Ist das alles rechtlich o.k.?

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Hallo, ich hatte leider nur sehr kurz zeit mir eine neue Arbeit zu suchen und musste nehmen was kommt.nun arbeite ich in einer dialysepraxis für 48std die woche, sechs tage die woche für 1800 brutto.ich bin ausgelernte Krankenschwester und wollte wissen ob das überhaupt legal ist, gibt es nicht einen mindrstlohn?????
Mfg
 
Was steht denn in deinem Vertrag, wie sind die Arbeitszeiten?
 
Du hast 8h tgl bei 6d die Woche? Also immer und ohne Ausgleich??

Sowas nimmt man doch nun wirklich nicht an.
Vor Allem bei dem Verdienst...

Rechtlich geht das, warum nicht. Angebot und Nachfrage. Solange es Leute gibt die dafür arbeiten, gibts auch Anbieter die das zahlen...!
Mindestlohn ist doch 8,50 oder? Da bist ja knapp drüber...
 
BMAS - Aktuelle Meldungen - Mindestlohn in der Pflege hat sich bewährt... dein Verdienst liegt ca. 20% unter dem, was der TVöD für eine 7a Stufe 1 vorsieht. Das gilt als zulässig.

Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Ansonsten- ich kann dich beruhigen. Du hast dich erfolgreich eingereiht in das Heer der AN, die unter Tarif bezahlt werden und dafür noch dankbar sein müssen.

Wenn dir der Lohn zu gering erscheint, bleibt dir nur, einen besser bezahlten Job zu suchen. Dafür braucht es nicht selten einen Ortswechsel. Sind die Löhne erst mal verdorben weil sich immer wieder welche finden, die sich unter Wert verkaufen kannst die Region als verbrannt einstufen. Dort sind bessere Tarifabschlüsse nur sehr schwer zu erringen.

Elisabeth
 
Danke an alle für die schnellen Antworten. Ich werde mir auf jeden fall einen neuen job suchen.muss ja auch von irgendwas leben...:-/
 
Hab mich noch mal belesen und muss mich korrigieren. Du wurdest nach Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen entlohnt. Dein AG hat damit keinen Dumpinglohn in dem Sinne bezahlt.

Fällt mir noch ein- auch der TVöD/AVR zahlt nicht primär die Fachkompetenz sondern nach Einsatzbereich.

Elisabeth

Richtig, ich würde mich dann aber auch direkt weigern auch nur eine Tätigkeit zu übernehmen, die ins Gebiet einer Krankenschwester gehört.
 
Richtig, ich würde mich dann aber auch direkt weigern auch nur eine Tätigkeit zu übernehmen, die ins Gebiet einer Krankenschwester gehört.
Weil sie zu wenig verdient??

Ich denke wir können davon ausgehen, dass sie die Stunden falsch dargestellt hat und keine feste 48Std-Woche hat. Und damit ist sie auch nicht unter Mindestlohn.
Leider ist sie darauf nicht mehr eingegangen.
 
Was sind denn Aufgaben, die ausschließlich von einer Krankenschwester erbracht werden dürfen? Ich bezweifele, dass die Kollegin dort ff. leisten muss...
... a) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b) Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
c) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit, ...

Ansonsten... Dialyse - Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte . Ich befürchte mal, dass die MFA im Gebiet der Dialyse- und nicht nur da- in den nächsten Jahren massiv aufholen wird. Auch weil die Pflegekräfte anderweitig gebraucht werden- bei der Erfüllung der obigen Aufgaben.

Elisabeth
 
Dialysepraxis- ergo kein klinischer Bereich. Die TE hat zwar einen Abschluss in der Krankenpflege aber keine Fachweiterbildung in die Richtung. Damit ließe sich erklären, warum sie auch hier nicht das volle Gehalt erreicht.

Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass der Beruf der "Arzthelferin" auf dem Vormarsch ist, wenn es um die "kostengünstigere" Übernahme ärztl. Tätigkeiten geht. Bis dato läuft es noch vermehrt im außerklinischen Bereich. Ich gehe davon aus, dass dies nicht so bleiben wird. Pflegefachpersonal sieht die Politik nun mal in der Versorgung von Pflegebedürftigen und nicht im Funktionsbereich.

Elisabeth
 
Weil sie zu wenig verdient??

Ich denke wir können davon ausgehen, dass sie die Stunden falsch dargestellt hat und keine feste 48Std-Woche hat. Und damit ist sie auch nicht unter Mindestlohn.
Leider ist sie darauf nicht mehr eingegangen.

Ich habe laut vertrag eine 48std woche und bekomme dafür 1700 brutto im ersten monat und ab dem zweiten monat 1800. Laut meinen kollegen sind zusätzliche überstunden keine seltenheit.
 
ähm - welchen Mindestlohn? - der kommt erst 2015
 
Ich habe laut vertrag eine 48std woche und bekomme dafür 1700 brutto im ersten monat und ab dem zweiten monat 1800. Laut meinen kollegen sind zusätzliche überstunden keine seltenheit.

Hammer.... Wenn du in der Dialyse bleiben willst solltest du mal nach Stellen beim KfH oder der PHV Ausschau halten.
 
absolut unglaublich....Kündige und such dir schnellstmöglich was neues.
 
ähm - welchen Mindestlohn? - der kommt erst 2015
Der Mindestlohn für die Pflege ist schon da und beträgt sogar mehr als die geplanten 8,50- zumindest im Westen.

Elisabeth
 
Der Mindestlohn bezieht sich nicht auf DIE PFLEGE sondern auf bestimmte Tätigkeiten in der Pflege und für ALLE in der Pflegebranche tätigen mit einem bestimmten Aufgabengebiet.
Die Formulierung
im Gesetzestext, dass die Verordnung
für Mitarbeiter/innen
gilt, die

überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege...
Absatz 2
da wird eine Dialyse wahrscheinlich eher nicht darunter fallen?

http://www.dbfk.de/download/download/Standpunkte-und-Informationen-zum-Mindestlohn-in-der-Pflege-2010-08-12.pdf
 
Ich habe laut vertrag eine 48std woche und bekomme dafür 1700 brutto im ersten monat und ab dem zweiten monat 1800. Laut meinen kollegen sind zusätzliche überstunden keine seltenheit.
Danke für die Ergänzung, das ist echt übel, hab ich so noch nie gehört oder gelesen!
 
Liebe Kollegin, von welchem Bundesland reden wir hier?? echt der Hammer!!! solche Löhne passen eher für einen Pflegehelfer, zumindest bieten hier in NRW es manche Vermittlungsfirmen an, und schon mal gar nicht 48 std die Woche
 

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