Sachverständigenrat stellt Bundesgesundheitsministerin sein aktuelles Gutachten vor

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3. Juli 2007

Pressemitteilung, Gesundheit
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen stellt Gutachten 2007 vor

Der Sachverständigenrat hat heute der Bundesgesundheitsministerin sein aktuelles Gutachten mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ übergeben.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Das Gutachten bietet einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsbereich. Es schlägt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung vor, die ich sehr begrüße. Auch die Anregungen, die Kompetenzen der nicht-ärztlichen Berufsgruppen zum Wohle der Patientinnen und Patienten stärker zu nutzen, und zu einer besseren Arbeitsteilung zu kommen, findet meine volle Unterstützung. Das Gutachten zeigt zudem, dass unser Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken und gesundheitliche Ungleichheit abzubauen, richtig ist. Gerade bei Menschen in besonders prekären Lebenslagen gibt es ein großes Potential für präventive Maßnahmen. Daher werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz auf den Weg bringen. Das Gutachten bietet hierzu und auch zu vielen weiteren Punkten eine gute Diskussionsgrundlage.“

Das heute vorgestellte Gutachten des Sachverständigenrates umfasst knapp 1.000 Seiten. Darin wird unter anderem die Weiterentwicklung von Qualität und Patientensicherheit im deutschen Gesundheitswesen gefordert. Nach Auffassung des Rates soll die Entwicklung von spezifischen Patientensicherheits-Indikatoren, die verpflichtende Veröffentlichung von Qualitätsdaten sowie der Ausbau von finanziellen Anreizsystemen zur qualitätsbezogenen Vergütung vorangetrieben werden, um Verbesserungen bei Qualität und Patientensicherheit zu erreichen.

In seinem Gutachten bekräftigt der Sachverständigenrat ferner die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen im deutschen Gesundheitssystem. Hierzu sei eine stärkere Einbeziehung sowie eine stärkere eigenständige Leistungserbringung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen in der Versorgung anzustreben und in Modellprojekten zu erproben, heißt es in dem Bericht.

Weiterhin beschäftigt sich der Rat in der Expertise mit der integrierten Versorgung. Die Analyse zeigt, dass sie in den letzten zwei Jahren eine außerordentlich dynamische Entwicklung genommen hat. Um das Potenzial dieser selektiven Vertragsformen weiter auszuschöpfen, empfiehlt der Rat bei der Weiterentwicklung der integrierten Versorgung auch internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.

Der Sachverständigenrat greift zudem die Frage der Primärprävention bei benachteiligten Personengruppen - wie zum Beispiel Arbeitslosen, sozial benachteiligten alten Menschen, Obdachlosen und Menschen mit HIV/Aids - auf. In seinen Empfehlungen unterstützt der Rat ausdrücklich das Bestreben des Bundesgesundheitsministeriums, mit einem Präventionsgesetz die Grundlagen der Prävention in Deutschland zu verbessern.

Weitere Informationen sowie die Kurz- und Langfassung des Gutachtens finden Sie im Internet unter:
Sachverständigenrat Gesundheit

Quelle: www.bmg.bund.de
 
Hat schon jemand dieses, doch sehr umfangreiches, Werk gelesen?

Elisabeth
 
Hi Leute,
für alle denen es zu lang ist das Gutachten zu lesen, empfehle ich die Kurzfassung - immerhin noch 106 Seiten - ächz.

Die Qualität kann ich noch nicht beurteilen.
Mir fällt aber auf das keine Pflegewissenschaftler im Rat vertreten sind.
Tja - und so kommt es zB auf S.23 des Kurzgutachtens zu der tollen Feststellung das das Pflegepersonal in Zukunft autorisiert werden soll, den Pflegebedarf selbständig zu erfassen, Maßnahmen zu setzen und zu evaluieren. Ist ja bisher auch nicht unsere Aufgabe gewesen, oder?
Das kommt davon das kein Pflegewissenschaftler oder auch normaler Krankenpfleger im Rat sitzt. Traurig, traurig, traurig!!!!
Nach dem Durchlesen der Einleitung scheint mir aber das der Rat an sich vernünftige Denkstrukturen hat. Was nachher unsere Kompetenzbolzen in Berlin daraus machen sei dahingestellt.
Nun denn - weitere Meinungen gebe ich zum Besten wenn ich alles durchgelesen habe.
LG
Piinguin
 
Ein schönes Beispiel für die Ängste anderer Berufsgruppen:

Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet
Dr. Theodor Windhorst wittert einen schleichenden Verfall des medizinischen Standards in Deutschland. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat im neuen Pflegegesetz Paragraphen entdeckt, ", die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen“.
...
Das Gesetz, das am 14. März im Bundestag verabschiedet werden soll, beinhaltet Modellvorhaben, nach denen bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen am Patienten künftig durch Pflegeberufe erbracht werden können. Windhorst wehrt sich dagegen vehement: "Solche Pläne machen die Patienten in Pflege- und Altenheimen zu Testpersonen", urteilt er. "Und das sind gerade diejenigen, die sich nicht wehren können."...

In Alten- und Pflegeheimen entstünde dann - politisch gewollt - eine Zwei-Klassen-Medizin: Auf der einen Seite gäbe es die Versorgung durch den Mediziner auf Facharztniveau, auf der anderen die Behandlung durch Nicht-Mediziner, die dieses Niveau nicht erreichen können. Es habe aber jeder das Recht auf eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau - vor allem jene, die sich ihren Arzt nicht mehr selbst aussuchen können.
Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet (07.03.08) - aerztlichepraxis.de

Obwohl... zwei Herzen wohnen ach in meiner Brust, wenn ich so bedenke, wie die Grundausbildung aussieht und wie die Kompetenzen sind- egal ob Altenpflege oder Krankenpflege. In beiden Berufen legt man viel Wert auf Dressur in der Ausbildung und arbeiten nach Drehbuchstandards.

Elisabeth
 

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