Schwangerschaft: wann wird freigestellt?

SrMaike

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Krankenschwester
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Nachtwache
Wie schon so einige habe ich das "Problem" das ich schwangere Nachtwache bin...
Mein Arbeitgeber weiss davon noch nichts, da ich im Januar dort erst angefangen habe und ich bis heute meinen Vertrag noch nicht habe... Ich war heute mit meinem Freund bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht...
Dieser konnte uns jedoch auch nicht sonderlich weiter helfen, sagte nur, dass es für mich sehr schlecht aussieht, da sie mich entweder "kündigen" kann (bin ja noch in der Probezeit, d.h. mein Arbeitgeber kann diese auslaufen lassen) oder mich in den Tagdienst zieht... und Tagdienst ist ja mal so GAR NICHT mein Ding und kann ich auch gar nicht machen, da ich bereits eine 4-jährige Tochter habe, die versorgt werden muss...
Nun sagte meine Schwägerin mir (sie ist stellvertretende PDL bei einem Pflegedienst), dass meine Arbeitgeberin mich freistellen müsse, da ich einen Vertrag abgeschlossen habe, indem ich als examinierte Krankenschwester für die NACHTWACHEN eingestellt worden bin??? Ist das richtig so???
Achso... meinen Vertrag bekomme ich morgen...
seufz... ich bin ganz ratlos... Dienstag sage ich meiner Arbeitgeberin, dass ich schwanger bin :megaphon:, denn das ganze hin und her geht mir auf den Sack... :boxen:

Ach ja, für die Moralprediger unter uns: :dudu:
ich habe in meiner ersten Schwangerschaft im Tagdienst gearbeitet und das war SEHR VIEL anstrengender als die Nachtwachen jetzt.... von daher weiss ich nicht, was schlimmer ist :mryellow:
 
Ach ja, für die Moralprediger unter uns:
ich habe in meiner ersten Schwangerschaft im Tagdienst gearbeitet und das war SEHR VIEL anstrengender als die Nachtwachen jetzt.... von daher weiss ich nicht, was schlimmer ist

Ich kanns nicht mehr hören. Wenn doch für euch alles klar ist, warum dann immer wieder der Run und die Bitte um Absolution: Versteht mich, akzeptiert meine Entscheidung wider der Vernunft. Warum kann man diese Entscheidung nicht durchziehen ohne Nachfragen?

Elisabeth
 
Mal vorweg: Hier geht es doch nicht um die Absolution! Hier wurde gefragt, ob dann freigestellt wird.

Ja, laut einem richterlichen Urteil kann man eine Ersatzarbeit ablehnen. Wenn man dich in den Tagdienst setzen will, kannst du ablehnen, weil du für die Nacht den Vertrag hast und du aus privaten Gründen nicht den Tagdienst machen kannst. Dann muss man dich freistellen. Googel das mal. Da habe ich das irgendwo gefunden.

Alles Gute.

Anne
 
Danke Anne, das war doch mal ne Antwort!!! :daumen:

Liebe Elisabeth, ich habe DICH nicht darum gebeten mir eine Absolution zu erteilen... brauche ich nicht... vielleicht solltest du ganz ganz oben nochmal nachlesen.... meine Frage war die FREISTELLUNG und nicht deine Absolution...
Trotzdem vielen Dank, sollte ich diese irgendwann mal brauchen (muss bestimmt bald wieder zur Toilette), werde ich gerne auf dich zurück kommen... :bussis:
 
Mal vorweg: Hier geht es doch nicht um die Absolution! Hier wurde gefragt, ob dann freigestellt wird.
Liebe Elisabeth, ich habe DICH nicht darum gebeten mir eine Absolution zu erteilen... brauche ich nicht... vielleicht solltest du ganz ganz oben nochmal nachlesen.... meine Frage war die FREISTELLUNG und nicht deine Absolution...

Eine Frage wurde gestellt ohne Frage und ein Statement abgegeben:
ach ja, für die moralprediger unter uns:
ich habe in meiner ersten schwangerschaft im tagdienst gearbeitet und das war SEHR VIEL anstrengender als die nachtwachen jetzt.... von daher weiss ich nicht, was schlimmer ist
Zu diesem habe ich meine Meinung kundgetan. Willst du dies nicht hören, dann unterlaß einfach entsprechende Querhiebe. Übrigens ist von mir keine Absolution zu erwarten. Ich bin gegen Nachtarbeit für Schwangere- aus gutem Grund. Und was die Tagschicht anbetrifft und das Umsetzen: wie sieht das eigentlich finanziell für den Arbeitgeber aus? Bekommt er einen Ausgleich bezahlt, der es ihm erlaubt einen Ersatz einzustellen? Er verliert in dem Moment ja eine Fachkraft, da der in den Nachtdienst verschobene Mitarbeiter im Frühdienst nicht ersetzt wird.

