Hallo,
wo arbeitset Du ? (Bundesland)
Eine GuKp hat nach Tarif einen Stundenlohn von 12, xx Euro. Ob ein Lohn noch OK ist oder schon sittenwidrig hängt vom ortsüblichen Vergleichslohn ab. Mit 8, 20 lägst Du aber um über 30 % drunter !
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Das Bundesarbeitsgericht stellt auf das allgemeine Lohnniveau des betreffenden Wirtschaftsgebietes ab, während der BGH in einer Entscheidung den Tariflohn als Maßstab nicht beanstandet hat. Auch gibt es für das Unterschreiten des tariflichen Lohnes oder des allgemeinen Lohnniveaus keine eindeutige Prozentzahl, ab der eine Vereinbarung sittenwidrig ist. Das SG Berlin (a.a.O.) hält einen Lohn von 1/3 unter dem ortsübliche Durchschnittslohn für sittenwidrig.
Damit besteht keine klare Grenze, ab wann ein auffälliges Missverhältnis vorliegt.
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Auch Aushilfen auf 400 Euro Bais müssen nach Tarif bezahlt werden.
LG,
Lille