Schwangerschaft: wann wird freigestellt?

Meine Arbeitgeberin und ich kommunizieren nur noch über Anwalt... :motzen:

Meine Arbeitgeberin möchte den bestehenden Vetrag, den ich habe, anfechten, weil die Personaltante angeblich das Datum im Vertrag geändert haben soll, ohne Wissen meiner Arbeitgeberin... Meine Arbeitgeberin hat den Vertrag aber so unterschrieben...

Nun hat die Anwältin meiner Arbeitgeberin mir das unschlagbare Angebot gemacht:
1. Änderungsvetrag: Der Vertrag lautet auf den Tagdienst (bin ich denn doof?)
2. Anfechten vor Gericht....

Meine Nerven liegen mittlerweile sowas von blank... ich kann euch sagen...

-Jenny- Narde hat Recht... Deine Schwangerschaft schützt dich nicht vor dem Auslaufen des Vertrages... das war ja auch mein Problem, weil ich noch in der Probezeit bin... da ich aber direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen habe läuft da ja nix aus ;-) :thinker:
 
He Maike
ich bin nicht schwanger – es hat mich nur im Bezug auf eine Kollegin interessiert.

Aber einen Auftritt vor dem Arbeitsgericht habe ich auch soeben durch und erfreulich hinter mich gebracht:boozed:

Toi toi toi

Jenny
 
habe ich es richtig verstanden????

SrMaike schrieb:
Deine Schwangerschaft schützt dich nicht vor dem Auslaufen des Vertrages...

Dann darf man ja quasi, wenn man vernünftig ist, nie geplant schwanger werden, wenn man einen befristeten Vertrag hat. Weil wenn man Pech mit dem Arbeitgeber hat, lässt er ihn auslaufen und man steht dann da ohne Job, weil kaum einer eine Schwangere einstellen wird.
Und die Chance direkt einen unbefristeten Vertrag zu bekommen ist ja recht gering.
 
Hallo SrSa,

das hast genau richtig erkannt.

ich hatte einige Kolleginnen, die dann auf der Straße standen.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo SrMaike,
wie ist denn Dein Problem ausgegangen? Bin neugierig, da ich mich als Leitung schon einige Male mir dergleichem auseinandersetzen musste. Da ich leider auch Mitarbeiterinnen hatte, die schlagartig nur noch schwanger waren (eine musste arbeitsunfähig geschrieben werden, damit "sich das Ei einnistet" - komisch, das hat bei mir zwei Mal ganz unbemerkt funktioniert!), kenne ich beinahe alle Facetten. Allerdings ist der Arbeitgeber dahingehend geschützt, dass er der Mitarbeiterin lediglich eine dem arbeitsvertraglichen Inhalt entsprechend gleichwertige Arbeit anbieten muss, um seinen Vertragsanteil zu erfüllen. Inhalt bedeutet aber keineswegs Arbeitszeit, sondern Arbeitsaufgabe. Kein Arbeitgeber sollte das Mutterschutzgesetz umgehen und werdende Mütter zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen, das kann die Gewerbeaufsicht bis hin zur Betriebsschließung ahnden (wobei ich als Mutter durchaus weiß, dass man theoretisch im Nachtdienst besser aufgehoben ist, wenn man nicht allein arbeitet und seine Arbeit selber einteilen kann). Wenn Du einen guten Gynäkologen hast, lass Dir ein völliges Beschäftigungsverbot ausstellen, dann darfst Du gar nicht arbeiten. Von Deinem Arbeitgeber brauchst Du das allerdings nicht zu erwarten, der muss das nämlich nicht. Viel Glück und Gesundheit.
 
Hallo....

alsoooooo.... mein Anwalt hat mehrere Urteile aus der Vergangenheit rausgesucht, indem der Arbeitgeber richterlich dazu aufgefordert wurde die Schwangere freizustellen... Da der Vertrag sich ausschließlich auf die Nachtwachen beschränkt...
Ich hätte definitiv NICHT in den Tagdienst gehen können, da ich nicht umsonst in die Nacht gegangen bin... Ich war gerade frisch nach Köln gezogen und hab da niemanden gehabt, der auf mein Kind aufpasst... ganz abgesehen davon war meine Tochter sowieso mit der neuen Lebenssituation überfordert...
Mir wäre nichts anderes geblieben, als vor Gericht zu gehen... Das bedeutet einen riiiiiiesigen finanziellen Aufwand, nervlich, etc... hinzu kam, dass ich einen meiner Zwillinge verloren hatte, und mein damaliger Partner und ich uns nur noch gestritten haben, so dass wir uns getrennt haben...
Ergo ---- um mein anderes ungeborenes Kind zu schützen, sowie meine Tochter zu entlasten (da die Mutter nur noch geheult hat) habe ich gekündigt...
Natürlich das Beste, was meiner Arbeitgeberin passieren konnte, aber das war mir zu diesem Zeitpunkt auch egal... Nun bin ich erstmal bis Oktober arbeitslos, dann sind auch die 8 Wochen Mutterschutz um und ich hoffe, dass ich hier wieder was als Nachtwache finde...
Ich frage mich immer noch, wo meine Arbeitgeberin das Problem hatte mich freizustellen, da das für sie fast keine Nachteile hätte, außer dass sie meine Sozialabgaben weiter hätte zahlen müssen... Na ja, egal, vorbei...

LG
Maike

Ach ja, und unter Arbeitsaufgaben war NUR die Nachtwache erwähnt...
Es ist NICHT so, dass ich mich vor der Arbeit drücken will, um gottes willen, bei meiner ersten Tochter konnte ich bis 5 Tage vor der Geburt arbeiten gehen.... da waren aber die Umstände andere...

Und mein Ei hat sich im übrigen auch von allein eingenistet... 8)
 

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