Elisabeth
 
Hallo Maike,
wenn dein Vertrag sich ausschliesslich auf den Nachtdienst bezieht, muss dich dein Arbeitgeber freistellen.
Wenn du einen allgemeinen Vertrag als Krankenschwester hast, musst du auch Tagdienst leisten.

Da die Arbeitgeber natürlich auch rechnen, werden hier keine reinen Nachtwachenverträge ausgegeben, eben wegen der Freistellung in der Schwangerschaft.
Hierbei haben sich nämlich schon einige Kolleginnen gewundert, und sich dann statt der Freistellung im Tagdienst wiedergefunden.

Wie es allerdings mit der Probezeit und Schwangerschaft ist, keine Ahnung, der Arbeitgeber darf dir wegen der Schwangerschaft nicht kündigen, aber wer sucht, der findet sicher einen Grund um den Vertrag zu beenden.

Viel Glück in der Schwangerschaft.

Narde
 
Hallo Maike, da du noch in der Probezeit bist, kann dir der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Er wird natürlich nicht die Schwangerschaft als Grund benennen, denn deshalb darf er nicht kündigen, aber wie schon gesagt, er braucht während der Probezeit auch keinen Grund nennen.
 
Hallo...

danke für eure Antworten...
Ich bin noch in der Probezeit und die Anwälte haben heute auch gesagt, dass sie mich mit 14 tägiger Kündigungsfrist schmeißen kann...
was genau in dem Vertrag steht kann ich nicht sagen, werde ich ja morgen sehen... aber ich fürchte schon, dass da nicht ein Wort von Nachtwache stehen wird...
Wie oben schon geschrieben, kann ich aber aufgrund meiner Tochter nicht in den Tagdienst wechseln, da das 4-jährige Kind sich ja nicht allein versorgen kann...
ich werd ja morgen sehen...

danke
lg
maike
 
Sonderkündigungsschutz- absoluter Schutz für werdende Mütter

Hallo @all

§ 9
Mutterschutzgesetz
Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.

Das ist ein Sonderkündigungsschutz. Dafür sind die Vorraussetzungen, die nach dem KüSchuG erforderlich sind nicht nötig ( Betriebszugehörigkeit und Mindestanzahl besch. Personen).

Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, reicht es umgehend nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt des Zuganges diie Schwangerschaft schon bestand.
Will der AG trotzdem kündigen braucht er die Zustimmung der obersten Landesbehörde, die für den Arbeitschutz zuständig ist....und einen Kündigungsgrund, der bei Nichtbestehen einer Schwangerschaft für eine fristlose Kündigung ausreichen würde ( also einen extrem schwerwiegenden Grund).
Wird eine Kündigung ausgesprochen muss Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht erhoben werden ( unter Berufung auf den Sonderkündigungsschutz durch das MuSchuGesetz).
P.S. Die Info zum Mutterschutzgesetz stammt von der Juris Datenbank im Internet und trägt das Emblem des Bundesministeriums für Justiz.
 
Hi Markus, du hast Recht, der Arbeitgeber darf einer Schwangeren nicht einfach kündigen. Da Maike aber noch in der Probezeit ist, wird er die Schwangerschaft nicht als Kündigungsgrund nennen sondern einfach sagen: sie passt nicht ins Team, entspricht nicht den Erwartungen oder sonstiges, damit er sie los wird.
 
Aber mitnichte

Hallo eiseule,

versteh es bitte so, wenn jemand schwanger ist, dann gibt es keine Probezeit mehr !! Dann besteht Kündigungsschutz. Im übrigen hat Probezeit nur in sofern was mit Kündigung zu tun, als das die Fristen verkürzt sind und keine Gründe angegeben werden müssen. Viel wichtiger ist die Frist aus dem KüSchuG (die zufälligerweise eben 6 Monate dauert).

Also Fazit:
Schwanger = (fast) unkündbar. Unabhängig von bisheriger Betriebszugehörigkeit
 
Wie gehts dann weiter markus?

Pflegekraft darf per Gesetz keinen Nachtdienst und will keinen Frühdienst machen?
Das es (fast) keine Nachtdienstverträge gibt, war ja bereits festgestellt worden.
Welche Optionen sieht das Gesetz in diesem Falle vor?

Elisabeth
 
Bestand des Arbeitsverhältnisses

Hallo Elisabeth,

losgelöst von dem geschilderten Fall wollte ich zunächst klarstellen, dass die werdende Mutter im Arbeitsleben zu einem durch das Mutterschutzgesetz vor bestimmten Risiken der Erwerbsarbeit geschützt ist. (Mir ist klar, dass Dir das bekannt ist) für die Mitleser: Schutz vor Inanspruchnahme zu Arbeitszeiten die von der Chronobiologie her eine Belastung darstellen (Nachtarbeit, überlange Schichtfolgen) Schutz vor Infektionen, Schutz vor schädigenden Stoffen und Schutz vor körperlicher Belastung, die anerkanntermaßen eine potentielle Gefahr für das Kind im Mutterleib darstellen.

