Aushilfe für 8,20 Euro und Zuschläge - ist das in Ordnung?

ivana

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München
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Anästhesie Privat Klinik
Hallo, ich habe jetzt eine Angebot bekommen, in einem Altenheim als Nachtwache auf 400 Eur Basis ( 4 Nächte) zu arbeit. Grundvergütung 8,20 Eur pro Stunde + Zuschläge für Nachtarbeit , Sonntagarbeit . Ist das O.K. ? danke LG Ivana
 
Hallo,
wo arbeitset Du ? (Bundesland)
Eine GuKp hat nach Tarif einen Stundenlohn von 12, xx Euro. Ob ein Lohn noch OK ist oder schon sittenwidrig hängt vom ortsüblichen Vergleichslohn ab. Mit 8, 20 lägst Du aber um über 30 % drunter !

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Das Bundesarbeitsgericht stellt auf das allgemeine Lohnniveau des betreffenden Wirtschaftsgebietes ab, während der BGH in einer Entscheidung den Tariflohn als Maßstab nicht beanstandet hat. Auch gibt es für das Unterschreiten des tariflichen Lohnes oder des allgemeinen Lohnniveaus keine eindeutige Prozentzahl, ab der eine Vereinbarung sittenwidrig ist. Das SG Berlin (a.a.O.) hält einen Lohn von 1/3 unter dem ortsübliche Durchschnittslohn für sittenwidrig.
Damit besteht keine klare Grenze, ab wann ein auffälliges Missverhältnis vorliegt.
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Auch Aushilfen auf 400 Euro Bais müssen nach Tarif bezahlt werden.


LG,
Lille
 
Tachchen,


ähm....12,xx....ist doch hoffentlich brutto oder? :P
Sonst muss ich glaube ich mal meinen Arbeitsvertrag prüfen..... obwohl ich eigentlich den Standard TVöD beziehe.


Gruß
Dennis
 
Hallo, ich komme aus Bayern-München. LG Ivana
 
bist du eine ausgebildete Kraft ist 8,20 imho sehr wenig. 10-12€ sollten da schon drin sein
 
sorry, aber es gibt genug Leute die für weniger arbeiten gehen, 8.20€- davon träum ich schon, und das bei 3 Schichten und 40 Stunden die Woche!
 
Ich bin auch aushilfe auf 400 Euro.
Ich habe die Ausbildung zum GKPA nicht erfolgreich abgeschlossen.
Ich bekomme 8 Euro die stunde
 
Na ja, es gibt doch jetzt den Mindestlohn für Pflegekräfte, der sollte dir auch als Aushilfe zustehen.
 
Als ich im Altenheim als ungelernte Kraft gearbeitet habe, habe ich auch 8,76 € brutto pro Stunde bekommen....
 
Hallo ivana,

1. In Ordnung?
Kommt auf die Betrachtungsweise an.
Legal ja.

2. In München brauchst du als GuK um 8,20€ nicht zu arbeiten, die sind wie verrückt auf der suche nach Personal.

Der immer wieder zitierte Mindeslohn ist auch nicht für DIE Pflegekräft und per Definition fallen da auch keine Examinierten darunter.

Definition:
Die Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen.

Das trifft für ein Examinierte i.d.R. nicht zu.
 
Das heisst aber nicht, dass du für 8,00 arbeiten musst, oder?

Auch als GuKP würde ich nicht für 8 Euro die Stunde arbeiten auf 400 Euro-Basis.
 
Warum sollten 8,20 Euro bei 400 Euro-Kräften o.k. sein? Weil der AG noch pauschal Lohnnebenkosten abführt? Zuschläge dürfen nicht berechnet werden und der Mindestlohn liegt bei 8.50 Euro. Vielleicht hat da jemand eine Quelle?

@ivana
Grundsätzlich sind im Raum München 8,20 Euro für eine Fachkraft ein schlechter Witz. Der Mindestlohn ist ja für Pflegehelfer gedacht! Bist du hier neu hergezogen oder warum stellst du überhaupt diese Frage? Ich habe als 400-Euro Kraft für ca. 15 Euro/h gearbeitet(Tarif Caritas).

Grüsse
 

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