Leitungskurs rechtlich notwendig?

safra112

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27.02.2007
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guten morgen @all!
seit 01.08.2006 begleite ich den posten der stellvertretenden stationsleitung, bin seit jahren im team, besitze die nötige akzeptanz, durchsetzungsvermögen und den nötigen respekt. einen stationsleitungskurs besitze ich aber nicht.
nun stellt sich für mich die frage, ist der arbeitgeber (rechtlich?) verpflichtet mir einen kurs anzubieten? immerhin sind die pflichten/rechte nicht ganz ohne (siehe "DAS RECHT DER STATIONSLEITUNG"; STRÄßNER/ILL-GROß; KOHLHAMMER 2000). nicht zu vergessen die im rahmen von qualitätssicherungsmaßnahmen/zertifizierungen/pflegekonzepten einhergehende anforderungen. über gedanken bzw argumentationshilfen wäre ich sehr dankbar :daumen:

des weiteren finde ich dieses forum klasse und schon mal vielen dank an die community :sflouts:

safra112
münchen
 
Der Arbeitgeber ist dazu nicht verpflichtet. Aber du kannst aus eigener Initiative eine Weiterbildung besuchen.

Tim
 
Hallo TimBavaria,
versuche doch, mit deinem Arbeitgeber einen Deal zu machen: Er unterstützt dich in Sachen Arbeitszeit und vielleicht anteilig bei der Finanzierung, du bietest dafür höhere Kompetenz (und vielleicht auch Ersatzmöglichkeit für zu besetzende Stelle).
Zertifizierungen, Pflegekonzepte werden dir als Begründung kaum helfen.
Viel Glück!
rudi09
 

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