Zum anderen hat der Gesetzgeber bewusst nicht nur auf den körperlichen Schutz abgestellt. In dem Wissen darum, das Arbeitgeber die zugegebenermaßen wahrscheinliche finanzielle Belastung vermeiden wollen (Lohnfortzahlung, evtl. zusätzliche Personalkosten für Ersatzpersonal) ist durch den Sonderkündigungsschutz die "Notbremse" für den Arbeitgeber, nämlich die Kündigung ausgeschlossen, um auch die soziale Sicherung - Familie, Mutter - Kind, zu sichern.

Elisabeth, ich habe Deinen Antworten aus der Vergangenheit entnommen, dass Du diese Schutzziele achtetst und sehr ernst nimmst.

Nun ist es dem Gesetzgeber nicht möglich, alle Lebenseventualitäten zu berücksichtigen, daher kann es in Einzelfällen sein, das die Gesetzgebung unbequem ist, oder aber auch Härtefälle "produziert".
Im Gegenzug ist aber auch der Arbeitnehmer gefordert, sich in der Lebensgestaltung für diese Übergangszeit zu bewegen, d.h. auch bereit zu sein von dem für ihn bequemsten Weg abzuweichen (also ggfls. für diese Zeit eine zusätzliche Betreuung zu organisieren, d.h. auch Mehrkosten zu tragen).

In dem hier angefragten Fall ist sicher das Nicht-Wollen der Knackpunkt - und Nicht-Wollen liegt eben beim Einzelnen und nicht beim Staat, der schon für einen großen Teil Daseinsfürsorge vorsieht.

Elisabeth, um Deine Frage aus meiner Sicht zu beantworten:
Der Gesetzgeber sieht beim Verbot der Nachtarbeit vor, auch Ausnahmen zu zulassen, die aber aus gutem Grunde sehr schwierig zu erwirken sind (und das ist gut so).
Näheres dazu im Mutterschutzgesetz und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wenn ich Dein posting vom 08.02. richtig verstanden haben sind wir da auch auf einer Linie.

Beste Grüße
 
Hallo ihr Lieben...

mein Vertrag liegt vor... Es ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten. Da der Vertrag aber unbefristet ist kann sie mich somit nicht kündigen, auch wenn ich noch in Probezeit bin...

Ich bin eingestellt als examinierte Krankenschwester (nicht speziell Nachtwache), aber es ist schriftlich im Vertrag festgehalten, dass meine regelmäßige Arbeitszeit 8 - 10 Nächte im Monate betrifft. Mit einer 3-Tage Woche.

Daher sehe ich sehr gute Chancen darin freigestellt zu werden. :weiberheld:

Zumindest hoffe ich das jetzt mal ganz stark, weil eine andere Lösung gibt es nicht...

Vielen Dank

Die Maike
 
Hallo SrMaike,

herzlichen Glückwunsch zu deinem Vertrag, unbefristet ist ja heute nicht mehr so üblich.
Hast du deine Schwangerschaft auch schon mitgeteilt?

Na, dann kann ja fast nix mehr schiefgehen, oder?

Ich wünsche dir viel Glück für dein Kind.

CU
Narde
 
Na ja, sie muss mich noch freistellen... Montag ist der Tag der Tage, andem ich es ihr sage...

Die wird mich dreiteilen und danach den Kopf abreissen aber egal ;-)
 
SrMaike schrieb:
...

Ich bin eingestellt als examinierte Krankenschwester (nicht speziell Nachtwache), aber es ist schriftlich im Vertrag festgehalten, dass meine regelmäßige Arbeitszeit 8 - 10 Nächte im Monate betrifft. Mit einer 3-Tage Woche.

Daher sehe ich sehr gute Chancen darin freigestellt zu werden. :weiberheld:

Hm, ich hoffe, das es so läuft, wie Du Dir das vorstellst.
Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass Dein Arbeitgeber in Zukunft nur noch Männer einstellt:knockin:
 
Das Gespräch verlief alles andere als toll...

Mein Anwalt hat sich gestern den ganzen Tag belesen und hat verschiedene/ mehrere Urteile gefunden, in denen die Angestellte freigestellt worden ist... Meine Arbeitgeberin allerdings weigert sich... Alles ein Drama... :motzen:

D.h. wir müssen vors Arbeitsgericht und das durchsetzen....
 
Guten Abend

Ich habe ein ähnliches Anliegen:

Schwanger bei befristetem Arbeitsvertrag.

Hat man nach geraumer Zeit der Mutterschaft noch einen Anspruch auf den geliebten Arbeitsplatz?

Jenny
 
Hallo Jenny,

leider schützt die Schwangerschaft nicht vor dem Auslaufen des Vertrages.
Zumindest soweit ich informiert bin.

Allerdings kenne ich Arbeitgeber, die nach dem Mutterschutz auch gerne wieder einstellen.

Aber eventuell gibt es eine Lücke die ich nicht kenne.

Schönen Tag
Narde
 

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