- Registriert
- 07.09.2014
- Beiträge
- 741
- Beruf
- Fachkrankenpfleger OP
- Akt. Einsatzbereich
- Zentral-OP mit 7 Abteilungen
- Funktion
- Mädchen für alles
Frage an die Rechtsexperten :
Hat irgendjemand eine Quelle, die rechtlich festlegt, wer instrumentieren darf und wer nicht ?
Was mir bewusst ist:
Grundsätzlich sind wir alle für unsere Handlungen verantwortlich (Durchführungsverantwortung).
Wenn ein Auszubildender instrumentiert, hat die OP-Leitung und sein Praxisableiter zumindest eine Teil-Verantwortlichkeit. Bei allen, vom Haus angestellten MA, grundsätzlich die Hausleitung.(Anordnungsverantwortung)
Jetzt komme ich aber zu meinem "Problem":
Ein Chefarzt hat die "Superidee" gehabt, ein neues System zu testen, ohne irgend jemandem aus der OP-Manschaft die Möglichkeit zu geben. Im Vorfeld auch nur die Anleitung zu sehen. Außerdem war der Eingriff wegen Personalausfällen auf der Kippe.
Seine Lösung: Der Außendienstler instrumentiert den Eingriff. Dann spart man sich die Zeit zur Schulung.
Wer haftet denn jetzt, wenn aus diesem Eingriff Schäden für den Patienten entstehen (z.B. ein Infekt, vergessenes Material, ...)
Ach ja: schriftlich gibt es natürlich keine Aussage vom Chefarzt (mündlich der übliche Spruch: "Ist ja nicht ihr Problem. Wenn ich das sage ist das so in Ordnung !!! ")
Hat jemand von euch eine Idee, ob es wirklich so einfach ist, jemanden ohne jeglichen pflegerischen/medizinischen Hintergrund an den Tisch zu stellen?
Der Außendienstler ist übrigens Betriebswirt .
Meine Bedenken: Der Arzt kann grundsätzlich ja nicht festlegen, wer den (pflegerischen) Teil, also instrumentieren und springen, übernimmt .
(Bitte jetzt nicht über den Begriff "pflegerischenTeil" diskutieren . OTAs und MFAs sind hier von mir ebenfalls damit gemeint. Ich will den Tätigkeitsbereich nur von den Ärzten abgrenzen !!!)
LG Einer
Hat irgendjemand eine Quelle, die rechtlich festlegt, wer instrumentieren darf und wer nicht ?
Was mir bewusst ist:
Grundsätzlich sind wir alle für unsere Handlungen verantwortlich (Durchführungsverantwortung).
Wenn ein Auszubildender instrumentiert, hat die OP-Leitung und sein Praxisableiter zumindest eine Teil-Verantwortlichkeit. Bei allen, vom Haus angestellten MA, grundsätzlich die Hausleitung.(Anordnungsverantwortung)
Jetzt komme ich aber zu meinem "Problem":
Ein Chefarzt hat die "Superidee" gehabt, ein neues System zu testen, ohne irgend jemandem aus der OP-Manschaft die Möglichkeit zu geben. Im Vorfeld auch nur die Anleitung zu sehen. Außerdem war der Eingriff wegen Personalausfällen auf der Kippe.
Seine Lösung: Der Außendienstler instrumentiert den Eingriff. Dann spart man sich die Zeit zur Schulung.
Wer haftet denn jetzt, wenn aus diesem Eingriff Schäden für den Patienten entstehen (z.B. ein Infekt, vergessenes Material, ...)
Ach ja: schriftlich gibt es natürlich keine Aussage vom Chefarzt (mündlich der übliche Spruch: "Ist ja nicht ihr Problem. Wenn ich das sage ist das so in Ordnung !!! ")
Hat jemand von euch eine Idee, ob es wirklich so einfach ist, jemanden ohne jeglichen pflegerischen/medizinischen Hintergrund an den Tisch zu stellen?
Der Außendienstler ist übrigens Betriebswirt .
Meine Bedenken: Der Arzt kann grundsätzlich ja nicht festlegen, wer den (pflegerischen) Teil, also instrumentieren und springen, übernimmt .
(Bitte jetzt nicht über den Begriff "pflegerischenTeil" diskutieren . OTAs und MFAs sind hier von mir ebenfalls damit gemeint. Ich will den Tätigkeitsbereich nur von den Ärzten abgrenzen !!!)
LG Einer