Schwanger und Beschäftigungsverbot?

Zara81

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Hallo ihr lieben habe vor kurzem erfahren das ich schwanger bin worüber ich mich auch tierisch freue denn ich hatte vor nem jahr ne fehlgeburt ich arbeite auf einer geriatrischen station und mein arbeitsplatz ist 50km entfernet d.h ich fahre pro tag 100km . Darf man das überhaupt? wenn man schwanger ist? zumal ich auch kreislaufprobleme habe oder würde man dann ein beschäftigungsverbot bekommen ??? kennt sich jemand damit aus?:gruebel:
 
Bist du in der Ausbildung?

Elisabeth
 
Hallo Zarah,

zunächst mal ist Schwangerschaft keine Krankheit, so dass du auch wegen Kreislaufproblemen kein Beschäftigungsverbot bekommen wirst.

Gründe für ein Beschäftigungsverbot findest du im Mutterschutzgesetz danach musst hier im Forum mal die Suchfunktion (blaue Leiste oben) benutzen, nimm auch die Worte "Schwanger", "Mutterschutz*", "Beschäftigungsverbot", da gibt es -zig Einträge.
Wenn du deine Rechte aus dem Mutterschutz in Anspruch nehmen möchtest, musst du deinen Arbeitgeber/Schulleitung über das Bestehen der chwangerschaft informieren, du erhälst dann von dort weitere Verhaltens-Regeln.
 
Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieses Argument für ein Beschäftigungsverbot ausreichend wäre.
Wenn vom Haus Zimmer zur Verfügung gestellt werden, würden sie eher mit dem Gegenargument kommen, dass du dir ein Zimmer nehmen könntest bzw. auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigst (sofern du natürlich nicht in einem ambulanten PD arbeitest).

Gruß,
Lin
 
Hallo Zara!

Erstmal Glückwunsch!!!

Also ich hatte auch eine Kollegin, die nach einer Fehlgeburt wieder schwanger wurde und da hat die bereits erlittene Fehlgeburt ausgereicht um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten.

Ich wünsche Dir alles Gute "daumendrück"

LG
 
Hallo.
Ersmal Herzlichen Glückwunsch....

Ich bin jetzt zum 2.Mal schwanger und ich bin froh das es mir super gut geht.
Meine erste Schwangerschaft war recht kompliziert,war mit Zwillinegn schwanger und ein Zwilling ist in der 20.Woch gestorben.
Ich habe selbst nach dieser Diagnose kein Verbot bekommen.
Mein Frauenarzt hat sich sehr dagegen gesträubt und ich bin dann bis zum MS arbeiten gegangen.

Ich denke nicht das du mit diesen Gründen ein Verbot bekommen würdest...
In manchen Häusern ist es üblich das das Verbot auch vom Haus ausgesprochen wird...aber das wird wohl bei dir nicht der Fall sein, oder?

Trotzdem alles Gute
 

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