du in dem Beruf nicht mehr arbeiten kannst
das heißt doch berufsunfähig oder nicht?
arbeitsunfähig = aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, i.d.R. bei akuter Erkrankung; berufsunfähig = der bestimmte Beruf kann dauerhaft nicht ausgeübt werden; erwerbsunfähig = Arbeiten ist in keinem Beruf möglich
So kenne ich die Definitionen (vereinfacht gesagt). Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

sonst hat man kaum eine Chance eine Umschulung von der RV zu bekommen
Hab ich verstanden. Deswegen frag ich ja, ob du dich mal über die Voraussetzungen bei der Arbeitsagentur informiert hast (auch wenn ich da nicht viele Chancen drin sehe).
 
Gibt doch auch genügend Quereinsteiger Jobs wo du keine spezielle Ausbildung brauchst, da schon mal drüber nachgedacht??
 
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Das kann auch was völlig branchenfremdes sein, geht alles ..
 
Wenn Du augenblicklich in Reha bist - gibt's dort keine Sozialberatung?
 

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