Hallo....
alsoooooo.... mein Anwalt hat mehrere Urteile aus der Vergangenheit rausgesucht, indem der Arbeitgeber richterlich dazu aufgefordert wurde die Schwangere freizustellen... Da der Vertrag sich ausschließlich auf die Nachtwachen beschränkt...
Ich hätte definitiv NICHT in den Tagdienst gehen können, da ich nicht umsonst in die Nacht gegangen bin... Ich war gerade frisch nach Köln gezogen und hab da niemanden gehabt, der auf mein Kind aufpasst... ganz abgesehen davon war meine Tochter sowieso mit der neuen Lebenssituation überfordert...
Mir wäre nichts anderes geblieben, als vor Gericht zu gehen... Das bedeutet einen riiiiiiesigen finanziellen Aufwand, nervlich, etc... hinzu kam, dass ich einen meiner Zwillinge verloren hatte, und mein damaliger Partner und ich uns nur noch gestritten haben, so dass wir uns getrennt haben...
Ergo ---- um mein anderes ungeborenes Kind zu schützen, sowie meine Tochter zu entlasten (da die Mutter nur noch geheult hat) habe ich gekündigt...
Natürlich das Beste, was meiner Arbeitgeberin passieren konnte, aber das war mir zu diesem Zeitpunkt auch egal... Nun bin ich erstmal bis Oktober arbeitslos, dann sind auch die 8 Wochen Mutterschutz um und ich hoffe, dass ich hier wieder was als Nachtwache finde...
Ich frage mich immer noch, wo meine Arbeitgeberin das Problem hatte mich freizustellen, da das für sie fast keine Nachteile hätte, außer dass sie meine Sozialabgaben weiter hätte zahlen müssen... Na ja, egal, vorbei...
LG
Maike
Ach ja, und unter Arbeitsaufgaben war NUR die Nachtwache erwähnt...
Es ist NICHT so, dass ich mich vor der Arbeit drücken will, um gottes willen, bei meiner ersten Tochter konnte ich bis 5 Tage vor der Geburt arbeiten gehen.... da waren aber die Umstände andere...
Und mein Ei hat sich im übrigen auch von allein eingenistet... 8)