Rauchverbot im Maßregelvollzug

Ja, richtig, du hast was falsch gemacht: Du hast auf meine entsprechenden Hinweise nicht reagiert. Hier ging es nämlich um das Copyright.

Abgesehen davon, wenn der Text eh schon in diesem Thread steht, dann brauchen wir ihn hier auch nicht noch mal.

Ich denke, wir können daher diesen Thread schliessen, bei wesentlichen neuen Erkenntnissen gern Nachricht an mich, dann mach ich wieder auf.
 
Neueste und wahrscheinlich letzte Meldung zum Thema "Rauchverbot in der Forsenik Haina":

Das Oberlandgericht Frankfurt-Main hat in einer, nicht mehr anfechtbaren Entscheidung das Rauchverbot des ärztlichen Direktors:knockin:, für rechtswidrig erklärt: Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz biete keine Grundlage für ein derartiges Verbot, alle psychisch erkrankten Patienten dürfen wieder rauchen!!! Die Urteile sind als PDF-Dateien einsehbar unter www.rechtsprechung.hessen.de.

In der Pressemitteilung (www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de) heißt es
"...Der Leiter der Klinik für forensische Psychiatrie in Haina hat in Umsetzung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes (HessNSG) mit Wirkung vom 1.10.2007 ein generelles Rauchverbot für die Räume der Maßregelvollzugsanstalt ausgesprochen. Das Verbot sollte auch für die zum Gelände gehörenden Innenhöfe und sonstigen Freiflächen gelten.
Gegen dieses Verbot haben sich eine Reihe von in der Klinik Untergebrachten gewandt und die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg angerufen. Diese gab ihnen zunächst Recht, allerdings legte der Leiter der Klinik Haina gegen die Aufhebung seines Verbotes Rechtsbeschwerde ein.
In zwei Fällen hat der für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zuständige 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Rechtsmittel des Leiters nunmehr verworfen. In den beiden Leitentscheidungen vom 7.4.2009 führt der Senat aus, dass das HessNSG keine Grundlage für ein generelles Rauchverbot innerhalb der Gebäude, der Innenhöfe und sonstigen umschlossenen Freiflächen der Maßregelvollzugsanstalt biete. Deshalb sei den in Einzelzimmern Untergebrachten das Rauchen in diesen Räumen zu gestatten. Für die in Mehrbettzimmern Untergebrachten sei ein gesonderter Raucherraum auf der Station einzurichten. Zudem sei sämtlichen Untergebrachten das Rauchen auch in den Innenhöfen und sonstigen Freiflächen zu gestatten. Diese Regelungen gelten für alle Untergebrachten, gleichgültig, ob sie sich in einer geschlossenen Abteilung der Maßregelvollzugsanstalt befänden oder sich zeitweise auch außerhalb des Geländes der Anstalt aufhalten dürfen..."
 
Na dann wurde das ja geklärt.
Bei uns gibt es nach dem Stationsumbau kein Raucherzimmer mehr dafür einen Raucherbalkon. Weiter darf im Gelände oder beim Hofgang geraucht werden.
 
Seit "Jahrzehnten" bin ich in der Akutpsychiatrie beschäftigt. So richtig einfach ist das nicht immer.
Ich kenne allerhand Patienten und Kunden, bei denen sich das restriktive Einhalten des (wohl sinnvollen) Rauchverbots kontraproduktiv auf den Behandlungsverlauf ausgewirkt hat. Dabei bekommt jede "ältere Dame" zum teil staatlich gesponserte Benzodiazepine. Die sind auch nicht immer sinnvoll und sicherlich auch nicht gesund!
Bergleute bekommen ob der schlechten Luft in der sie arbeiten müssen, auch nicht jedesmal eine Gasmaske verordnet.
Ich plädiere für einen gesunden Menschenverstand im Umgang mit den nicht immer realorientierten Mitbürgern die unserer Verantwortung, Krankenbeobachtung und Unterstützung bedürfen (oder haben müssen!!!)
Gruß
:idea:
 
@ j.gloms:

Verstehe leider ( mal wieder ) nicht, was Du uns mit Deiner Aussage eigentlich mitteilen willst.....
 
Hi,
bei aller Sachlichkeit, allen Gesetzen und Vorschriften, sollte Pflege versuchen ihre menschlichkeit und Kreativitätim Umgang mit kranken Menschen nicht verlieren. Insbesondere in Psychiatrien.
lg
 

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