Fehlzeiten wegen Schwangerschaft

MiMaMu

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31.07.2013
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Hallo ich bin neu hier und habe gleich ein dringendes Problem:

Ich bin Schwanger, habe bereits ein paar Tage Fehlzeit (ich weiß nicht genau wie viel) und ich kann auch nicht mehr verlängern, da ich bereits 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen habe (habe schon ein Kind während der Ausbildung bekommen) und somit an den 5 Jahren Maximaldauer angelangt bin.

So mein Plan ist, bis zur Entbindung zu arbeiten um die Fehlzeiten gering zu halten. Aber knapp wird es trotzdem und dann kann ja noch immer irgendwas passieren.
Jetzt habe ich beim stöbern gelesen, dass das unumgängliche Beschäftigungsverbot in den 8 Wochen nach der Geburt nicht den Berufsschulunterricht berührt. Also in die Berufsschule wollte ich ja sowieso gehen um den Stoff nicht zu verpassen, aber gilt das dann auch als Anweseneheitszeit?
Das wäre wunderbar, dann könnte ich mir noch ein paar Wochen Luft verschaffen.

Zur aller größten Not, hätte ich doch sicher gute Chancen einen Antrag auf besondere Härte genehmigt zu bekommen falls ich doch ein paar Tage drüber bin, oder? Ich bin zumindest eine sehr gute Schülerin.

Vielen Dank für eine Antwort
 
Du solltest dich mit dem MuSchu und dem MuSchArbV beschäftigen bevor du planst:

§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
...
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
MuSchG - Einzelnorm

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und ... .
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. ...
2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3.mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
...
6.mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
...
MuSchG - Einzelnorm
§ 5 Besondere Beschäftigungsbeschränkungen
(1) Nicht beschäftigt werden dürfen
...
2.werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind;
...
In Nummer 2 bleibt § 4 Abs. 2 Nr. 6 des Mutterschutzgesetzes unberührt.
...
MuSchArbV - Einzelnorm

Du hast sicher net vor, die Schwangerschaft zu verheimlichen. Von daher wird es schwierig mit deinem Plan. Btw.- wo hast du das her, dass du nach der Entbindung sofort wieder am theoretischen Unterricht teilnehmen darfst? Soweit ich weiß, musst du nach der Entbindung 8 Wochen zuhause bleiben. Lediglich vor der Entbindung könntest du zur Schule gehen. Praxis wird abhängen von den jeweiligen nich zu absolviernden Einsatzorten.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, auch ich habe in der Ausbildung ein Kind bekommen und um die Fehlzeiten gering zu halten habe ich auf eigenen Wunsch bis 14 Tage vor dem Entbindungstermin gearbeitet. Es waren alle sehr fürsorglich und nett zu mir. Die Schule hat einen Antrag gestellt das ich im Mutterschutz zur Schule gehen darf. Dieses ist erlaubt und wird als Ausbildungszeit angerechnet. Ich war also 14 Tage nach Entbindung wieder in der Ausbildung.
 
Du solltest dich mit dem MuSchu und dem MuSchArbV beschäftigen bevor du planst
Oh vielen Dank für diesen Hinweis!
Ich habe, wie erwähnt, bereits ein Kind in der Ausbildung bekommen.

§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
...
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
MuSchG - Einzelnorm

... wo hast du das her, dass du nach der Entbindung sofort wieder am theoretischen Unterricht teilnehmen darfst? Soweit ich weiß, musst du nach der Enzbindung 8 Wochen zuhause bleiben...
Ja soweit weiß ich auch, aber ich habe unter anderem das hier entdeckt: KomNet Dialog 1416 : Berufsschule während Mutterschutz nach der Entbindung und das hätte ich gerne entweder bestätigt oder wiederlegt. Wasserdicht wenns geht...
 
Die Schule hat einen Antrag gestellt das ich im Mutterschutz zur Schule gehen darf. Dieses ist erlaubt und wird als Ausbildungszeit angerechnet. Ich war also 14 Tage nach Entbindung wieder in der Ausbildung.

Wo hat deine Schule den Antrag gestellt, was stand da drinnen und wie lange ist das schon her? Konntest du daraufhin auch zur Arbeit oder nur Berufsschule?
 
Zur aller größten Not, hätte ich doch sicher gute Chancen einen Antrag auf besondere Härte genehmigt zu bekommen falls ich doch ein paar Tage drüber bin, oder? Ich bin zumindest eine sehr gute Schülerin.
Das kommt auch Dein Bundesland und damit auf die zuständige Behörde an!
 

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