Überprüfung der Person vor Ausbildungsbeginn?

Jokocor3

Newbie
Registriert
16.02.2012
Beiträge
3
Hallo :)
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich in der richtigen Kategorie schreibe.

Ich hatte jetzt einige Vorstellungsgespräche und auch einige Zusagen erhalten. Von einem Krankenhaus bekam ich heute eine Antwort, die mich ein wenig verwirrt hat. Sie schreiben "...und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie für die Krankenpflegeausbildung ausgewählt haben. Wir bitten Sie.... uns schriftlich und verbindlich mitzuteilen, ob Sie den Ausbildungsplatz annehmen. Im Fall Ihrer Zusage werden wir Sie unserer Verwaltung für die Einstellung vorschlagen." Im nächsten Satz fragen sie mich, ob ich einen Platz im Wohnheim benötige.
Nur leider verstehe ich nicht, warum sie mich der Verwaltung vorschlagen. Heißt das ich hab den Platz noch nicht 100%ig sicher? Überprüfen sie mich vielleicht sogar (Anrufe bei Schule, Praktikumsplatz, etc)??
Ich habe leider heute keinen erreicht, um nachzufragen, aber das ganze kommt mir schon ziemlich komisch vor!!

Liebe Grüße
Joko
 
Vielleicht weil die BFS nicht eigenständig entscheiden darf, wen sie aufnimmt?
Der Personal-verwalter hat DAS entscheidende Mitspracherecht/ Entscheidungsrecht?
 
In den meisten Kliniken gibt es immer nur eine Person mit pro kura. Das heißt es darf nur einer einstellen oder auch entlassen. In der Regel ist das der Geschäftsführer. Die Schule, oder PDL, oder irgendein anderer Abteilungsleiter macht das Vorstellungsgespräch, gibt dann die Entscheidung an die Verwaltung und die Interessenvertretung der Mitarbeiter (Betriebsrat etc.) weiter und die geben dann ihr OK.
Das sind ganz normale Vorgänge.
 
Mach dir keinen Kopf ;)
Bei meinem Job für nach dem Examen stand es auch so drin. Bzw. sinngemäß: bei mir wurde dem Betriebsrat vorgeschlagen mich einzustellen.
Bei anderen aus meinen Kurs war es dasselbe. Ist (wohl) gang und gebe.
 
Es ist so wie Joerg es geschrieben hat.
Auch Ermahnungen und Abmahnungen darf die Schule z.B. nicht selbst aussprechen, da diese zwar weisungsbefugt ist aber dennoch nicht alle "Hebel" als Arbeitgeber anwenden kann.
Die Verwaltung muss also auch die Einstellung "absegnen". Sie wird aber keine Auswahl im eigentliche Sinne mehr treffen!

Also ganz entspannt bleiben :)
 
Keine Sorge, das ist bei uns im Haus auch so! Die Schule teilt ihre Entscheidung der Personalverwaltung mit, da sie selbst nicht der Arbeitgeber ist. Herzlichen Glückwunsch zum Ausbildungsvertrag=)
 
ich glaube auch das ist üblich.
bei mir stand auch "eine zusage unter vorbehalt des polizeil. führungszeugnisses und der zustimmung der personalabteilung und des betriebsarztes". also das ist keine auswahl mehr, das soll nur heissen dass sie dich nehmen wenn da nix gravierendes dazwischenkommt wovon sie noch nix wissen (zB vorbestraft, falsche angaben irgendwo, gesundheitlich nicht geeignet, usw)
 

Ähnliche Themen