- Registriert
- 16.07.2019
- Beiträge
- 3
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Diabetes
- Funktion
- Krankenpflegerin
Hallo liebe Krankenpflegerinnen und - pfleger,
ich habe lange überlegt, in welchen Bereich ich meine Frage/Diskussion schreibe und falls dieser Bereich falsch ist oder die Diskussion schon existiert, gebt mir bitte einfach einen Hinweis oder verschiebt mich, ich habe es dann nämlich nicht gefunden.
Ich bin eine Gesundheits- und Krankenpflegerin und arbeite derzeitig in einem Klinikum im Diabetesbereich und würde in der Zukunft auch gern eine Fortbildung zur Diabetesberaterin machen (ist gerade noch nicht möglich), deswegen passt das alles zur Erfahrungssammlung gut. Unser Vorgesetzter möchte nun dass wir GuKs auch Patienten schulen (zur Blutzuckermessung, Insulintherapie und u.a. wohl auch Hypoglykämie etc.), aber ich hatte mich gefragt, ob man das rein rechtlich darf, wenn man die Weiterbildung noch nicht absolviert hat. Ist das in Ordnung, wenn wir das Wissen haben und im Klinikum diese Aufgabe/Anweisung erhalten und ausführen oder ist das bei manchen Themen rechtlich eher kritisch zu sehen? Kann da jemand Auskunft zu geben oder ist vielleicht sogar jemand in dem Bereich tätig? Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden.
Ich danke euch schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße
FräuleinFlinn
ich habe lange überlegt, in welchen Bereich ich meine Frage/Diskussion schreibe und falls dieser Bereich falsch ist oder die Diskussion schon existiert, gebt mir bitte einfach einen Hinweis oder verschiebt mich, ich habe es dann nämlich nicht gefunden.
Ich bin eine Gesundheits- und Krankenpflegerin und arbeite derzeitig in einem Klinikum im Diabetesbereich und würde in der Zukunft auch gern eine Fortbildung zur Diabetesberaterin machen (ist gerade noch nicht möglich), deswegen passt das alles zur Erfahrungssammlung gut. Unser Vorgesetzter möchte nun dass wir GuKs auch Patienten schulen (zur Blutzuckermessung, Insulintherapie und u.a. wohl auch Hypoglykämie etc.), aber ich hatte mich gefragt, ob man das rein rechtlich darf, wenn man die Weiterbildung noch nicht absolviert hat. Ist das in Ordnung, wenn wir das Wissen haben und im Klinikum diese Aufgabe/Anweisung erhalten und ausführen oder ist das bei manchen Themen rechtlich eher kritisch zu sehen? Kann da jemand Auskunft zu geben oder ist vielleicht sogar jemand in dem Bereich tätig? Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden.
Ich danke euch schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße
FräuleinFlinn