Rechtlich: Wer darf instrumentieren?

einer

Poweruser
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741
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Fachkrankenpfleger OP
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Zentral-OP mit 7 Abteilungen
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Mädchen für alles
Frage an die Rechtsexperten :

Hat irgendjemand eine Quelle, die rechtlich festlegt, wer instrumentieren darf und wer nicht ?
Was mir bewusst ist:
Grundsätzlich sind wir alle für unsere Handlungen verantwortlich (Durchführungsverantwortung).
Wenn ein Auszubildender instrumentiert, hat die OP-Leitung und sein Praxisableiter zumindest eine Teil-Verantwortlichkeit. Bei allen, vom Haus angestellten MA, grundsätzlich die Hausleitung.(Anordnungsverantwortung)

Jetzt komme ich aber zu meinem "Problem":
Ein Chefarzt hat die "Superidee" gehabt, ein neues System zu testen, ohne irgend jemandem aus der OP-Manschaft die Möglichkeit zu geben. Im Vorfeld auch nur die Anleitung zu sehen. Außerdem war der Eingriff wegen Personalausfällen auf der Kippe.
Seine Lösung: Der Außendienstler instrumentiert den Eingriff. Dann spart man sich die Zeit zur Schulung.
Wer haftet denn jetzt, wenn aus diesem Eingriff Schäden für den Patienten entstehen (z.B. ein Infekt, vergessenes Material, ...)
Ach ja: schriftlich gibt es natürlich keine Aussage vom Chefarzt (mündlich der übliche Spruch: "Ist ja nicht ihr Problem. Wenn ich das sage ist das so in Ordnung !!! ")


Hat jemand von euch eine Idee, ob es wirklich so einfach ist, jemanden ohne jeglichen pflegerischen/medizinischen Hintergrund an den Tisch zu stellen?
Der Außendienstler ist übrigens Betriebswirt .

Meine Bedenken: Der Arzt kann grundsätzlich ja nicht festlegen, wer den (pflegerischen) Teil, also instrumentieren und springen, übernimmt .
(Bitte jetzt nicht über den Begriff "pflegerischenTeil" diskutieren . OTAs und MFAs sind hier von mir ebenfalls damit gemeint. Ich will den Tätigkeitsbereich nur von den Ärzten abgrenzen !!!)

LG Einer
 
Bei uns stehen ungelernte Leute am Tisch und instrumentiern ohne jegliche Ausbildung. Und dass nicht nur beim 10 min Sinus sondern auch beim 12 h NC Eingriff... Was solls, alles möglich
 
Bei uns stehen ungelernte Leute am Tisch und instrumentiern ohne jegliche Ausbildung. Und dass nicht nur beim 10 min Sinus sondern auch beim 12 h NC Eingriff... Was solls, alles möglich
What? Und ich dachte, bei uns wäre es schon katastrophal.
 
Und ich hab mir grade die Gallenblase rausnehmen lassen...
 
Ich hab meinen Job nicht ohne Grund an den Nagel gehängt.
 
Greife das Thema mal wieder auf:

Leider scheint es keine rechtliche Einschränkungen zu geben, wer im OP instrumentieren und springen darf.
Bei einem Außendienstmitarbeiter, der keine medizinische oder pflegerische Ausbildung hat, und dazu noch kein Mitarbeiter im Haus ist, mit dem der Patient einen Behandlungsvertrag hat, habe ich jedoch starke Bedenken.
Zumindest sollte man diese Tätigkeit eines "Externen" im OP-Protokoll vermerken. Vor allem die Anordnung dieser Tätigkeit durch den zuständigen Arzt.

LG Einer
 
Zusätzlich möchte ich das Thema nutzen, um mal zu fragen, welche Qualifikation die Mitarbeiter in euren OPs haben.
Im Besonderen, welche Mitarbeiter bei euch "am Tisch" arbeiten, die weder OTA noch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sind.

Hintergrund: Durch den ständigen Personalmangel wird bei uns über "alternative Mitarbeiter" im OP nachgedacht.

Welche Erfahrungen habt ihr?

LG Einer
 

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