klar gehört sie dazu!!
Die Krankenpflegehelferin hat eine staatlich geregelte Ausbildungvon 1 Jahr, die mit einer staatlichen Prüfung abschliesst.
Sie hat andere fachliche Qualifikationen als die Krankenschwester, die Ausbildung war bis vor kurzem in einem gemeinsamen Bundesgesetz (jetzt landesrechtliche Regelungen) geregelt.
Der Begriff "medizinisches Fachpersonal" ist ausserdem ein völlig undefinierter Oberbegriff.